"Die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Ist der Arbeitgeber selber nicht fachkundig oder kann er die Aufgabe nicht an einen Fachkundigen in seinem Betrieb delegieren, muss er sich fachkundig beraten lassen, z.B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt (§ 7 Abs. 7). "
Hallo allerseits,
was haltet ihr von der Theorie, diese *Fachkunde* müsse mit einer Prüfung belegt sein -
so dass letztendlich die Sifa die GFB macht, denn sie hat ja ein Zertifikat.
Wie ist das bei euch geregelt?
Ich denke, diese Aussage zu §6
( http://komnet.nrw.de/callcenter/prg…6%26;;%26ARB%26)
ist auch auf §7 anwendbar?
Und § 13 ArbSchG gilt auch noch.
http://komnet.nrw.de/callcenter/prg…6%26;;%26ARB%26
Also ich bin nicht der meinung, daß eine *Prüfung* die Fachkunde *beweisen* muß.
(Gegen-) Argumente erbeten
Gruß
gladis:-)
Nachtrag+gefunden+erledigt:
http://www.bgchemie.de/files/497/Hand…efahrstoffV.pdf
keine Ahnung, warum es die URL ständig verstümmelt..
es muß heißen Handlungshilfe_GefahrstoffV