Abladen von LKW's

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  • Hallo Forum, bei uns werden täglich mehrere LKW's mit Stangenmaterial abgeladen. Das Abladen erfolgt mit einem Kran. Meine Frage: Wer ist für das Anschlagen der Lasten verantwortlich? Es kommt vor das Fahrer nicht auf ihre Ladefläche steigen um die Last anzuschlagen, also wird das von einem unserer Mitarbeiter erledigt. Wie ist das bei euch geregelt und gibts da irgendwo eine Verordnung? Grüße aus dem kalten Mannheim

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Ich sehe das so: Der Fahrer hat ja mehr geladen als bei uns abgeladen werden muss, d.h. Er muss dafür sorgen das er die restliche Ladung so verstaut das ein weiterfahren möglich ist ( Gewichtsverlagerung). Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

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  • Hallo!

    Safety-Officer hat vermutlich absolut Recht.
    Übergabestellen sind immer ein erhebliches Problem (also rechtlich).
    Fährt der Kran an den LKW, um Rohre zu übernehmen, müssen diese angeschlagen werden.
    Der LKW-Fahrer könnte ja eigentlich nur für die Aufnahme Hilfestellung leisten.
    Sobald der Kran in Bewegung ist, geht es nur noch um den Empfänger. Halten die Slups?
    Pendelt die Last? Ist die Last stabil im Haken?

    Der LKW-Fahrer hat nicht unbedingt die Fachkompetenz über Anschlagmittel oder den Kran. Das ist auch nicht seine Aufgabe.

    Im Vertrag könnte liefern stehen.
    LKW anhalten - Rohre herunterfallen lassen - wegfahren.
    Das ist schon wieder ein klares juristisches Problem. Liefern - abladen - gestapelt abliefern - an einem bestimmten Ort in einem bestimmten Zustand in bestimmter Formation übergeben.

    Es ist nicht unsere Aufgabe dies zu ergründen.

    Die QM hat festzulegen wie, wann, wo, in welcher Form, mit welcher Beteiligung, in welchem Zeitrahmen ein Gefahrenübergang stattfindet.

    Für den annehmenden Lagerarbeiter sollten solche Dinge (rechtlich) geregelt sein.
    Dass macht man präventiv mit Verträgen/Vertragsbedingungen, nicht mit der Diskussion nachdem ein Rohr heruntergefallen ist und Ausschuss darstellt.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin zusammen,

    soweit ich weiß, ist der Spediteur und somit der Fahrer des Spediteurs für sicheren Transport und die entsprechende Ladungssicherung verantwortlich. Das Be- bzw. Entladen hat durch diejenigen zu erfolgen, die die Güter versenden bzw. empfangen.

    Wenn also LKW-Fahrer abladen, dann hat das meist den Grund, dass sie schnell weiter müssen weil der nächste Ladetermin eingehalten werden muss und der Fahrer schon spät dran ist. Wenn, wie hier beschrieben, der LKW nur zum Teil entladen wird, hat der Fahrer selbstverständlich für die korrekte Ladungssicherung der restlichen Ladung selbst zu sorgen.

    Das heißt also: Für das Abladen und korrekte Anschlagen der Last ist jemand vom Empfänger zuständig.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Der LKW-Fahrer hat nicht unbedingt die Fachkompetenz über Anschlagmittel oder den Kran. Das ist auch nicht seine Aufgabe.

    Und selbst, wenn der (fremde) Fahrer die Fachkompetenz angeblich hat, wer prüft's wie nach?
    Genau das sind die Knackpunkte ... und am Ende auch eine Frage der Haftung, wenn etwas passiert.
    Ist wie mit dem "Fremdfahrer" auf dem Firmenstapler oder im Firmenfahrzeug ...

    Der Fahrer hat ja mehr geladen als bei uns abgeladen werden muss, d.h. Er muss dafür sorgen das er die restliche Ladung so verstaut das ein weiterfahren möglich ist ( Gewichtsverlagerung).

    Schon klar.
    Also muss der Fremdfahrer euren Anschlägern erklären, wo er gerne was wie hin hätte.
    Anders gesagt, es macht unsere Welt ein klein wenig freundlicher, wenn der Fremdfahrer, wenn erforderlich, ohne großes Brimbamborium und Zeitdruck vernünftig umladen und sichern kann.

    Wenn jetzt das Kostenargument kommt, das sollte vorher vertraglich geklärt worden sein.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ...ist richtig, das der Verlader für das verkehrssichere Verladen und der Fahrer für das betriebssichere Verladen verantwortlich ist (s. HGB). Heißt: Der Fahrer muß dem Verlader Auskunft über die Lastverteilung auf dem Fahrzeug geben. Für die eigendliche Sicherung ist, theoretisch, tatsächlich der Verlader verantwortlich.

    Ebenso verhält es sich bei der Entladung. Macht auch Sinn, da der Fahrer u.U. gar keine Kenntnis über beispielsweise Schwachstellen der Last oder Gewichtsverteilung etc. hat.

    In der Praxis ist es i.d.R. eine gemeinsam durchgeführte Aufgabe. Macht auch Sinn! Schwierig wird's erfahrungsgemäß immer dann, wenn einer der beiden Beteiliggten versucht, Verantwortung plump abzuschieben: "Hier Fahrer, unterschreib' das Du für die Ladungssicherung verantwortlich bist." - Hat im übrigen auch rechtlich keine Basis mehr.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Anschlagen der Last ist, rein rechtlich, Aufgabe des Empfängers.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)