ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Sifa!

    Wir haben mehrere große Regale 3 m hoch Feldlast 500 kg.
    Die Gewerbeaufsicht war da und hat bemängelt, dass die obersten Böden ganz oben montiert sind.
    (Ich war leider nicht dabei, die mündliche Übermittlung ist schlecht.)
    Das Problem scheint ein Herunterfallen von Lagergut auf den Stirnseiten zu sein.
    In der DIN 15635 kann ich nichts darüber finden.
    Muss ich etwas unternehmen um die Stirnseiten (offen zu Verkehrswegen/Fluchtwegen) zu schließen?

    Grüße
    Flügelschraube

  • ANZEIGE
  • Gute Morgen.

    Ich habe mir die DIN auch noch einmal genau angeschaut und bin auch zu der Erkenntnis gekommen - da steht Expezit nichts. Aber die BGR 234 Hilft dir bei diesem Problem weiter.

    Schau mal unter Punkt 4.2.4 nach " Sicherung gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut " - Expezit in deinem Fall Punkt 4.2.4.2 soweit es sich hier um Palettenlagerung handelt - 0,5 Meter Dimensioniert in der Höhe.
    Entweder du setzt die Fachböden soweit nach unten das du auf deine 0,5m kommst (dabei ist aber zu beachten das die Regale nach der Ausführung einen gleichen Abstand zueinander haben oder du entlädst die obereste Ebene.

    Solltest du Querverstrebung und oder eine Verstrebung Montieren, kontaktiere bitte den Hersteller vorher und frage nach um welches Regal es sich handelt ( Auftragsnummer ist auch wichtig, anhand dieser ist gewährleistet, das das Zubehör auch speziell auf dein Regal zugelassen ist ).

    Der Rest ist ein Selbstläufer. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

  • Moin Flügelschraube,

    was war zuerst da?

    Die BRG234 war die Grundlage für die DIN. Hier wurde in meinen Augen viel "gekl...." und für viel Geld geheimnisvoll umgesetzt. Will heißen, die BGR bekommst du überall umsonst, die DIN gibt's nur bei Beuth. Sie kostet da, irgendwas um 130 Teuros.

    Gute Hilfen, gerade in Regalfragen, liefert die BGHM. Dort sitzen die Cracks, die die Dinger wirklich kennen.

    Ansonsten, deine Antwort hast du dir selber gegeben. Prima.
    Was mich wundert: Wollten die Jungs von der Aufsichtsbehörde nur die reine Hardware sehen? Eigenlich gehört das übliche Procedere doch dazu: Gef.beurteilung, Unterweisung, BA, Prüfprotokoll, etc.!

    Tschau,

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Waldmann

    Hallo!
    Du machst ein Fass auf, da könnte man ja eine Dissertation drüber schreiben.
    Hatte ja schon gesagt, ich war nicht dabei. Dementsprechend muss ich mir Fragmente und Andeutungen zusammenklauben.
    Tatsächlich ist wohl nur "im Vorrübergehen" etwas gesagt worden. Das taucht wahrscheinlich auf dem Protokoll gar nicht auf.
    Über die Dinge, die Du da weiter ansprichst möchte ich öffentlich nicht so gerne diskutieren.
    Tatsache ist, dass Leute im Betrieb auftauchen, z.B. BG und lautstark verkünden: "Alles okay"
    Da hab ich anschließend keine Chance etwas mit finanziellem Einsatz anzufordern.

    Ein entsprechendes Verhältnis hab ich zur BG.
    Sie bezahlen jeden Arbeitsunfall (zunächst einmal selber).


    Zur Transformation der BGR234 zur DIN 15635 muss man sagen, dass die Norm auf europäischer Ebene entstanden ist. Wenn dabei eine gute Vorlage verwendet wurde, hab ich keine Einwände.
    In der Deutschen Norm taucht dann irritierender Weise ein Sicherheitsbeauftragter auf. Hiermit ist allerdings nicht der SiBe gemeint, sondern eine spezielle Funktion, die sich nur auf Regale bezieht.

    Dass Vorschriften teuer bezahlt werden müssen halte ich auch nicht für gut. Das führt dazu, dass sie häufig micht vorhanden sind.

    Grüße
    Flügelschraube

  • ANZEIGE
  • @ Flügelschraube,

    nöh. Kein Fass.

