Einstufung Brandgefährdung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hi
    Ich betreue als externe FaSi auch Kleinstbetriebe aus verschiedenen Bereichen (Gesundheit, Verwaltung, Handwerk….). Die Ausstattung mit Feuerlöschern ist in der Regel eher spärlich.
    Häufig höre ich auf meine Einwände, dass die Feuerlöscher durch Fachleute (Feuerwehr, die Löscher-prüfende Firma…) in Ordnung befunden wurde.
    Beim Blick in die Vorschriften ergibt sich in diesen Fällen, dass geringe Brandgefährdung angenommen wurde. Ich sehe bei den meisten Betrieben jedoch mittlere Brandgefährdung.

    Beispiel Arztpraxis:
    Papierakten, PCs, verschiedene (medizinische) elektrische Geräte, leicht entzündliche Substanzen (Desinfektionsmittel, Druckgasflaschen, Reinigungsmittel…).

    Demnach stufe ich diese mit mittlerer Brandgefährdung ein.
    Vorhandene Stoffe mit hoher Entzündbarkeit
    Mögliche Brandentstehung günstig (Elektrogeräte)
    Brandausbreitung: gering, in der Anfangsphase keine große Ausbreitung zu erwarten

    Oder auch: vergleichbar mit EDV-Bereiche mit Papier, Bürobereiche mit Aktenlagerung, Verkaufsräume mit brennbaren Artikeln,….

    Teilweise sind die Betriebe in Altbauten und / oder mit Parkettböden, mehr oder wenige viel Holzmöbel. In diesen Fällen würde ich sogar eine hohe Brandgefährdung annehmen.

    Wie stuft man denn nun die Brandgefährdung richtig ein????

    LG A

  • ANZEIGE
  • Hallo Amaranth!

    Ich denke Du stufst die Gefahr richtig ein. Es ist sicher vergleichbar mit einem Büro mit Verkaufsraum.

    Hier in der Praxis gibt es sicher Alkohol und Papiertücher, die sehr leicht brennen.
    Die elektrischen Geräte sind sicher auf einem guten Qualitätsniveau.
    Mein Arzt lehnte eine Wiederholungsprüfung kategorisch ab.

    Bei einer Brandentstehung ist dieser Entstehungsbrand in sehr kurzer Zeit entdeckt.

    Einziges Problem, welches mir einfällt ist die Zeit zwischen Praxisschließung und einer Stunde danach.
    Sind die Geräte sicher ausgeschaltet, oder von der Energieversorgung getrennt?
    Dies ist ein Brandproblem aber kein Feuerlöscher-Problem. Denn ohne Personal keine Löschtätigkeit.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hi,

    die Betriebe sollten mal in ihrer "Brandversicherung", meist in einer anderen Versicherung enthalten nachlesen, was da verlangt wird.

    Dazu kommt dann auch noch die Prüfung von elektischen Geräten.

    Es steht meist drin, das nach Stand der Technik oder Regel der Technik geprüft und ausgestattet sein muss.

    Grüße
    Lucy

  • Hallo,

    siehe doch u.a. BGR 133 oder
    hier Fachempfehlung zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscher:
    http://dfv.org/fileadmin/dfv/…erloeschern.pdf
    oder hier die TRGS 800- Abschnitt 3.3 Beurteilung Brandgefährdung:
    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=4

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • SimonSchmeisser

    Manchmal ist die Sache nicht ganz so einfach.
    BGR133 habe ich auch benutzt in Sporthallen.

    Die Frage ist natürlich, was in so einem leeren Gebäude brennen soll. Da muss man sich über eine Gefährdungsbeurteilung herantasten.
    Feste Werte gibt es nicht. Was passiert z.B. wenn jemand auf die Idee kommt zur Fußballeuropameisterschaft bei Regen die Leinwand in solch einer Halle aufzubauen? Natürlich kommen sofort Girlanden, Plakate, Theken mit in die Halle.
    Möglicherweise weiß der Schulleiter oder der Hausmeister oder der Hallenbetreiber nichts von einer Versammlungsstättenverordnung?

