hydraulikschlauch selbst verpressen

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  • Hallo,

    wir verpressen in unserer Instandhaltung selbst unsere Hydraulikschläuche für unsere Großpressen

    nun wurde ich heute gefragt, ob denn für diesen Vorgang eine Sachkunde nachgewiesen sein muss

    Hab schon ein wenig geschaut, konnte aber nichts konkretes finden

    Weiß jemand von euch genaueres?

    Dank und Gruß

    Tom

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  • Auf jeden Fall gilt BGR 237 und vielleicht hilft Dir diese Publikation auch schonmal weiter:
    http://download.schroeder-celle.com/pdf/Prufen_und…chleitungen.pdf

    Nach der BGR muss der Prüfer (Erst- und Wiederholungsprüfung) eine befâhigte Person nach § 2 Abs. 7 BetrSichV und TRBS1203 Kapitel 3.2 Druckgefährdungen sein.
    Was die Anfertigung angeht, halte ich den Facharbeiter für hinreichend kompetent, denn die Prüfung ist eh vor Inbetriebnahme auf Montage- und Funktionssicherheit durchzuführen.
    Bleibt für mich die Frage, ob ihr als Hersteller und In-Verkehr-Bringer anzusehen seid ?

    Viele Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

    5 Mal editiert, zuletzt von ToBi (13. Juli 2012 um 21:38)

  • Hi ToBi,

    sehe ich genauso.

    Derjenige, der verpresst, also einen Schlauch und den entsprechenden Anschluß zusammenführt, ist der Hersteller des fertigen Schlauches. Gibt er diesen weiter, ist er auch der Inverkehrbringer.

    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Gibt er diesen weiter, ist er auch der Inverkehrbringer.

    Es sei nochmals erwähnt: Das gilt für entgeltliche Weitergaben genauso wie für unentgeltliche Weitergaben, temporär sowie dauerhaft. Also auch wenn der Schlauch beispielsweise einem Mitarbeiter mal für einen privaten Zweck unentgeltlich ausgeliehen wird ist das eine Inverkehrbringung!
    Dieser Punkt wird meist unterschätzt, viele verstehen nur den Verkauf als Inverkehrbringung. Und das ist nicht korrekt!

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Erst mal danke für die schnelle Unterstützung,

    ich hab noch die BGR 237 Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz
    gefunden


    Gruß

    Tom

  • Moin.
    Und denkt bitte auch noch dran, dass wenn ihr in der EU etwas inverkehr bringt, muss es das CE Zeichen tragen, bzw. zertifiziert sein, nech? Und ich meine nicht "China-Export" ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallöle...

    und wo wir schon von CE-Zeiche reden, darf die dazu gehörige Konformitätserklärung nicht fehlen...
    Ansosnten kann man das CE Zeichen auch für die persönliche Körperhygiene nutzen :D

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

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