Hallo Menschenschützer,
mir ist heute beim Rundgang in der Werkstatt in einer Niederlassung eine alte Standbohrmaschine aus dem Jahr 1971 aufgefallen. Diese verfügt über kein NOT-HALT-Befehlsgerät und hat nur den Drehschalter zum ein-und ausschalten. Genügt es, wenn man ein NOT-HALT-Befehlsgerät nachrüstet oder bedarf es dann einer erneuten Risikobeurteilung, von der ja ohnehin davon auszugehen ist, dass sich keine neue Gefährdung ergibt?