Mahlzeit Zusammen!
Stellen wir uns ein Wandervolk (mit mobilem Computer) vor, das wild in Deutschland umher fährt und beim Kunden Tätigkeiten an "seinem eigenen" (also Firmen-eigenen) Laptop durchführt. Besagter Laptop wird mal auf einen Tisch im Aufenthaltsraum, mal an einen freien Platz im Büro, mal.... hin gestellt.
Für die gilt laut §1 oben genannter Verordnung eben genau diese nicht!
Zitat(1) Diese Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die Arbeit an...
4. Bildschirmgeräten für den ortsveränderlichen Gebrauch, sofern sie nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz eingesetzt werden
Was gilt denn dann? - Wer weiß es? Hmm?