Hi Zusammen!
Nehmen wir an ich bin Unternehmer, betreibe eine Werkstatt für was auch immer. Neben meinen Mitarbeitern arbeiten noch Fremdfirmenmitarbeiter im Rahmen eines Rahmenvertrages bei mir (nicht AÜG). Diese Fremdfirmenmitarbeiter nutzen also meine Örtlichkeiten/Arbeitsplätze für die von ihnen verrichtete Arbeit.
Die Fremdfirma ist bei einer anderen BG versichert als ich.
Nehmen wir weiter an ein MA hat eine Erkrankung, die darauf schliessen lassen könnte es handele sich um eine arbeitsbedingte Erkrankung. Die BG der Fremdfirma meldet sich zur Durchführung einer Arbeitsplatzbegehung zur Klärung der Situation an.
Frage:
Muss ich die Mitarbeiter der Fremdfirmen-BG rein lassen? Welche rechtliche Grundlage besteht da?