Gerüstbau und Nutzung im Spagat!?!

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  • Hallo SiFa`s,

    hab da aktuell ein Problem im Gerüstbau und dessen Nutzung eines Nachunternehmens. Es handelt sich hier um eine Großbaustelle mit ca. 3000 Mitarbeitern.Das Gerüst steht und ist Freigegeben. Der Nachunternehmer nutzt dieses Gerüst, muss es aber aus arbeitstechnischen Gründen verändern.
    Hier fängt der Spagat an. Nun muss der Gerüstbauer wieder gerufen werden, um das Gerüst anzupassen. Da die Bohlen teilweise entfernt werden müssen, um dort ein Bauteil dauerhaft zu installieren, ist dieses Gerüst in dem Zeitfenster (teilweise Stunden) zwischen herausnehmen der Bohlen und hindurchführen und manifestieren des Bauelements nicht sicher und somit auch nicht für den Nachunternehmer Freigegeben. Das Gerüst kann nun nur mit PSAgA genutzt werden.

    Da es rechtlich nur Freigabe oder Sperrung eines Gerüstes gibt, besteht hier eine Lücke im System. Im wahrsten Sinne des Wortes.
    Frage: Wie muss Eurer Meinung nach das Gerüst beschildert werden? Was wäre hier rechtlich regelkonform? Muss dort immer ein Gerüstbauer vor Ort bleiben?Bin gespannt wie Ihr die Sache seht!

    Viele Grüße Westsailor ?(

    Wenn der Staatsanwalt da ist, stimmte etwas mit der Arbeitssicherheitsstrategie nicht. :thumbdown:

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  • Moin Westsailor.
    Hast Du nix von mir gelernt??? ;)
    Hast doch der selben Ausbildung beigewohnt, wie ich, oder? ;) Wenn es vertretbar ist, dass speziell unterwiesene Leute in gefährdete Bereiche auf das Gerüst gehen, müssen diese speziell unterwiesen sein (Benutzung PSAgA, Gefährdungen, etc) Gerüst oder Bereiche des Gerüsts sind deutlich gegen Betreten für alle zu sperren. Da würde ich dann eine schriftliche Beauftragung (natürlich erst nach schriftlich bestätigter Unterweisung) durch den Unternehmer erstellen. An die Beschilderung würde ich ergänzend zur Sperrung beschildern, dass diese Bereiche oder das Gerüst nur durch schriftlich Beauftragte zu betreten ist.
    Kennst ja den Rattenschwanz, GB musst Du vorher erstellen. Gerüstbauer(zwei Mann) hätte ich grundsätzlich dabei, weil nur die eine Veränderung des Gerüsts bei der Statik schnell erkennen können und ggf. dann die Leute runter holen. Vergess das Rettungskonzept nicht. Bringt nix, wenn die Jungs an der Struktur hängen, das Gerüst darunter zusammengestürzt ist und Du aufgrund des Schrotts keine Rettung mehr in den Bereich bekommst.

    Gruß aus H.

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Eine ähnliche Situation hatte ich auch mal auf einer kleineren Baustelle.
    Das wurde durch uns so gelöst dass das Gerüst so gekennzeichnet wurde dass es nur für die bestimmte Firma freigegeben war, und nur der Bereich in dem es vorrübergehend unsicher war als Zutritt nur mit PSA gegen Absturz.
    Das setzt aber voraus dass die Mitarbeiter in der Benutzung einer solchen PSA unterwiesen sind. Dass die PSA auch zweckdienlich ist, sprich die mögliche Absturzhöhe des Seils zur Arbeitshöhe passt, und dass geeignete Anschlagpunkte vorhanden sind (und nicht wie meist üblich in der Praxis der Haken einfach ins Geländer gehängt wird). Zudem muss ein Notfallteam nicht nur informiert sein sondern auch ein Notfallplan erarbeitet sein um im Absturzfall jemanden so schnell wie nur irgendmöglich aus der PSA g. Absturz zu retten.

  • Vielen Dank an Euch!

    Werde die Umsetzung schnell voran treiben.

    Viele Grüße Westsailor :D

    Wenn der Staatsanwalt da ist, stimmte etwas mit der Arbeitssicherheitsstrategie nicht. :thumbdown:

  • Westsailor

    Ich bin erstaunt wie schnell das Thema beendet werden soll.
    Mir ist da noch nicht alles klar, kann deshalb auch nicht abschließend nicken.
    Es sollen ein paar Gerüstbretter entfernt werden?
    Dazu müsste es in der Aufbau- und Verwendungsanweisung Aussagen geben.
    Selbstverständlich können Felder eines Gerüstes gesperrt werden. Dazu muss man lediglich Sperren wie an der Kopfseite des Gerüstes einsetzen. Ein Schild mit der sperrenden Hand, wäre sicher sinnvoll. Ein freigegebenes Gerüst hat doch räumliche Grenzen. Was spricht dagegen auf einer Ebene Felder zu sperren, sprich dort ein Gerüstende einzubauen?

    Die Frage, ob ein Gerüstbauer eingeschaltet werden muss, hängt doch im Wesentlichen von der Statik des Gerüstes ab.
    Jede Veränderung des Gerüstes muss selbstverständlich verantwortlich genehmigt sein.
    Wer unterschreibt also eine Änderung, wenn nicht der Gerüstbauer?
    Auf einer Großbaustelle, würde ich mich hüten, Aussagen in Nachbarbereichen zu machen.

    Im Übrigen scheint es mir völlig ohne Bedeutung wie viele Arbeiter auf einer Großbaustelle sind. Entscheidend scheint mir mehr, wie viele Arbeiter Zugang zu einem bestimmten Bereich haben.

    Gruß
    Flügelschraube

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  • Es gibt keine Regelungslücke!!!!!!!!!!

    Es ist alles in der BeTrSichV und der TRBS 2121-T1 geregelt. Umbau nur von fachlich geeigneten Personen unter Aufsicht einer befähigten Person (Gerüstbaumeister, geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer etc.). Dies hängt nicht von der Statik des Gerüstes ab sondern ist grundsätzlich so zu handhaben. Auch ohne der Berücksichtigung von Gewährleistung wird wohl dies nur die Gerüstbaufirma sicherstellen können. Da Ihr vielleicht vom Regelaufbau abweicht, (bei Systengerüsten sind die Beläge z.T. aussteifende
    Elemente) ist dann auch eine
    Statik erforderlichd. Nach dem Umbau muss der Gerüstersteller das Gerüst prüfen und da es sich um eine
    Prüfung nach § 10 BetrSichV handelt ist diese auch zu dokumentieren.

    Wenn arbeitstechnisch eine feste Absperrung eines belaglosen Bereiches nicht möglich ist, muss die Nutzungseinschränkung vom Gerüstersteller in dem Plan für die Benutzung eingetragen werden. In der Regel wird zusätzlich zur Kennzeichnung des absturzgefährdeten Bereiches auch eine Kennzeichnung (Betreten nur PSAgA) an den Gerüstzugängen erforderlich sein.

    Viele Grüße

    kuddel