Das will ich sehen! Da steht du sollst eine Gefährdungsbeurteilung machen. (....Fristen sind so zu bemessen dass....)So sagt z.B. die UKPT: Wie wird die Prüffrist ermittelt?
Die Prüffrist wird über die Gefährdungsbeurteilung ermittelt und muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen
und betrieblichen Erfahrungen im Zeitraum zwischen zwei wiederkehrenden Prüfungen sicher benutzt werden kann.[snip]
Eben, da stehen die Fristen. Die müssen eben über eine GBU ermittelt werden. Die Fristen stehen eben nicht so explizit fest. Und das steht genau dort.
Hardy