Moin Forum,
hab da wieder mal eine Frage.
Wenn ein Unternehmen einen Baumaschinenführer, der diesen Beruf mit nachweislichem Abschluss gelernt hat, auch als solchen beschäftigt: muss er dann vom Unternehmer auch noch zusätzlich zum Führen "seiner" Maschine schriftlich beauftragt werden?
Oder ist das doppelt gemoppelt, weil er ja die Berufsqualifikation an sich bereits mitbringt?
Gruß aus dem Norden
nj 1964