Definition Lager (bei Lagerung von Gefahrstoffen - Spraydosen)

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  • Hallo,

    es geht mal wieder um die allseits beliebte Lagerung von Spraydosen. Im Betrieb gibt es einen "Lagerraum", in dem, neben Werkzeug und allen möglichen Zubehörteilen, auch Spraydosen (F und auch F+) gelagert werden. In dem Raum hält sich ganztägig ein Mitarbeiter auf, der die Dinge an die Kollegen ausgibt. Es werden ca. 70-100 Spraydosen dort aufbewahrt.

    Ist das ein Lager- oder ein Arbeitsraum? Was gilt hier, TRGS 510 Kap. 11 oder Anhang 9?

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  • Hallo blacksock,

    solange du unter 50 kg bleibst, keine Sprengstoffe oder Peroxide lagerst trifft erstmal Anhang 9 zu. Allerdings dürfen unter deinen 70 - 100 Spraydosen höchstens 50 sein die mit H 222 oder 223 gekennzeichnet sind und du darfst die Gesamtnettomenge von 50 kg nicht überschreiten

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,

    die Frage beantwortet dir die TRGS 510:

    Zitat

    TRGS 510 - 2. Begriffsbestimmungen
    [...]
    (2) Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oderRäume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern aufzunehmen. Hierzu zählen auch Container oder Schränke.

    So wie du es beschreibst werden die Spradosen gelagert und somit ist es ein Lager in dem ein Mitarbeiter tätig wird.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hi,


    Hallo,

    die Frage beantwortet dir die TRGS 510:
    Zitat TRGS 510 - 2. Begriffsbestimmungen
    [...]
    (2) Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oderRäume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern aufzunehmen. Hierzu zählen auch Container oder Schränke.
    So wie du es beschreibst werden die Spradosen gelagert und somit ist es ein Lager in dem ein Mitarbeiter tätig wird.

    Gruß

    Stephan


    ich würde es nicht "Gefahrstoff"lager nennen in dem ein Mitarbeiter tätig wird nennen, sonder Arbeitsraum in dem auch Gefahrstoffe, nur eben in Kleinmengen, gelagert werden. Daher Anwendung von Anhang 9

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo,

    ich habe auch nicht gesagt, dass es ein Gefahrstofflager ist, sondern ein Lager. Ein Arbeitsbereich wird nach TRGS 510 auch dann zu einem Lager im sinner dieser Vorschrift, wenn die Gefahrstoffe in einem bestimmten Bereich gelagert werden.

    Ob der Anhang 9 Anwendbar ist kann man hier ja nocht abschließend beantworten, da ja max. 50 Spraydosen mit H222 und H223 bzw. max. 50kg bruttomasse gelagert werden dürfen, damit dieser anwendbar ist.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Für mich ist dies ein Lager und der "Lagerverwalter" ist dort tätig.
    Die Kleinmengenregelung nach TRGS 510 ist meiner Meinung nach in fast keinem Fall anwendbar. Nach Anhang 9, Nr 1. Absatz 2, Punkt 1 gilt: "Die Gesamtnettomasse der in einem abgeschlossenen Betriebsgebäude gelagerten Gefahrstoffe 50 kg nicht überschreitet".
    => Das gesamte Gebäude zählt. Da hat man schnell die 50 kg überschritten. Hier die Spraydosen, dort noch ein paar Reiniger, daneben noch ein Sack Zement, schon ist man locker über den 50 kg.
    Somit muss man mal sehen, was Tabelle 1 der TRGS 510 bietet. Hier sind konkrete Maßnahmen ab 200 kg bei Aerosolen vorgeschrieben. Zwischen der Kleinmenge und der definitiv vorgeschriebenen 200 kg Schwelle muss man somit adäquate Ma0nahmen ergreifen.
    Die Vorgaben nach Nr. 4 der TRGS 510 gelten immer. Jetzt noch ein Blick in Nr. 11 und siehe da, so massiv sind die Anforderungen doch gar nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke, sehr hilfreiche Informationen für mich in Eueren Beiträgen.

    Erstelle nämlich gerade meinen Praktikumsbericht mit dem Thema Beschaffung von Gefahrstoffen" und da muss ich die LAgerung natürlich mit berücksichtigen.

    Gruß epoe