Bei allen Gefahrstoffen sollte für jeden Stoff eine GFB vorliegen, soweit ich weiss.
Kann man nun wie bei Betriebsanweisungen eine
Sammelgefährdungsbeurteilung erstellen z.B. eine für Säuren, Laugen,
Lösemittel, Kleber usw. um nicht jedes Gut extra auflisten zu müssen?
Oder kann man dabei auf die VSK (Z.B, BGR 120, BGI/GUV-I 850-0, BGI 791-16, TRGS 420? ) zurückgreifen und nur die Gefährdungen berücksichtigen wo daraus abweichen?