Maaaaaahlzeit.
Ich würd gerne mal eure Meinung zu folgendem hören.
Ich war bei nem Kunden. Der sammelt Bioabfälle und kippt sie in eine Grube in einer Halle. (Rundes Loch im Boden). Als "Sicherung" hat er zuerst ein Baustahlgitter (Maschengröße ca. 10x6cm) draufgelegt. Materialstärke 5-7mm.
Darauf liegt eine Metallplatte, die das Loch komplett bedeckt. Materialstärke 3-4mm.
Auf das abgedeckte Loch kann man nicht drauffahren (baulich bedingt), aber drauf rumlaufen (also wenn die Abdeckung drauf ist. Wenn sie nicht da ist, fällt man rein.)
Ich hab jetzt schon ein bisschen gesucht (BetrSichV, BGV C22, ASR 12/1-3, TRBS 2121 etc.) Da finde ich, man kann auch eine Absturzsicherung als "feste Abdeckung" definieren. Meint ihr, das (Gitter und Platte) gelten als "feste Abdeckung"?
Ich kanns ja auch in der GB als solche definieren...
Bitte um Meinungen.