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    ich habe nicht nur auf die BGR 133 verwiesen.
    Es gibt mittlerweile soviel Brandschutz- Fachliteratur/ Richtlinien/ Normen usw.,
    die man zur Beurteilung/ Einstufung der Brandgefährdung heranziehen kann.......

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Simon

    Hallo,

    siehe doch u.a. BGR 133 oder
    hier Fachempfehlung zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscher:


    Naja, wenn das so einfach wäre, hätte ich nicht gefragt.
    Nehmen wir z.B. die TRGS 800 (wobei die ja auf die Beurteilung von Brandgefährdungen durch Gefahrstoffe abgestellt ist). Da ist unterteilt in normale, erhöhte und hohe Brandgefährdung.
    In die niedrigste Stufe fällt hier Bürobetrieb. Der wird gem. BGR133 allerdings differerenziert in "ohne" oder "mit" Aktenlagerung (und somit geringe oder mittlere Brandgefährdung).

    In der BGR 133 sind der geringen Brandgefährdung zugeordnet:
    "Eingangs- und Empfangshallen
    von Theatern,
    Verwaltungsgebäuden,
    Arztpraxen, EDV-Bereiche
    ohne Papier, Bürobereiche
    ohne Aktenlagerung,
    Büchereien"

    Heißt das nun:
    Eingangs- und Empfangshallen
    von Theatern,
    Verwaltungsgebäuden,
    Arztpraxen / EDV-Bereiche
    ohne Papier / Bürobereiche
    ohne Aktenlagerung /
    Büchereien

    oder
    Eingangs- und Empfangshallen
    von Theatern,
    Verwaltungsgebäuden /
    Arztpraxen / EDV-Bereiche
    ohne Papier / Bürobereiche
    ohne Aktenlagerung /
    Büchereien

    Also: haben Arztpraxen per definiton niedrige Brandgefährdung (was die Einstufing der "Experten" rechtfertigen würde) oder nur deren Eingangsbereiche?
    Und wieso sind Büchereien, in denen naturgemäß viel Papier ist, mit niedriger Brandgefährdung eingestuft? Weil die Brandentstehungsgefahr gering ist, weil nur Regale und Bücher, aber keine / kaum Elektrik vorhanden ist?

    Also nicht, dass ich als SiFa unbedingt die Anzahl der Feuerlöscher festlegen muss. Aber ich würde es gerne verstehen :wacko:

