Danke für die guten Beiträge, hat mir echt geholfen.
Beiträge von PeRo
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...dies ist nicht nur eine Frage von Gefährdungen, sondern auch von potenziellen Verhalten und Verfahren - s. auch a.r.ni. Hier spielt der § 130 OWiG (Aufsichtspflichtsverletzung) wahrscheinlich die entscheidende Rolle.
Besteht also beispielsweise die Möglichkeit, dass sich in der Nacht immer abwechselnd zwei Leute ausschlafen und die Arbeit in dieser Zeit von den anderen mit gestemmt wird...
Werden Sicherheitseinrichtungen manipuliert, um eine höhere Stückzahl zu schaffen...
Sichere Verfahrensweisen ignoriert...
...so beschwört dies natürlich zusätzliche Gefahren herauf.Ein solches Verhalten kann durch eine "gehörige Aufsicht" verhindert werden. Daher ist es üblich, dass in jeder Schicht eine entsprechende Aufsichtsperson anwesend ist. Ob dies immer ein Meister sein muß, laß ich mal dahin gestellt. Es könnte auch ein Maschinen- oder Schichtführer sein.
In diesem Sinne
Der MichaelDanke für die Antwort, wir klären gerade das was Du auch geschrieben hast, Aufsichtsperson ja aber muss es ein Meister sein?
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Hallo,
ich gebe dir vollkommen Recht. Auch bei uns ist über die Gefährdungsbeurteilung entschieden worden im Werk einen Helm beim Fahrradfahren zu tragen.
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Danke für die Antworten
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Es geht nicht darum das der Meister eine Gefährdung verhindern kann, sondern unsere Führung sagt es muss ein Meister anwesend sein um Entscheidungen zu treffen. Material, Zeichnungen etc. Da der Meister aber nicht aus dem Bereich kommt kann er kaum eine Entscheidung treffen. Das können die Mitarbeiter selber entscheiden sie haben ja auch Prüfer etc. vor Ort.
Nur wie ist das ganze rechtlich Abgesichert, wenn ein Werk das vorschreibt und das andere nicht?
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wenn Du mich so fragst ja weil außer das weniger Mitarbeiter da sind sich die Gefährdungen ja nicht ändern
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Der Meister macht ja auch nicht nur in seinem Bereich die Aufsicht, sondern fürs ganze Werk
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die Gefährdungen ädern sich Nachts nicht es sind die gleichen Arbeiten nur im geringeren Umfang
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Hallo nun noch ein paar Infos
es handelt sich um einen Luftfahrttechnischen Betrieb wo Flugzeugteile herhestellt werden. Wir haben mehrere Werke und es wird leider unterschiedlich gehandhabt. Bei uns im Werk müssen die Meister eigenständig einen Schichtplan machen, so das Nachts immer ein Meister die gesamte Aufsicht fürs Werk hat. In dem Schwesterwerk wird auch auf Schicht gearbeitet, dort ist aber Nachts kein Meister zur Aufsicht.
Wer verhält sich richtig?
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Hallo, bei uns wird im 3 Schichten gearbeitet. Die ersten beiden Schichten sind durch Meister in den einzelnen Bereichen vertreten. Nun stellt sich die Frage muss in der 3 Schicht auch ein Meister als Ansprechperson vor Ort sein?