Moin zusammen,
ich hab da wieder mal ein Problem.
Folgende Situation: Wir sind eine Firma, die mit großen (wirklich großen) Gleisbaumaschinen überall in Deutschland die Gleise der Bahn wieder auf Vordermann bringt. Im Winter werden diese Gleisbaumaschinen in unserer Werkstatt gewartet und repariert. Dazu ist es notwendig, dass unsere Mitarbeiter auch auf die Maschinen klettern müssen. Irgendwie müssen die Kollegen vor Absturz gesichert werden und nicht überall, vor allem bei älteren Maschinen, ist es möglich Sicherungsseile anzubringen, auch die Halle kann da nicht nachgerüstet werden. Bleibt also nur die Alternative für solche Arbeiten Rollgerüste als Absturzsicherung daneben zu stellen.
Frage: Ab welcher Höhe (mir aus dem Bauwesen nur bekannt die 2 m Absturzhöhe) muss ich Sicherung gegen Absturz vorsehen. Gibt es in anderen Bereichen irgendwelche Vogaben, die man sinnvoll übernehmen kann oder heißt das Zauberwort wieder einmal Gefährdungsbeurteilung?
Würde mich über viele Antworten und Ideen freuen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964