Regalbeauftragter??

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  • @ a.r.ni,

    die Sache mit der "Woche" ist m.E. nicht weiter zu finden.

    Ergo, keine Quellenangabe lieferbar, eben nur die DIN.


    Im Übrigen brauchst du mich auch nicht gleich anzubrüllen. :lol:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi,

    man kann auch über die Betriebssicherheitsverordung das ganze Ableiten.

    Regelmäßige Prüfung, je nach Beanspruchung.
    Wenn in dem Lagerbereich viel mit den FFZs gefahren wird, ist die Gefahr für das Regal höher beschädigt zu werden, als wenn man nur einmal im Jahr durchfährt.

    Zudem ist es keine DIN!!! es ist eine reine EN, Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten gestimmt!!!!!

    Den Zugriff auf die EN bekommt man aber auch über die Regeln der Technik, also solche ist eine EN durchaus anzusehen.

    Das war ein freies Kommentar und keine Rechtsberatung.

    Grüße
    Lucy

  • Zudem ist es keine DIN!!! es ist eine reine EN, Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten gestimmt!!!!!

    Und ob es eine DIN ist oder nicht, ist gleichgültig, denn
    "Nach der Ratifizierung muss eine europäische Norm von den nationalen
    Normungsorganisationen unverändert als nationale Norm übernommen werden." (Quelle: Wikipedia).

    Bei http://www.beuth.de/de/norm/din-en-15635/109225053
    findet sich ein interessanter Text:
    " ... In Deutschland ist die Benutzung von Betriebsmitteln durch die
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Soweit zutreffend,
    haben diese Anforderungen Vorrang vor den Anforderungen dieser Norm."

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ein Regalinspekteur kann eine Unterweisung für eine ausgewählte Person im Betrieb vornehmen . Diese Person kann dann Wöchentlich einen Bericht verfassen über Schäden oder ähnliche Ereignisse . Die Regalinspektion wird durch eine befähigte Person einmal im Jahr durch geführt werden ! Man bekommt dann eine detaillierte Auflistung über Schäden und Maßnahmen die Fehler zu beheben !!
    Alles keine große Sache .... :thumbup:

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  • Servus,

    Lucy: Doch schon, es ist eine...

    ...DIN Norm. Europäische (CEN) Normen -also ENs- werden -soweit in der Endabstimmung positiv- allesamt in die nat. Normenportfolios übernommen, und gegenstehende -rein nationale- Normen zurückgezogen. Dabei ist es egal, ob ein bestimmtes CEN Mitgled dafür, dagegen oder "Enthaltung" gestimmt hat. Das ist der wesentliche Unterschied zur internationalen (ISO) Norm.


    ich kann da a.r.ni nur zustimmen!!!! Eine Norm ist kein Gesetz, Verordnung, TRBS, BGV


    Da wär ich vorsichtig mit... Sowohl Norm als auch TRBS sind anerkannte Regeln der Technik; mehr nicht - aber auch nicht weniger.

    Gruss, C.
    (...13 Jahre CEN, aber schon einige Lenze her...)

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • :wacko: eieieieiei ... immer diese Diskussionen um die lieben Regale ;)

    DIN .. DIN EN .. nur EN und was auch immer werden von den Fachleuten grundsätzlich als nicht bindend, da ja kein Gesetz und keine Verordnung, angesehen.
    Ist ja auch richtig .. ABER!
    Da gibt es ja noch den Stand der Technik.
    Wenn etwas nicht per Gesetz oder Verordnung geregelt ist, dann muss sich der Unternehmer nach dem Stand der Technik richten, auf den im Zweifelsfall auch der Staatsanwalt "schielt".
    Und der Stand der Technik ist z. B. in DIN & Co. dargestellt.
    Dieser Hype auf die Regalprüfungen ist im Übrigen dadurch zustande gekommen, dass einem Unternehmer infolge eines großen Regalunfalls nachgewiesen wurde, dass er sich nicht nach dem Stand der Technik gerichtet hatte und er somit säumig war (wurde ihm als Fahrlässigkeit ausgelegt).
    (Fragt mich bitte nicht nach dem Urteil, denn ich gebe das aus meiner Erinnerung wieder.)

    Ja, und der vielzitierte "Sicherheitsbeauftragte" hat überhaupt nichts mit einem Sicherheitsbeauftragten zu tun, wie er hier im Lande definiert werden.
    Diese Bezeichnung in der DIN beruht auf einem Übersetzungsfehler, bzw. einer Fehlinterpretation die es bis in die Veröffentlichung der Schrift geschafft hat.
    Eigentlich ist damit der für die Sicherheit im Lager Verantwortliche gemeint, also praktisch der Lagerist oder Abteilungsleiter.
    Also bitte nicht die unbedarften Sicherheitsbeauftragten (so wie wir sie kennen und schätzen) mit Regalprüfungen plagen.
    Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel und es kann vorkommen, dass ein Lagerist auch Sicherheitsbeauftragter ist :thumbup:

    Viele Grüße
    Andreas

  • [font='Arial, Helvetica, sans-serif'][size=12]Hallo zusammen,
    da bei dem bereits abgeschlossenen Thema "Regalbeauftragter" noch einige Punkte offen geblieben sind, möchte ich im Nachgang dazu versuchen, in Sache „Regalbeauftragter“, „wöchentlicher Kontrolleur“ (Regal-Checker) und „Regalprüfer“ etwas Klarheit zu schaffen. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass ich als ehemalige/r Technische Aufsichtsperson/Aufsichtsbeamter in der Vergangenheit mehr als 1.000 Regalprüfer ausgebildet habe; siehe dazu https://sifaboard.de/www.regalpr%C3%BCfen.de. Dort finden sich auch Informationen zu dem Fachbuch „Regalprüfung nach DIN EN 15635“. Die Begriffe Regalbeauftragter, wöchentlicher Kontrolleur und Regalprüfer werden in dem Buch in Kapitel 4 behandelt.
    Einen Auszug von Kapitel 4 habe ich zum Download beigefügt, da die Ausführungen den hier zur Verfügung stehenden Rahmen überschreiten würden. Ich gebe zu, dass hinter meinem Beitrag die Absicht steht, den einen oder anderen zum Kauf des Buches zu animieren oder sich von mir zum Regalprüfer auszubilden zu lassen. Vermutlich wird es anschließend Kommentare wie „Keine Werbung an dieser Stelle …“ geben, aber ich denke, wenn ein Beitrag der Klarheit in Sache Regalprüfung dient, sollte dies ausnahmsweise tolerierbar sein.
    Viele Grüße
    Maurus

  • Moin,

    die vergangene Woche hat mir Grund gegeben, dieses Thema 'mal wieder aufzuwärmen.
    Ich habe eines der angesprochenen Seminare besucht, bei dem zunächst einmal der Unterschied von Regalprüfer und Regalinspekteur erleutert wurde.
    Ich habe trotz einer über 20-jährigen Erfahrung im Lager und Logistik einiges wichtiges gerade im rechtlichen Bereich dazugelernt.
    Die Kosten hielten sich dann dank der Unterstützung des Landes NRW (Bildungsscheck NRW) mit € 250,- auch in Grenzen.
    Ich fand es, ob nun Notwendig oder nicht, lohnenswert.

    Gruß
    Oscar

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