Zeitvorgaben für Fahrer von Flurförderzeugen

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  • Hallo zusammen,

    hab da mal eine Frage:
    Wie sieht es denn aus wenn man den betrieblichen Fahrern von Flurförderzeugen Zeitvorgaben machen möchte?

    Das einzige was ich bisher (rechtlich) gefunden habe ist der §12 Abs. 2 der BGV D27
    "FIurförderzeuge dürfen nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden."

    Hieraus könnte man schließen dass wenn Zeitvorgaben gemacht werden ein genaue Betrachtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemacht werden muss! Hier würde meiner Meinung dann Fahrbahnbeschaffenheit, vorhandener Sitz auf dem Stapler (bzgl. der Schwingungsbelastung), Verkehrsverhältnisse, Fußgängerverkehr etc. beurteilt werden müssen!

    Vlt. hat es hier ja einen Ausbilder für Flurförderzeuge der noch andere Rechtsquellen oder eine BGI oder ähnliches nennen kann welche Zeitvorgaben zumindest einschänken oder Maßnahmen fordern welche bei vorhandenen Zeitvorgaben notwendig sind. Sowas wie getrennte Verkehrs und Fußwege...

    Gruß B

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  • HalloB_King,

    Zeitvorgaben werden in der Regel für Kakulationzweche oder für Arkordlöhne(Prämie) angefertigt.

    Ein Flurförderzeug würde ich als FiX betrachten, und im Abteilungsdurchschnitt bewerten.

    Ich würde hier ein paar Zeitnessungen durchführen, um einen Durchschnittswert

    für zum Beispiel die Personalplanung zu entwickeln.

    Vielleicht findest Du hier etwas unterstützendes :

    http://de.wikipedia.org/wiki/REFA

    Zitat Refa :Arbeitsgestaltung ist das Schaffen eines aufgabengerechten, möglichst optimalen Zusammenwirkens von arbeitenden Menschen, Betriebsmitteln und Arbeitsgegenständen durch zweckmäßige Organisation von Arbeitssystemen unter Beachtung der menschlichen Leistungsfähigkeit und Bedürfnisse.

    Gruß ASM10

  • Hallo powertrain,

    Also wir haben keine Zeitvorgaben...
    und ich will ganz bestimmt auch keine Einführen, aber als Sicherheitsing. muss ich mich damit auseinandersetzen wenn mir jemand so ne Frage stellt. Im Grunde genommen ist mir klar wie man argumentieren kann siehe oben (GefBeurt)
    aber leichter ist es natürlich diese Argumente durch aussagekräftige Gesetze Richtlinien Normen Stand der Technik... zu untermauern damit diese auch ernst genommen werden bzw. nicht allzu große Diskussionen auftreten!

    Das mit Refa werd ich mir mal reinziehen vlt. find ich da auch noch n paar argumente.

  • Hi,

    ich kenne genug Unternehmen die die Geschwindigkeit auf weniger als 6km/h technisch gedrosselt haben, weil sonst einfach zuviel passiert.

    Da geht es nicht nur um Personenschaden, sondern vorallem um den Sachschaden an den Regalen und den Waren!

    Ansonsten ist es die reine Gefährdungsbeurteilung, aber auch die Unebenheit und das Gefälle muss beachtet werden, auch wie die Ware aufgenommen wird, wie die auf der Palette befestigt ist.

    Und dann kommen noch die Fähigkeiten der Fahrer, denn die müssen in Fahrtrichtung immer ein freies Sichtfeld haben, wenn die mit einem Frontstapler immer Rückwerts fahren müssen, ist das alles andere als ergonomisch und der Fahrer sieht nur die Halbe Fahrbahn, weil er sich nicht weiter verdrehen kann.

    In dem Sinne.
    Grüße
    Lucy

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  • Hallo B kinG,

    vom Tempo her kann ich sagen, dass unsere Diesel-Geschosse 25 km/h fahren könnten. Das Gelände ist ein abgeschlossenes Betriebsgelände mit vielen Regelungen zum Verhalten und zum Verkehrsgeschehen. Der gesamte Bereich hat eine 10km/h Regelung. Unsere Fahrer gestalten das Tempo individuell. Will heissen, ohne Last ist das Gaspedal unten und mit Last ist es irgendwo in der Mitte. Alle Leute sind geschult und machen den Job schon viele, viele Jahre.
    Ich selber bin seit 11 Jahren dabei. In dieser Zeit gab es beim Beladen von LKW's manchmal Berührungen, sonst nichts. Also: toi, toi, toi, was aber nichts heisst. Es wäre möglich die Stapler elektronisch zu drosseln oder eine Geschwindigkeitswarnung zu programmieren. Das haben wir probiert, es jedoch wieder rausgenommen, da es eine absolute Begeisterung der Fahrer hervorgerufen hat.
    Wir geben den Fahrern keine Zeit vor. Eine Fahrt dauert eben so lange, wie sie dauert. Ebenso ist es beim Kommissionieren oder beim Abfahren von Förderstrecken. Auch hier bestimmt der Fahrer selber. Er ist auf seinem Gerät Verantwortlich und entscheidet selbst.