    LG A

  • Tach. Hab grade a bissl Zeit, da wollte ich dann auch noch meinen Senf dazu geben. :D
    Ich wollte nur noch kurz erklären, warum die Bücherei als niedrig brandgefährdet eingestuft wird. Ihr habt ganz viele Regale, da stehen Bücher dicht an dicht. habt Ihr schon einmal probiert ein Buch, was fest zusammengeklappt auf dem Tisch liegt anzuzünden? Versuchts mal mit nem Stapel Kopierpapier.Das wird nicht funktionieren. Deswegen ist die Bücherrei zwar mit einer hohen Brandlast gesegnet aber Ausbreitungswahrscheinlichkeit ist relativ gering. Da muss es schon richtig losgegangen sein, also Vollbrandphase. Zündquellen sind auch gering. Ihr habt ja keinen Toaster zwischenden Büchern stehen ;)
    Dann noch über die angesprochene Sporthalle. Ich versuchs mal so. Ihr habt eine Kantine in der Fa. mit 70 Plätzen. In dieser Kantiene werden sich nicht mehr als 100 Personen aufhalten. Kein Problem. Nutzung als Sozialraum ... unproblematisch. Jetzt kommt die Geschäftsführung auf den Trichter die Weihnachtsfeier oder Betriebsversammlung darin zu veranstalten, auf der alle 300 Mitarbeiter eingeladen werden. Jetzt wirds trocken. Bei einer Personenzahl >200 wird dies als Versammlungsstätte eingestuft. Im Nutzungskonzept des Gebäudes ist dies aber nicht vorgesehen. FAZIT : NO GO!!! Ähnlich bei einer Sporthalle. Zwei Mannschaften bolzen da a bissl. Max. 40 Personen, unproblematisch. public viewing (was ich einen lustigen Begriff finde, da dieser eigentlich das Aufbaren und zur Schau stellen von Toten bedeutet :thumbup: ) ist somit bis 200 Personen relativ unproblematisch (Sonderauflagen der Bauordnungsbehörden z. B. Rettungswegbreiten und Anzahl trotzdem beachten und ich rate Rücksprach mit der Fw und der Behörde) >200 benötigt man ein Nutzungskonzept, zusätzlich Brandschutzkonzept und den ganzen Rattenschwanz, z. B. Rettungswege, Brandsicherheitswachen, Ersthelfer ...etc.
    Und die Statik so nebenbei nicht vergessen. Beispiel Sporthalle. Der Boden ist speziell "abgefedert" und ist nur einem gewissen Druck gewachsen.
    Bei Großveranstaltungen wird so Konzept grundsätzlich immer neu erstellt. Ich sage nur loveparade, seitdem gehts richtig ab. Da hats zwar net gebrannt aber das Rettungskonzept hat versagt, wer auch immer das erstellt hat. Es war fehlerhaft und das haben die dramatischen Auswirkungen ja leider gezeigt (Ich habe noch nie eine Kolonne Rettungswagen gesehen, die bei mir vorm Fenster vorbeigefahren ist. An diesem Tag schon und die bestand locker aus 20 RTWn).
    Feste Veranstaltungsstätten (Festhallen, Stadien) haben das bereits in der Planung berücksichtigt und mehrere Nutzungskonzepte erstellt. Das dafür Passende kommt dann immer raus und wird umgesetzt, wenn so eine entsprechende Veranstaltung stattfindet. Ich kenne einen "Veranstaltungsbau" der über 190 Nutzungskonzepte hat. Vom Kindergeburtstag bis Rockkonzert. Ich konnte mir so etwas auf den Rammsteinkonzerten selber ansehen. Sehr interessant und auch aufwendig, mit Abnahme durch die Ordnungsbehörden, Genehmigungen und Abnahme durch die Feuerwehr.

    Bei der Einteilung in Eingangsbereich von Theatern etc. sollte man bedenken, dass eine sog. Brandabschnittseinteilung stattfindet. Als Bsp. max 40 x 40m (kommt auf die Bauverordnungen der Länder an aber das ist ein regulärer Wert) Somit ist ein Brandabschnitt max 1600m². Natürlich entsprechende Planungen und Baugrundlagen,wie Brandwände/ Komplexwände ... und die anderen Sachen vorrausgesetzt. Wie groß ist der Eingangsbereich eines Theaters? Die die ich kenne kommen an solche Werte und werden somit ein eigener Brandabschnitt, der einzeln beurteilt wird. Eine normale Arztpraxis ist EIN Brandabschnitt (natürlich nur, wenn die max. Werte für die Brandabschnittseinteilung nicht überschritten werden oder eine kleiner Einteilung stattfindet, z. B. durch Brandwände etc.), somit beurteilt man den gesamten Bereich als einen Brandabschnitt. Interessant ist es, wenn Sauerstoffflaschen vorhanden sind, dann wirds nochmal lustig.
    Ich hoffe ich konnte da ein bisschen Einblick geben und es konnte helfen. Wer sich dafür mehr interessiert, sollte sich mal so ein Brandschutzkonzept ansehen.

    Übrigens ist der größte Brandabschnitt Europas das Hauptgebäude des ehem. Flughafens Tempelhof ;) 1200m lang :cursing:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    6 Mal editiert, zuletzt von Globetrotter (6. Juli 2012 um 10:19)

  • Ergänzend möchte ich noch mitteilen, dass Parkettböden meistens genauso wenig brennen, wie ein Buch. Eher noch schlechter. Wenn Parkett auf einen festen Boden liegt (z. B. Beton) passiert da gar nix. Genau wie bei guten Massivmöbeln. Die halten vllt sogar länger durch als das Gebäude selbst ;)
    Vorsicht ist bei der Einstufung mit den Altbauten zu haben. Grade die, die z. B. hohle Lehmdecken besitzen. Ggf. sind dort zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. eine Zwischenraumüberwachung mit Rauchmeldern etc. und das ist noch die harmlose Variante, im Gegensatz zu baulichen Maßnahmen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE