Wir haben einen neuen Schrägschneider bekommen. dieser wurde steckerfertig geliefert. Jetzt musste ich bei meiner Begehuing feststellen, dass sich die Maschine nicht wie üblich an der Nullstellung abschaltet. Auch kann man den Schlitten bei laufender Maschine abklappen. Auf Rückfrage beim Hersteller wurde mir gesagt, dass bei diesen Typen seit längerer Zeit so üblich wäre. Zudem könne man den Ausschaltschutz oder eine zeitgesteuerte Abschaltautomatik optional dazu bestellen. Wer kann mir Auskunft darüber geben, ob sich bei den Fleischereimaschinen
in punkto Sicherheit in den letzten Jahren etwas verändert hat? Ich habe bis jetzt keinen Hinweis darauf gefunden
Ausschaltschutz an Schrägschneidern
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joachim reinhardt -
15. Mai 2012 um 23:05 -
Erledigt
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Hallo!
Die Frage verwundert mich etwas.
Man bekommt einen neuen Schrägschneider? Ist da nicht vorher überlegt worden was man kauft?
Beim Googln stelle ich fest, dass es eine sehr große Bandbreite von Geräten gibt, die Schrägschneider heißen.
Daher gibt es sicher auch keine Antwort die exakt passt.Auf jeden Fall braucht man für ein Gerät, mit dem man/frau sich den Finger abschneiden kann, oder schlimmer:
- eine Gefährdungsbeurteilung
- eine Betriebsanweisung
- eine Erst- und Wiederholungs-UnterweisungAuch wenn dies häufig vorgeschoben ist, so wäre es mir hier an dieser Stelle extrem wichtig.
Grüße
Flügelschraube -
Hallo Joachim,
nach Deiner Beschreibung handelt es sich vermutlich um eine Aufschnittschneidemaschine. In der BGR 229
Arbeiten in der Fleischwirtschaft unter Punkt 3.3.5 Aufschnittschneidemaschinen mit Schlitten
steht näheres.http://vorschriften.bghw.de/zh/bgr229/3_3.htm#3.3.5
So wie du den Zustand beschreibst darf die Maschine nicht verkauft bzw. von Euch betrieben werden. Mich persönlich würde der Lieferant bzw. Hersteller interessieren( vielleicht eine PN) , um mit dem entsprechenden Behördenkontakt solchen Herstellern das sicherheitstechnisch unsachgemäße Handeln zu untersagen.
Als Anhang eine Checkliste Aufschnittmaschnitte und eine BA dazu.Gruß Tanzderhexen
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Hat die Maschine kein CE? Der Hersteller/ Verkäufer ist doch verpflichtet alle Sicherheitsheits und Gesundheitsschutz Vorschriften einzuhalten bevor man die Maschine auf den Markt bringt. Es muss also eine Konformitätserklärung vorliegen und eine vernünftige Betriebsanleitung. In der Betriebsanleitung solltest du dann alle Angaben finden die du für den Betrieb benötigst.
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Hi...
hmm gleich mit der Behörde zu drohen oder sogar schon direkt mit einer Behörde kontakt aufzunehmen halte ich vielleicht für etwas drastisch.
Meine Erfahrung mit Maschinenbauern hat gezeigt, dass es oftmals schon ausreicht wenn man weiss, was nach Betriebssicherheitsverordnung / Maschinenrichtlinie vorgeschrieben ist, und diesen das mitzuteilen.Dann kurz auf die Herstellerpflichten hinweisen und in aller Regel sind die Maschinenbauer schon wieder zu Zugeständnissen bereit.
Wenn nicht kann man immer noch mit Behörden drohen und bei der strikten Weigerung ordnungsgemäss zu liefern wird das Gerät reklamiert und zurück geschickt. -
H
hmm gleich mit der Behörde zu drohen oder sogar schon direkt mit einer Behörde kontakt aufzunehmen halte ich vielleicht für etwas drastisch.
Hallo Thorsten,
ich habe mit dieser Art von Maschinen einfach sehr schlechte Erfahrungen( auch Unfälle mit abgetrennten Gliedmaßen) gemacht.
Daher meine entsprechende Reaktion. Es ist auch für die Maschinenbauer die sicherheitstechnisch einwandfreie Maschinen/Anlagen bauen, was einen nicht ganz unerheblichen Aufwand bedeutet, die dann entsprechend teurer sind, nicht von geringer Bedeutung wie die entsprechenden Vorschriften durch die Mitbewerber behandelt werden.
Von Sicherheitsschutztechnischen Zugeständnissen halte ich nichts. Es sollte schon bei der Angebotseinholung entsprechend berücksichtigt werden.Gruß Tanzderhexen