Hallo,
ist es denn zu fassen? Da soll der Sicherheitsbeauftragte (bin ich noch) unterschreiben, daß die Angaben zur "Zuverlässigkeitsprüfung der Luftsicherheitsbehörde nach §7 LuftSiG", die unser Verkauf machen muß, richtig sind?!? Dabei haben wir noch nicht mal ein Flugzeug sondern verschicken nur ab und zu Waren per Suftfracht.
Die machen ja seltsame Gesetze, die uns vor Terrorismus beschützen sollen.
Hat sonst noch jemand damit Erfahrungen gemacht?
Gruß Frank