Wegeunfall eines Leiharbeiters (Arbeitnehmerüberlassung). Welche BG muss zahlen?

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  • :moin:

    Welche BG muss zahlen, wenn ein Leiharbeiter einen Wegeunfall hat. Die BG der Firma, die ihr "verleiht", oder die BG der Firma zu der er im Auftrag der Verleiherfirma fährt?

    Gruß

    Kai

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  • Danke für die Antworten.

    Wie verhält es sich, wenn ein Leiharbeiter völlig übermüdet zur Arbeit kommt und nicht arbeitsfähig ist. Kann er nach Hause geschickt werden (er fährt selbst mit dem Pkw), oder hat der Unternehmer, der den Leiharbeiter beschäftigt für Fürsorgepflicht. Also wer ist dann dran, wenn auf dem Heimweg ein Unfall passiert?

  • Hallo Zelle,

    nachdem Leiharbeiter wie eigenes Persomal zu behandeln sind, darf ich diesen Mitarbeiter im Rahmen der Fürsorgepflicht nicht arbeiten lassen.

    Alles Weitere wäre für mich Sache des eigentlichen Arbeitgebers, also des Verleihers.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Da die Fürsorgepflicht bei Verleiher und Entleiher gleichermassen greift, würde ich in einem solchen Fall zur Abstimmung des Entleihers mit dem Personaldisponenten raten.
    Dass der Kollege ins Auto steigt und losfährt, kann man nicht verhindern. Bei berechtigten Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit müsste man dann, so wie ich das sehe, die Polizei einschalten.

    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Polizei hinzu ziehen ?(

    Bei Übermüdung mußt du sicher stellen das er in ein Taxi steigt was ihn nach Hause bringt. Du darfst aber auch nicht die Autoschlüssel einziehen also wenn er zurück kommt und dann in sein Auto steigt selbst schuld aber merke sich das Taxiunternehmen und alles was dazu gehört.

    Fürsorgepflicht geht gemäß einschlägigen Gerichtsurteilen so weit das du noch einen Mitarbeiter abstellen darfst der ihn sicher bis in die Wohnung begleitet ganz wichtig wenn er Betrunken ist. Als Arbeitgeber kannst du ihm alle Kosten ohne weiteres zu Last legen.

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

  • Dit is ja mal ein schöner Ratgeber gesunder Menschenverstand nieder geschrieben

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

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  • Moin.
    Bedenkt bitte bei der ganzen Sache, dass ein Fahrer der Anzeichen einer Übermüdung aufweist also bei entsprechenden Ausfallerscheinungen (fahren von Schlangenlinien, viel zu langsames fahren....) so gewertet wirrd, als hätte er 1,6 Promille Alkohol drin. Hier wird die "absolute fahruntüchtigkeit" festgestellt. Dieses ist ein Straftatbestand. Somit könnte der AG da auch mit hereingezogen werden, weil er eine Straftat zulässt. Was jetzt? 8|

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)