Beiträge von InKi

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    Wir sind ein großes Sicherheitsunternehmen und benutzen Fahrräder auf dem Betriebsgelände nur bei sehr großen Strecken,z. B. bei Postenablösung oder bei sehr weitläufigen Aussenrundgängen. Dazu haben wir eine Betriebsanweisung und eine Checkliste erstellt. Nach der BA werden die Mitarbeiter einmal jährlich unterwiesen und die Checkliste ist vor Fahrradnutzung auszufüllen. Auf dem Werksgelände besteht für unsere Mitarbeiter Helmpflicht. Dies ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilungund ist in der BA explizit aufgeführt.
    Hier gibt es natürlich Reibungsflächen,da werkseigene Mitarbeiter und andere Fremndfirmenmitarbeiter beim Radfahren keinen Helm tragen.
    Aber die Fürsorgepflicht des Unternehmers und Erfahrungen der Berufsgenossenschaft über Kosten bei Kopfverletzungen rechtfertigen die Helmpflicht.
    Mich würde interessieren, ob andere Firmen dies ähnlich sehen.