SiFa in Leiharbeit (???)

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  • Ist es wirklich so, dass ich eine natürliche Person bestellen muss wenn ich eine solche Dienstleistung einkaufe?? Ich glaube (!) ja, dass ich als einkaufendes Unternehmen durchaus auch eine juristische Person beauftragen kann, beispielsweise das Dienstleistungsunternehmen "SifaService123". Dieses muss dann vertragsgemäss eine Dienstleistung unter Beachtung entsprechender Regularien, bsp. Arbeitssicherheitsgesetz, BGV...etc. erbringen. Ob ich das als Unternehmen will steht wieder auf einem anderen Blatt.

    Na, was sagen eure grauen Zellen dazu?!?


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Da gebe ich Dir Recht, man kann natürlich eine juristische Person beauftragen.
    Allerdings sind normalerweise diese juristischen Personen fachlich entsprechend aufgestellt und entsenden dann die von ihnen beschäftigten Fachleute.
    Für die SiFa als Arbeitnehmer muss aber klar sein, wem er de jure verpflichtet ist und wie die Beauftragung auf dem Papier aussehen muss, wenn der Verleiher eben nur Verleiher ist und keine Firma vom Fach.
    Und genau an diesem Punkt kommen die Fachleute in's Schleudern.

    Ich dacht auch zunächst, meine Frage wäre eine von der blöden Sorte, aber die Gespräche der letzten Tage haben gezeigt, dass diese Konstellation nicht erfasst ist (bisher).

    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Viiiiiiiielen Dank für's Daumen drücken !
    Wenn dat ma nich hilft, denn weiss ich auch nich...


    Und für alle, die deshalb nicht mehr richtig arbeiten können, bereite ich mal ne Abmahnung zum Download vor ! :D


    Viele Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

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  • Ich hatte ja versprochen, die Antwort von komnet. nrw auf meine Frage bekannt zu geben und hier ist sie nun.
    Zitat:

    Antwort :Ein Leiharbeitnehmer kann von dem Entleiher als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 5 ASiG http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__5.html in Verbindung mit § 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2http://www.dguv.de/inhalt/praeven…ift_2/index.jsp bestellt werden, wenn die sicherheitstechnische Fachkunde gemäß § 4 DGUV Vorschrift 2 beim Leiharbeitnehmer vorliegt. Davon hat sich der Verleiher zuvor überzeugt. Der Leiharbeitnehmer würde beim Entleiher sozusagen wie eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit behandelt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html .

    Stand: März


    Ich denke, damit ist die Frage gut beantwortet.


    Grüsse vom Thomas


    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Das Zentrum für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Iserlohn sucht aktuell eine SiFa mit Zulassung für Metallberufe.

    ZAA-Iserlohn, Almeloer-Str

    Herr Lollert

    Nur falls es interessant ist


    Gruß aus Iserlohn

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Vielen Dank für die Info !!! :thumbup:
    Ist zwar ein gutes Stück weg von hier aber reden kost' ja erstmal nix.

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Hallo Thomas,

    suchst Du noch eine Stelle als Sifa ? Wenn nicht dann für alle die In NRW als Sifa an einer beruflichen Veränderung interessiert sind.

    Die KUA NRW in Düsseldorf (https://sifaboard.de/www.kua-nrw.de) sucht eine Vollzeit-Sicherheitsfachkraft.

    Die Tätigkeit umfasst die Begleitung von Kommunen bei der Wahrnehmung spezieller Arbeitsschutztätigkeiten (Gefährdungsbeurteilungen, Exschutzdokumentationen, Unterweisungen, Audits), die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bis hin zur Einführung von Arbeitsschutz-Managementsystemen. Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die Bereitschaft zur Mobilität innerhalb von NRW zur Betreuung der kommunalen Kunden vor Ort erwartet.

    Quelle: http://www.sifa-community.de/

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo !

    Hab vielen Dank für die Info, das wäre schon eine interessante Aufgabe.
    Ich müsste dafür aber wegen der Entfernung wohl alle Zelte hier abbrechen.
    Schwierige Sache, nachdenkenswert aber allemal...

    Glück Auf aus'm Harz

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"