Betriebsfahrrad, Werksfahrrad, Fahrradfahren auf dem Betriebsgelände

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  • Nabend.

    Mach mal bitte ein neues Thema mit spezifischen Angaben dazu auf.
    Aber als Tipp von mir: Gefährdungsbeurteilung!
    Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls mit schweren Folgen? Aus meiner Sicht hoch! Schadensschwere? Hoch bis sehr hoch! Der Fahrradhelm ist aus allgemeiner Sicht, der Stand der Technik zum Schutz des Fahrers -> Helmpflicht! Unternehmerische Anweisung -> Keine Diskussion zulassen -> ODER: Laufen! Fertsch!
    Was Postzusteller machen, kann ja nicht Deine Beratungs-/ Entscheidungsgrundlage sein... frei nach dem Motto: Keiner hält sich an die rote Ampel, deswegen können meine Kinder da auch so rüberlaufen!
    Mach genau diesen Fehler nicht! Schau nicht auf das, was andere machen. Die machen es meistens "noch falscher". Und die Antworten nach Fragen der Kripo sind immer die gleichen: Hab ich nicht gewusst..., hab ich nicht gewollt..., ist das doch so schlimm?... das kann ja keiner ahnen, dass der Typ so dumm ist...
    Das Gericht sieht das anders! Ein gewisser Verstand und Lebenserhaltungstrieb wird zwar vorausgesetzt aber der Unternehmer hat auch seine Pflichten, die da entsprechend zusätzlich zu betrachten sind. Z. B. Verkehrs- und Arbeitsmittel ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Guten Morgen,

    danke Jens für deine Antwort.

    Ich sehe es wie du. Eine Gefährdungsbeurteilung haben wir bereits erstellt und kamen bezüglich des Fahrradhelms zum gleichen Ergebnis.

    Der Link der DGUV hat mir geholfen. Eine klare Aussage einer BG hilft immer...

    Grüße
    Steffen

  • Hallo Leute,

    bin neu hier und auf diesen Thread aufmerksam geworden. Ich plane eine Vielzahl an Betriebsfahrrädern für mein Unternehmen zu kaufen, jedoch bräuchte ich euren Rat. Welcher Hersteller hat den das beste Preis-Leistungs-Verhältnis? :)

    Ich hoffe auf ein paar nützliche Antworten!!

    Gruß Hans

  • Hallo Hans,

    auf die Frage gibt es keine Antwort. Da sind noch zuviele Unbekannte drin.

    Service, Ersatzteile, Qualität, Ausstattung, verbaute Komponenten, Preis, etc.
    Wofür brauchst du die Fahrräder? Schwertransport, kurze Strecken, lange Strecken? Fahrten im Flachland? Auf glatten Boden? Für den Straßenverkehr oder für ein Privatgrundstück? Diebstahlsicher?

    Da fallen mir noch mehr Dinge ein. Mache das einmal für dich! Dann hast du ein Budget/Rad. Damit und der Stückzahl suchst du dann einen Händler/Vertrieb. Es gibt in D Firmen, die z.B. preislich und qualitativ recht gut sind und z.B. auch für die Discounter arbeiten.
    http://lmgtfy.com/?q=MIFA (Nein, keine Geschäftsbeziehungen und auch keine Provision.)

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo, ich wollte einmal fragen ob ein Arbeitsschutzhelm mit Kinnriemen eine Fahrradhelmfunktion auf einem Werksgelände erfüllen kann. Aus dem vorangegangenen Dialog konnte ich entnehmen, das ein Helm ja auch besondere Funktionen erhalten soll (leicht, auffallende Farbe...). Nun gibt es ja keine Helmpflicht beim führen eines Fahrrades- aber auf dem Werksgelände besteht eine Helmpflicht.

    "Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß." Zitat Werner Heisenberg (_)?

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  • Hallo,

    da gibt es soetwas, wie den bestimmungsgemässen Gebrauch.

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-193.pdf

    Ein Fahrradhelm hat da sicherlich andere Vorgaben, wie der Schutzhelm. Einmal prallt man mit dem Helm irgendwo auf und die Schlagenergie geht auf den Helm und einmal muß der Helm aufprallende Gegenstände vom Kopf weghalten.
    Keine Ahnung, ob das jetzt identisch ist???

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Waldmann,

    DA gehen wir doch mal Konform ;) und dementsprechend ist das, was sich da die Jungs vom Sachgebiet Kopfschutz der BG (Beitrag 20) geleistet haben ist ja echt ein HAMMER!!!!! Da komm' ich aus dem Staunen nicht mehr raus!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich glaube das in der StVZO einiges geändert hat. Die Sondernutzung auf Betriebsgeländen und den damit verbundenen Wegfall der Beleuchtungsmittel konnte ich nicht finden.
    Es geht mir im Grunde um diese Transporträder, für die ich gerade meinen Bericht schreibe. Sie sollen nach meiner Gefährdungsanalyse außer Betrieb genommen und gegen andere ersetzt werden.

  • Wir sind ein großes Sicherheitsunternehmen und benutzen Fahrräder auf dem Betriebsgelände nur bei sehr großen Strecken,z. B. bei Postenablösung oder bei sehr weitläufigen Aussenrundgängen. Dazu haben wir eine Betriebsanweisung und eine Checkliste erstellt. Nach der BA werden die Mitarbeiter einmal jährlich unterwiesen und die Checkliste ist vor Fahrradnutzung auszufüllen. Auf dem Werksgelände besteht für unsere Mitarbeiter Helmpflicht. Dies ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilungund ist in der BA explizit aufgeführt.
    Hier gibt es natürlich Reibungsflächen,da werkseigene Mitarbeiter und andere Fremndfirmenmitarbeiter beim Radfahren keinen Helm tragen.
    Aber die Fürsorgepflicht des Unternehmers und Erfahrungen der Berufsgenossenschaft über Kosten bei Kopfverletzungen rechtfertigen die Helmpflicht.
    Mich würde interessieren, ob andere Firmen dies ähnlich sehen.

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  • My 5 ct...

    Hier wird sehr viel über Gefährdungsbeurteilungen und deren Ergebnisse gesprochen. Mich würde einmal interessieren:

    Auf wieviel Sturzunfälle mit dem Fahrrad könnt ihr den in eurer Firmenhistorie zurückblicken und wie wirkt sich dieser Erfahrungswert auf die Eintrittswahrscheinlichkeit aus?!?!

    Selbstverständlich haben auch wir eine solche GB für das Radfahren gemacht. Dabei sind u.a. Faktoren eingeflossen wie:

    - Höchstgeschwindigkeit im Werksgelände (10 km/h) (Hey, für ALLE - nicht für die Radfahrer!)
    - Klar getrennte Werkehrswege
    - Gute Strassenzustände
    - Trotz LKW, Bahn- und Flurförderzeugverkehr übersichtliches Verkehrsaufkommen
    - Untersagung der Fahrradnutzung bei Eis und Schnee
    - Alkohol- und Drogenverbot
    - ...


    Diese Faktoren führen dazu, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Fahrradsturz bei uns so gering ist, dass wir mit gutem Gewissen von einer Helmpflicht absehen können.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Bei Werksgeländen mit Schienenverkehr stimme ich dir nicht zu-
    Bei uns gab es einen Sturz da ein Reifen in die Schienen geraten ist. Die Person hat sich stark geprellt.
    An einem anderen Standort brach sich jemand das Bein bei einem Sturz, da sein Vorderrad auf nassen Schienen weggerutscht ist.

    "Nur wenige wissen, wie viel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß." Zitat Werner Heisenberg (_)?