Beiträge von Westsailor

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    Hallo SiFa`s,

    hab da aktuell ein Problem im Gerüstbau und dessen Nutzung eines Nachunternehmens. Es handelt sich hier um eine Großbaustelle mit ca. 3000 Mitarbeitern.Das Gerüst steht und ist Freigegeben. Der Nachunternehmer nutzt dieses Gerüst, muss es aber aus arbeitstechnischen Gründen verändern.
    Hier fängt der Spagat an. Nun muss der Gerüstbauer wieder gerufen werden, um das Gerüst anzupassen. Da die Bohlen teilweise entfernt werden müssen, um dort ein Bauteil dauerhaft zu installieren, ist dieses Gerüst in dem Zeitfenster (teilweise Stunden) zwischen herausnehmen der Bohlen und hindurchführen und manifestieren des Bauelements nicht sicher und somit auch nicht für den Nachunternehmer Freigegeben. Das Gerüst kann nun nur mit PSAgA genutzt werden.

    Da es rechtlich nur Freigabe oder Sperrung eines Gerüstes gibt, besteht hier eine Lücke im System. Im wahrsten Sinne des Wortes.
    Frage: Wie muss Eurer Meinung nach das Gerüst beschildert werden? Was wäre hier rechtlich regelkonform? Muss dort immer ein Gerüstbauer vor Ort bleiben?Bin gespannt wie Ihr die Sache seht!

    Viele Grüße Westsailor ?(

    Hallo SiFa´s und Brandschutzexperten.

    Habe auf einer Baustelle mehrere Propangasflaschen/Schläuche wegen ihres porösen Schlauches bemängelt. Die Originalschläuche sind mit einer Quetschverbindung befestigt.

    Daraufhin haben die Kollegen die Schläuche an den Stellen eingekürzt und mit billigen Schlauchschellen auf der Tülle versehen. Das ist doch nicht zulässig, oder!?!

    Die BGV D 34 gibt da nicht so viel her. Wer hat denn wohl die richtige Gesetzesgrundlage parat? Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass das total daneben ist.

    Würde mich echt über ne konkrete Rückmeldung freuen.

    Grüße aus dem Pott

    Westsailor