Ist es wirklich so, dass ich eine natürliche Person bestellen muss wenn ich eine solche Dienstleistung einkaufe?? Ich glaube (!) ja, dass ich als einkaufendes Unternehmen durchaus auch eine juristische Person beauftragen kann, beispielsweise das Dienstleistungsunternehmen "SifaService123". Dieses muss dann vertragsgemäss eine Dienstleistung unter Beachtung entsprechender Regularien, bsp. Arbeitssicherheitsgesetz, BGV...etc. erbringen. Ob ich das als Unternehmen will steht wieder auf einem anderen Blatt.
Na, was sagen eure grauen Zellen dazu?!?
In diesem Sinne
Der Michael