    Ich habe auch noch nicht gehört, dass es Zeitvorgaben gibt, zumindest nicht in meinem Umfeld.

    Klar behaupte ich einmal, dass das Risiko sicherlich exponentiell mit der Geschwindigkeit steigt.

    Bringt nicht viel an Argumenten. Auch fällt mir hier als Ausbilder nach DGV D27 nichts zu einer Geschwindigkeitsregelung ein. Anders ist es auf einem öffentlichen oder teilöffentlichen Gelände.

    In diesem Sinne,
    viel Erfolg,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin.
    Also das Thema seh ich mit verdammt gemischten Gefühlen. Ich war jahrelang "Kraftfahrfeldwebel" (wem das was sagen sollte) und egal ob öffentlicher Verkehr oder nicht. Für mich gilt eigentlich immer der Paragraph 1 der STVO: Gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme! Habe ich einen Fahrweg, der frei von anderem Verkehr oder "Verkehrsteilnehmern" und genau planbar ist, ok. Aber nicht wenn ich regulär gemischten Verkehr habe. Da wird ein Druck erzeugt, der grade deswegen zu Unfällen führen wird. Ich versteh natürlich betriebswirtschaftliche Aspekte aber wie lange darf die Sekretärin zum Drucker brauchen? Ich würde keine direkten Fahrzeiten angeben sondern Zeitfenster mit Puffer, höchstens. Das wäre das Maximum. Aber das soll jeder GF selber entscheiden. Wenn die Fahrer "bummeln" und das Überhand nimmt und vllt sogar dadurch die Betriebsabläufe gestört werden, verstehe ich die Frage und sehe sie als vollkommen berechtigt an. Ist dies nicht der Fall ... würde ich mir darüber nicht so viele Gedanken machen. Da haben wir weit größere "Baustellen".
    Ich hoffe Ihr werdet mir zustimmen, dass Druck und Stress dazu führt, Regelungen zu missachten um Zeiten zu halten. Dieses Problem gibts ja auch bei just-in-time/ just-in-sequence. Warum haben wir denn auf deutschen Straßen so viele schwere LKW-Unfälle? Weil der Druck auf Fahrer ausgeübt wird. Ich habe mal Kontrollen der Polizei begleitet und wenn Ihr Fahrscheiben seht, die mit 22 Stdn!!! Fahrzeit drin sind, dann mach ich mir echt Gedanken. Glücklicherweise werden jetzt auch Disponenten und Geschäftsführer mehr in die Haftung genommen aber es gibt trotzdem noch viel zu viele Probleme, Lücken, Ausreden und Möglichkeiten sich da raus zu winden. Ich breche jetzt mal ne Lanze für die, die den ganzen Tag auf der Straße unterwegs sind und ich weiß wovon ich rede.

    Beste Grüße

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • @ Jens

    Genau das ist es doch.
    Irgendwer baut Druck auf und dann muß alles schnell und mit Fehlern passieren.
    Ich schliesse mich den "Zeitfenstern" mit vernünftigen Vorgaben gerne an. Das ausführende Organ (= der Staplerfahrer) braucht eine Zeit um seine Arbeit vernünftig zu erledigen plus eine Zeit für den verspäteten LKW, die Zigarette, den Toilettengang und was-weiss-ich.
    Doch das dürfte in der heutigen Arbeitswelt eher die Ausnahme sein.

    Ich finde das JEDER, der an dieser Zeitspirale dreht bei Unfällen mitverantwortlich ist. Das ist die Spedition, der Disponent, sicherlich auch der LKW-Fahrer, der Belader (Staplerfahrer) und alle Leute die hier treiben müssen (Chef's, Refa, etc.).

    In diesem Sinne,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,

    ich will euch an meiner Vorgehensweise/bzw. meinem Vorschlag an die verantwortlichen "Entscheider" teilhaben lassen. Ich habe ihnen folgende Nachricht geschickt:

    "bzgl. Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Info geben.
    Mir ist nicht bekannt, dass Zeitvorgaben generell im Bereich Transport bzw. Fahren von Flurförderzeugen verboten sind. Allerdings bin ich grundsätzlich der Meinung dass ein Zeitvorgabe wenn Sie sehr kurz gefasst ist ein Nachteil für die Sicherheit bedeuten kann.

