Hallo Kollegen!
Flucht- und Rettungswege sind natürlich wichtig.
Wo finde ich die eine Erklärung für die Bedeutung 1. Rettungsweg und notwendiger Fluchtweg?
Danke
flügelschraube
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Kollegen!
Flucht- und Rettungswege sind natürlich wichtig.
Wo finde ich die eine Erklärung für die Bedeutung 1. Rettungsweg und notwendiger Fluchtweg?
Danke
flügelschraube
Moin.
In den Bauverordnungen der Länder oder in der Musterbauverordnung. Schau da mal rein.
Schau mal hier. Da hast Du noch a bissl mehr : http://halkenhaeuser.de/Links%20der%20argebau.htm
Und schau mal in die ASR 2.3
Gruß
Jens
Hi,
der erste Rettungsweg bzw. der Rettungsweg allgemein ist ein Begriff aus dem Bauordnungsrecht und du findest diese Begriffe in den Bauordnungen (diese sind Ländersache und von Bundesland zu Bundesland kanns da auch Unterschiede geben ;).
Notwendiger Fluchtweg? Gibt es einen Fluchtweg, der nicht notwendig ist / sein kann? Kann es sein, dass du hier etwas verwechselst? Notwendiger Fluchtweg sagt mir nichts, was es aber im Bauordnuungsrecht gibt sind notwendige Treppen, notwendige Treppenräume oder notwendige Flure im Verlauf von Rettungswegen. Diese findest du ebenfalls in den Bauordnungen.
Des Weiteren findest du die Begriffe in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.3 Fluchtwege und Notausgänge.
schöne Grüße,
Markus
Nachtrag zum Unterschied Fluchtwege - Rettungswege: Gemäß ASR 2.3 sind Fluchtwege Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können.
Fluchtwege dienen also dazu, dass sich Personen selbstständig in Sicherheit bringen können. Bei Rettungswegen besteht die Möglichkeit, dass die Personen den Weg nicht selbstständig nutzen können, sondern dass sie Hilfe (z.B. von der Feuerwehr) benötigen, um sich über diesen Weg in Sicherheit bringen zu können (z.B. mittels Leiter über Fenster).
An den ersten Rettungsweg bestehen aus den Bauordnungen der Länder heraus besondere Anforderungen. Beim zweiten Rettungsweg sind die Anforderungen geringer. Bei vielen Bauten ist der zweite Rettungsweg z. B. über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt....
Nachtrag: Der erste Rettungsweg ist im Normalfall auch der Angriffsweg der Feuerwehr
Danke für Eure Unterstützung!
Leider fiel mir die ASR 2.3 nicht spontan ein. Manchmal sieht man halt den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ungewohnte Begriffe wie "notwendige Flure" erschweren den Zugang weiter.
Globetrotter
Danke sehr schöner Hinweis (Link).
harmi
Der zweite Rettungsweg über eine Drehleiter ist bekannt. Hier ergeben sich bei vielen Personen alledings große Schwierigkeiten.
Neulich war ich bei einer Rettungübung (Rettung über die Drehleiter aus dem 1. OG) dabei. Für jede Person wurde etwa eine Minute benötigt.
24 Kinder bekomme ich also nicht sicher aus einem Klassenraum im 1. Stock.
Grüße
Flügelschraube
Danke für Eure Unterstützung!
Leider fiel mir die ASR 2.3 nicht spontan ein. Manchmal sieht man halt den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ungewohnte Begriffe wie "notwendige Flure" erschweren den Zugang weiter.
harmi
Der zweite Rettungsweg über eine Drehleiter ist bekannt. Hier ergeben sich bei vielen Personen alledings große Schwierigkeiten.
Neulich war ich bei einer Rettungübung (Rettung über die Drehleiter aus dem 1. OG) dabei. Für jede Person wurde etwa eine Minute benötigt.
24 Kinder bekomme ich also nicht sicher aus einem Klassenraum im 1. Stock.Grüße
Flügelschraube
Das musst du bei einer Schule auch nicht, die Muster-Schulbaurichtlinie fordert zwei direkte Rettungswege:
....
3 Rettungswege
3.1 Allgemeine Anforderungen
1
Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoss mindestens zwei voneinander
unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen
vorhanden sein.
2
Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen
ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück
führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als
Ausgang ins Freie.
....
Je nach Art und Nutzung des Gebäudes ist das sehr unterschiedlich. Es gibt dann verschiedene Sonderbaurichtlinien.
Der zweite Rettungsweg ist dann nicht mehr die Leiter der Feuerwehr (kann auch Steckleiter sein...)
Das Baurecht ist da (für Arbeitsschützer) gewöhnungsbedürftig.
Einfach gesagt: Man geht davon aus, dass Rettungswege, notwendige Treppenhäuser und Flure nicht brennen. Würden Sie auch nicht, wenn sie nach Vorschrift gebaut und vor allem brandlastfrei betrieben würden.....
Von mir noch eine kurze Ergänzung:
Eine Hochschule ist KEINE Schule im Sinne der Sonderbauverordnungen. Also, falls Ihr eine Hochschule betreut, diese wird als Versammlungsstätte eingestuft, nicht als Schulbau
Gruß
Jens
Hallo,
bezüglich Rettungszeiten 2. Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr,
so sollte man sich mal diese Rettungszeiten anschauen:
http://brandschutzgutachter.de/index.php?ID=78
Achtung! Diese Zeiten sind ohne die Berücksichtigung der Spanne,
zwischen Entdecken/Notruf, Ausrücken und Eintreffen der Fw. vor Ort.
Gruß
Simon Schmeisser