    Wenn man etwas mehr in irgendeiner Sache drinsteckt, dann ist das Interesse auch größer und natürlich die Neugier. 8o

    Mit dem Sicherheitsbeauftragten hast dur Recht. Die DIN spricht hier von einer PRS = Person Responsible for Safety, nicht zu verwechseln mit dem SiBe gemäß BGV A1.
    Die PRS hat in meinen Augen die gleiche Funktion wie die Raumpflegerin in öffentlichen Toiletten: Gereinigt, 12.00 13.00 14.00 Uhr, und komischerweise ist um 1 Minute danach alles dreckig.

    Ich finde es besser die Leute zu sensibilisieren. Wenn sie jeden Schaden zeitgleich melden, dann hat man doch schon Erfolg gehabt.

    In diesem Sinne, bleib munter. :thumbup:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Man kann auch eine Endrahmenerhöhung aufsetzen, die aber nicht mit einem weiteren Boden belastet werden darf. Die Rahmenerhöhung kann man beim jeweiligen Regalhersteller bestellen und das Regal nachrüsten.
    Zu Bedenken ist auch, bei Palettenregalen in Einzelaufstellung, dass ein evtl. dahinter liegender Verkehrsweg bzw. Arbeitsraum durch ein z.b. Gitter gegen herabfallende Lasten ab dem ersten Boden geschützt sein muss.

    Der Beauftragte für Lagersicherheit ist ein interner Mitarbeiter, der sich um die Sicherheit des Lagers kümmert, z.B. die wöchentliche Sichtprüfung der Regale vornimmt, die Mängelbeseitigung der Expertenprüfung überwacht, die Prüffristen der Lagergeräte überwacht etc.

    Viele Grüße,
    Steffi

  • Der Beauftragte für Lagersicherheit ist ein interner Mitarbeiter, der sich um die Sicherheit des Lagers kümmert, z.B. die wöchentliche Sichtprüfung der Regale vornimmt, die Mängelbeseitigung der Expertenprüfung überwacht, die Prüffristen der Lagergeräte überwacht etc.


    Nabend.
    Finde ich sehr interessant, wen man alles beautragen kann. Ich möchte Dich Steffi, net kritisieren aber habt Ihr dafür auch eine entsprechende Stellenbeschreibung, sowie Anforderungsprofil (was Ausbildungen betrifft) und technische Prüfvoraussetzungen für den "Beauftragten", sowie Haftungserklärungen? Is nur so ne Frage, ich lerne ja gerne dazu ... ?( Unternehmerpflichten eben ... 8|

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE
  • Globetrotter
    Was ist los?
    Pellchen hat natürlich absolut Recht. In der DIN ist ein Sicherheitsbeauftragter gefordert. Dies entspricht damit dem technischen Stand.
    Der Begriff Sicherheitsbeauftragter ist hier ein Übersetzungsfehler. Es bezieht sich direkt und ausschließlich auf einen Beauftragten für Regale.
    Dieser hat verleichsweise gleiche Aufgaben wie der bekannte SiBe. Auch dieser hat keine besondere Qualifikation oder Verantwortung.

    Es mag schon sein, dass manches überreguliert ausschaut. Trotzdem ist hier bei uns in unserem Vorzeigebetrieb einiges geregelt, was freiwillig vom Betrieb kommt und keine Pflicht ist. Bsp.: Regelmäßige Abklatschproben in der Kantine.

    Viele Grüße
    Flügelschraube

  • Is nur so ne Frage, ich lerne ja gerne dazu ... Unternehmerpflichten eben ...


    Hallo Flügelschraube.
    War ja net böse gemeint, hab in diesem Bereich wenig Erfahrung. Bei mir haben Regale etwas andere Ausmaße und Tragen mehrere 10000 Tonnen, z. B. sog. Kesselgerüste o. a. Ich finde es nur immer sehr toll erbauend, dass jemand zum "Beauftragten" gemacht oder erklärt wird, obwohl die Ausbildung, die Einsatzzeit/ Schichtzeit etc nicht damit übereinstimmt. Wenn es diesen Beauftragten gibt, bitte per PM etwas Infos. Ich lerne ja auch gerne dazu.
    Danke an Dich (Flügelschraube). Ich kanns nur net nachvollziehen. So ist auch mein Beitrag eingestellt ... hoffe ich :wacko:

    Gruß

    Jens ?(

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (3. Januar 2013 um 16:10)

  • Falls Bedarf besteht....

