Hallo Mitstreiter,
habe soeben den nen VDRI Kurier erhaltenund, da drin war das Protokoll der vergangenen Jahreshauptversammlung. Unter anderem ein Punkt.
Zitat:" Die Neufassung der DGUV Vorschrift 1 befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren und wird vorraussichtlich im Juli 2013 erlassen. Es wird keine keine wesentlichen Änderungen geben, aber z.B. Ehrenamt, Schulen, und Feuerwehren werden sich besser wiederfinden. Bei den Sicherheitsbeauftragten wurde der Gleichklang zwischen den BGen und den Unfallkassen hergestellt. Die Bestellpflicht wird nicht mehr an Zahlen, sondern an den Kriterien der örtlichen, zeitlichen und fachlichn Nähe zu den Kollegen festgemacht. Das BVA möchte, dass die DGUV zukünftig die Koordinierung der Bildungsstätten vornimmt und hat diese aufgefordert, zunächst einen Bericht über die Auslastung der Bidlungsstätten zu erarbeiten. Die UV-Träger werden die dafür benötigten Angaben zusammenstellen." Zitat Ende.
Dann stimmt es doch. Habe vergangenes Jahr ein Gespräch auf der A+A mit eienem von der BG gehabt, und der hat so was schon angedeuetet. O-Ton: Da ist schon was im Gange mit der BGV A1, es wird sich in Zukunft eineiges an Vorschriften ändern, sehr bald. O-Ton Ende. Es wird also noch mehr Änderungen geben.
Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
Ritschi