    In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D27 ist im §12 Abs. 2 beschrieben: "Flurförderzeuge dürfen nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden."
    Daraus ist abzuleiten, dass wenn Zeitvorgaben gemacht werden, in diesem Rahmen in einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden sollte welche Zeiten/Geschwindigkeiten möglich sind ohne die Sicherheit zu beeinflussen.
    Hierbei sind einige Kriterien die betrachtet werden sollten: Fahrbahnzustand (Unebenheiten etc.); Ist der Fahrweg vom Fußgängerweg getrennt?; Wie ist generell das Verkehrsaufkommen auf dem Betriebsgelände (Werksverkehr, LKW-Verkehr etc.); Wie sind die Fahrwege bzgl. Übersichtlichkeit gestaltet?; Bei hoher Geschwindigkeit steigt die Vibrationsbelastung für den Fahrer dadurch können beispielsweise Maßnahmen wie luftgefederte Sitze und Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen notwendig werden; Bei höherer Geschwindigkeit steigt grundsätzlich auch der Verschleiß der Flurförderzeuge dadurch entstehen auch zusätzlich Kosten durch Wartungs- und Prüfarbeiten.

    Ich denke man sollte sich überlegen wofür diese Zeiten eingesetzt werden sollen? Wird der Mitarbeiter "belangt/zur Rechenschaft gezogen" wenn er diese Zeiten dann nicht einhält? In diesem Fall würde ich ganz klar davon abraten, weil dies einer Aufforderung des Vorgesetzten zu sicherheitswidrigem Verhalten nahe kommt.

    Wenn die Zeiten zur grundsätzlichen Personalplanung etc. eingesetzt werden sollen, und der Mitarbeiter je nach den betrieblichen Umständen längere Zeiten in Anspruch nehmen kann sehe ich kein Problem.

    Ein kurzer Vergleich:

    Wenn ich LKW fahre dann habe ich in aller Regel (Just-In Time Produktion) einen Termin wann die Ware/Lieferung beim Empfänger ankommen soll. Wenn der LKW aber beispielsweise in einen Stau kommt oder aufgrund besonderer Ladung längere (nicht kalkulierbare Zeit) in die Ladungssicherung investieren muss, kann er diesen Termin nicht einhalten ohne dass er beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreitet oder auf Ladungssicherung verzichtet. Und dieses Verhalten darf ich nicht dulden bzw. fördern. Der Fahrer muss dann ohne Konsequenzen befürchten zu müssen seiner Tätigkeit unter den vorhandenen Sicherheitsbestimmungen nachgehen können."

    Ich denke dass das eine vernünftige Aussage zu diesem Thema ist.

    Danke für alle Antworten und Beiträge!!

    Gruß B

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  • Hey B_kinG
    Sauber. Alles drin, was notwendig ist. Ich hätte vllt das ein oder andere etwas anders formuliert aber es kommt ja aufs Gegenüber an ;) Das kenne ich ja net.
    Ich hätte die Begriffe "Verantwortung" und "Machbarkeit" (Zeit, Mittel, Kenntnisse, pers. Leistungsvorraussetzungen, etc ... wir haben doch da genug Argumente) mehr mit einbezogen, sowie "Verlangen/ Nötigung/ Aufforderung ... zu sicherheitstechnischem und ggf. rechtswidrigem Verhalten" mit dem Zusatz "was aus den genannten Gründen besonders betrachtet werden sollte und einzelne pers. Verantwortungen der Vorgesetzten vorraussetzt, die zu übernehemen sind"
    Mit solchen Sätzen hab ich schon öfter "dicke Backen" bekommen und Betreffende haben von iwelchen "Blödsinnsanordnungen" abgesehen.
    Verantwortung mit direktem ansprechen von Personen hilft bei so etwas öfter.
    Die habe ich mir aber auch erst mit der Zeit zurechtgelegt. Hab mir da inzwischen "Formsätze" formuliert, weil wir ja immer wieder gleich argumentieren müssen. Ist ja leider bei uns so, meistens :(
    Aber Deine anfängliche Beschreibung war mir nicht ganz klar. Könntest Du die vllt nochmals zu Schluss etwas mehr ausfüllen? Z. B. warum Zeiten? Welche Begründung? Hats vllt wieder irgendeine Software vorgegeben oder erst gar die Leute auf die Idee gebracht?
    Wäre ja hilfreich für uns alle, natürlich ohne genauere Angaben. Danke schööööön!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (6. Juli 2012 um 11:42)

  • Hi B_kinG,

    gute Begründung und gute Argumentation. Damit kannst du ohne weiteres in einen Spiegel schauen. :thumbup:

    Ich bin auf die Antwort gespannt.

    Ohren hoch,
    viele Grüße,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ich will euch an meiner Vorgehensweise/bzw. meinem Vorschlag an die verantwortlichen "Entscheider" teilhaben lassen. Ich habe ihnen folgende Nachricht geschickt: ...

    auch mich interessiert die Antwort ... sinngemäß, nicht wortwörtlich - das Sifaboard wird beim Befragen von Tante Gugel an vorderen Stellen zitiert ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hey B_kinG.
    Ich hoffe, dass Deine Leute sich mal drüber auslassen oder ob das Thema verworfen wurde. Nich, dass Du plötzlich sehr überrascht bist, wenn da was kommt und Du von nix weißt;) Aber mit Deiner Argumentation wird da wohl nicht viel kommen, bzw das Thema vom Tisch sein. Hoffe ich zumindest.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)