    Das mit dem Sicherheitsbeauftragten hat schon seine Richtigkeit - dient aber eher dem Unternehmer - ob dies Sinn oder Unsinn ist, darüber kann man streiten ;) Letztendlich haben diese wöchentlichen Sichtkontrollen nur den Vorteil, das Schäden eher erkannt werden und die Prüfungen kleiner ausfallen..

    Wenn jemand aus der DIN das Formular benötigt, lade das mal hoch... habe das mal zusammengestellt aus dem Text der DIN usw..

    So euch nen Schicken Rutsch ins neue Jahr!

  • ANZEIGE
  • Tach,

    der "Sicherheitsbeauftragte" ist die PRS (etwas oben in meinem Beitrag kurz beschrieben).

    Guten Rutsch.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (1. Januar 2013 um 11:10)

  • Hallo zusammen,

    im Oktober 2012 wurde auch eine gute BGI/GUV-I 5166 zum Thema "Sicherheit von Regalen" veröffentlicht. Dort wird u.a. der Prüfumfang erläutert.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Hallo K-Prinz,


    Vielen Dank für die Information über die neue bgi. Interessant finde ich die Neuerung, dass man nun die Träger mit den Stützen verschrauben darf. Mir war immer nur bekannt, dass Verschrauben "rot" ist, da die Schrauben für Zugbeanspruchung gemacht sind und Trägersicherungen für Scherkraftbeanspruchung.

    Liebe Regalprüfer hier im Forum: Wie habt ihr das bisher gehandhabt?

    Liebe Grüße,
    Steffi

  • Hallo Steffi,

    was gemacht? Reparatur?

    Der Hersteller ist eigentlich nur dann im Boot, wenn ein Teil "original" getauscht wird, also 1 zu 1.
    Es gibt auch "Reparateure", die entsprechende Profile anbieten. Diese sitzen dann meist über den verbogen Stützen. Anbringung mittels SCHWEISSEN ist absolut tabu (Metallgefüge, unterschiedliche Dehnungen, etc.). Anbringung mittels Schrauben (und da reden wir sicherlich von >= M10) ist für mich ok, wenn der Reparateur nachweisen kann, wie belastbar sein Stahlteil denn ist.
    Ferner gibt es Rep.-Teile, die als Brücke in das Regal eingebaut werden und die verbogenen Teile werden dann entfernt.

    Die Belastung sollte in jedem Fall auf den Tausch-Teilen liegen.

    Das ist aber alles graue Theorie. Entscheident ist der Eindruck des Ganzen und den bekommt man nur, wenn man direkt vor Ort ist.


    Hierzu gibt es interessante Vorträge von der BGHW. Frage Tante Google doch einmal nach einem Franco Rovedo. Falls du nichts findest, sende ich dir gerne etwas per PN.

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Pellchen

    So ganz ist mir das mit den Belastungen nicht klar.
    Natürlich können Schraubverbindungen sowohl Zug- als auch Scherkräfte aufnehmen. Eine Schraubverbindung erscheint mir auf jeden Fall steifer als eingehängte Aushebesicherungen.
    Im Metallbau ist es doch üblich das Schraubverbindungen z.B. auch einmal nur als Scherbefestigung eingesetzt werden.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Pellchen

    Auf die Schnelle hab ich ml nach Scherfestigkeiten von Schrauben gesehen. Kann leider nichts amtliches finden, daher hier die Werte aus
    http://www.mtb-news.de/forum/showpost…31&postcount=52
    Eine 5 mm DIN-Schraube würde die Forderung der BGI 5166 schon erfüllen. (5000 N Scherkraft)

    Ich glaube nicht, dass die Schrauben zu viel Kraft aufnehmen können.
    Natürlich müsste man bei wirklich großen Regalen die Schrauben mit dem richtigen Moment anziehen.
    Schrauben verbinden im Regal Profile. Diese werden formschlüssig und zusätzlich kraftschlüssig verbunden.
    Resultat: Das Regal ist steifer, das heißt es bewegt sich weniger bei Scherkräften in Horizontalrichtng.

    Sehe im Netz, dass neue Schwerlastregale auch als Schraubregale verkauft werden.

    Grüße
    flügelschraube