Definition Gefährdungsbeurteilung

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  • Definition:

    Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.

    Quelle: Leitlinie Gefährdungbeurteilung und Dokumentation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, Ausgabe Dezember 2010

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  • Das ist aber keine Vorstellung. Schreib gefälligst wie sich das gehört einen vernünftigen Lebenslauf..... :D ähm,... neee, ok, Spass beiseite....

    Aber die Definition der Gefährdungsbeurteilung ist den allermeisten von uns ja bekannt. Aber wir wollen schon gerne ein kleines Bißchen was über dich erfahren. 8)

  • hallo andrasta,

    aber eine kurze vorstellung gab es doch schon mir!
    sollten noch weitere infos benötigt werden, gebt mir bitte bescheid!


    Danke

  • Das ist aber keine Vorstellung. Schreib gefälligst wie sich das gehört einen vernünftigen Lebenslauf..... ähm,... neee, ok, Spass beiseite....


    Andrasta

    Muß im beipflichten :5: Schau mal hier
    ein neuer aus Mitteldeutschland

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • @ all,

    immer ruhig Leute,

    hackt nicht alle auf ihm rum, er macht das schon...........

    Gruß,
    der Waldmann

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)