Gefährdungsbeurteilungen nachholen???

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  • Hallo Zusammen,

    habe jetzt die erste Präsenzwoche in Bad Münstereifel hinter mir und bin natürlich mit ganz vielen Fragen im Kopf wieder in die Firma gegangen. Was mir am meisten unter den Nägeln brennt ist folgendes:
    Bei uns gibt es zu allen Gefahrstoffen und Maschinen ca. 760 Betriebsanweisungen aber keine Gefährdungsbeurteilungen in schriftlicher Form. Ebenso denke ich, fehlen die Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze an sich. Muss ich die alle schriftlich nach holen??? ;( :?:

    Vielen Dank schon mal im Voraus
    Melie

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  • Hallo Melie,

    Du nicht, denn das ist die Aufgabe des Arbeitgeber, es sei denn er hat dies Dir übertragen. Aber eine andere Frage drängt sich auf:
    "Wie kann ich ohne GefBeurt eine BA erstellen :?: :?: :?: " Das stellt doch das ganze System auf den Kopf oder?

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Moin Melie,

    jau (leider).

    Du brauchst als Grundlage deine/die Gefährdungsbeurteilungen. Die Form ist freigestellt. Aber in jedem Falle schriftlich.

    Ich habe es Abteilungsbezogen gemacht. Der Betrieb läßt sich in verschiedene Abteilungen (=Arbeitssysteme) einteilen. Für jedes System werden dann die entsprechenden Gefährdungen gesucht und abgearbeitet. Schema F anwenden. Dann beachten: übergreifen in andere Systeme (Subsystem). Neue Gefährdungen vorhanden? Wer macht was, wann? Fristen und Zuständigkeiten setzen.
    u.s.w.

    Das ist zu Anfang ein Riesending. Das gute daran ist aber: es lebt. Wenn einmal eine Struktur vorhanden ist, ergänzen und erweitern. Hier den großen Boss nerven. Das ist sein Job.

    Also Kopf hoch und durch.

    Ist denn rein gar nichts vorhanden? Vielleicht in einem Schwesterwerk oder etwas aus der Vergangenheit?

    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • erste Präsenzwoche in Bad Münstereifel


    Hallo Melanie,

    der erste Schritt ist der schwerste, aber dann wird es zum Selbstläufer.
    Wie ASM10 schon geschrieben hat, ist der Unternehmer in der Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis delegieren dies die Unternehmer meistens an die Sifa.

    Da du ja bei der BG ETEM bist, kannst du deren Software für die Gefährdungsbeurteilung verwenden. Diese ist auf der CD "Praxisgerechte Lösungen". Die CD bekommst du kostenfrei am Berghof (Münstereifel).
    Für Unternehmen mit mehreren Standorten gibt es auch eine Mandanten-fähige und Netzwerk-fähige Version der Software. Frag dich einfach am Berghof durch. Wenn es nicht klappt, melde dich bei mir.

    Wenn ich es noch richtig weiß, ist auch in der dritten oder vierten Präsenzphase eine Unterrichtseinheit dazu vorgesehen.

    Ich habe bei meinem vor-vorherigen Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilungen mit dieser Software erstellt und wir haben bei einer Überprüfung durch die staatliche Gewerbeaufsicht ein Kompliment dafür bekommen.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Ihr Lieben,

    neeeee, leider gibt es gar nichts Schriftliches bei uns, was auch nur im entferntesten den Anschein einer Gefährdungsbeurteilung macht.
    DIe BA´s für die Maschinen wurden von unserem externen Gefahrgut- und Abfallbeauftragten in der Vorbereitung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 erstellt.
    Die BA´s für Gefahrstoffe erstellt fast jede Abteilung selbst, ausser die für den Bereich der Galvanik. Die macht auch der Externe. Auf welcher Grundlage der diese erstellt, kann ich Euch leider wirklich nicht sagen ?(

    Ausserdem bin ich gespannt, wie mein Vorgesetzter reagiert, wenn ich ihm sage, dass wir da ziemlich großen Nachholbedarf haben. Ich befürchte dass er mir dieses ganze Thema dann "auf´s Auge drückt", weil ja alle Vorgesetzten und Abteilungsleiter dafür keine Zeit haben. ;(

  • Hallo Melie,

    Ausserdem bin ich gespannt, wie mein Vorgesetzter reagiert, wenn ich ihm sage, dass wir da ziemlich großen Nachholbedarf haben. Ich befürchte dass er mir dieses ganze Thema dann "auf´s Auge drückt", weil ja alle Vorgesetzten und Abteilungsleiter dafür keine Zeit haben.

    mir hat ein Einrichtungsleiter (mit übertragenen Unternehmerpflichten) mal gesagt, wofür haben wir sie denn dann freigestellt, wenn wir doch alles machen müssen :?: .

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Ich befürchte dass er mir dieses ganze Thema dann "auf´s Auge drückt", weil ja alle Vorgesetzten und Abteilungsleiter dafür keine Zeit haben.


    Hallo Melanie,

    sehe es doch positiv. ;)
    - Es ist ein schönes Thema mit viel Gestaltungsspielraum.
    - Du lernst sehr viel über Gefahren und wie Menschen damit umgehen.
    - Die Gefährdungsbeurteilungen werden mit großer Wahrscheinlichkeit ein zentrales Element in einem globalen Arbeitsschutzansatz.
    - Dein Arbeitsplatz ist für die nächsten Monate bis Jahre gesichert.
    - Du machst dich für deinen Chef unersetzlich.
    - Du machst dich für andere Arbeitgeber attraktiv mit diesen Kenntnissen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Melie.
    Die Grundlage für eine BA für Gefahrstoffe ist das Sicherheitsdatenblatt. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage der BAn für die Tätigkeit/ den Arbeitsbereich, in der dann diese Gefahrstoffe mit einbezogen werden (z. B. Schweißrauche).
    Versuch langsam an die Sache zu gehen. Nimm erstmal den Ist-Zustand auf. Du brauchst eine saubere Dokumentation, am besten mit Fotos. Dann überlegst Du Dir mit den Verantwortlichen der Abteilungen Maßnahmen, wie das Ganze nach und nach behoben werden kann. Schwere Dinge (wie fehlende PSA, gefährlich Arbeitsvorgänge etc) natürlich primär.
    Du wirst nicht alles von einem Tag auf den anderen ändern können. Es brauch seine Zeit. Und in vielen Dingen kannst Du ja auch hier im Forum mal fragen, ob da schon jemand etwas drüber hat. Das passt Du dann für Euch einfach an.
    Wichtig ist: Ruhig bleiben. Nicht so viel aufregen. Ich bin externe Betreuuer und sehe so etwas jeden Tag. Da seid Ihr ja schon einmal gut dabei ;), wenn Ihr wenigstens Betriebsanweisungen habt. Zumindest siehts erstmal toll aus ;)
    Wichtig ist die Akzeptanz. Wenn Du die erreichst, bist Du und die MA gut dran ;) Dann wird die Arbeitssicherheit ein Selbstläufer (Idealzustand natürlich ;) )

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • mir hat ein Einrichtungsleiter (mit übertragenen Unternehmerpflichten) mal gesagt, wofür haben wir sie denn dann freigestellt, wenn wir doch alles machen müssen .

    Oh ja. Diesen Satz höre ich auch ständig ;).
    Schön is auch: "Der Sicherheitsmensch kommt, jetzt wirds wieder teuer für uns."

    Ach. Da gibts doch so viele Aussagen. Ich frage dann öfter mal, wo denn der Drucker ist, an dem ich mal die LKW-Ladung an Vorschriften/ Regeln/ Informationen und Anleitungen ausdrucken kann. Natürlich für jeden. Also viele LKW-Ladungen ;) und bis wann die Verantwortlichen sich denn da eingearbeitet haben. Natürlich in der Freizeit. So wie ich. Der seine Lehrgänge und Kurse am Wochenende belegt hat.
    Oder ich stelle auch die Gegenfrage: "Warum haben sie denn einen Meisterbrief gemacht, wenn sie jetzt eh nur im Büro sitzen??? Die paar Zettel kann auch ein Azubi ausfüllen. Sind sie dann nicht auch überflüssig oder zumindest überbezahlt?"
    Dann haben sich meistens iwelche Diskussionen schnell erledigt :D

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Ihr Lieben,

    neeeee, leider gibt es gar nichts Schriftliches bei uns, was auch nur im entferntesten den Anschein einer Gefährdungsbeurteilung macht.
    DIe BA´s für die Maschinen wurden von unserem externen Gefahrgut- und Abfallbeauftragten in der Vorbereitung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 erstellt.

    Ich könnte mir da noch ein weiteres Szenario vorstellen:

    Die GBUs sind beim Unternehmer abgeheftet. Du solltest ihn dazu mal konkret befragen und ggf. dann direkt aufs Arbeitsschutzgesetz verweisen, wenn tatsächlich keine vorhanden sind.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ...ich glaube es heißt im ArbSchutzG §6: "[...] erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [...]". Eine Betriebsanweisung ist i.d.R. das Ergebnis einer Gefaehrdungsbeurteilung, oder?!?!

    Ich wuerde hier also erstmal anhand bestehender BA's Stichhaltigkeit, Risiken und, daraus folgernd, eine Gueltigkeit pruefen. Wenn Du das tust, bei bedarf notwendige Aenderungen an bestehenden BA's vornimmst und diese Pruefung dokumentierst sieht die Welt schon gar nicht mehr so schlecht aus.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Michael.
    Jein. Die Gefährdungsbeurteilung enthält ja mehr Informationen als die Betriebsanweisung, z. B. Termine, Verantwortlichkeiten etc. Diese kann wesentlich umfangreicher sein als die Betriebsanweisung. In der Betriebsanweisung stehen Maßnahmen drin, die der MA beachten muss. In einer Gefährdungsbeurteilung können auch Maßnahmen drin stehen, die noch nicht umgesetzt worden sind, z. B. bauliche Maßnahmen in der Zukunft. So etwas steht natürlich nicht in der BA.

    Gruß

    jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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