Nur mal so theoretisch...

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  • Nehmen wir mal an, ein Unternehmer muss auf Grund der Betriebsgröße Sicherheitsbeauftragte bestellen, aber es findet sich keiner der es machen will. Zwingen geht nicht, und die früher verbreitete "Unsitte" Leute mit einer verbesserten Bezahlung oder Prämie zu motivieren, ist ja leider aus der Mode.

    Was also erwartet einen Unternehmer, der keine oder viel zu wenig SB bestellt, obwohl er sich nachweislich bemüht hat Leute dafür zu begeistern?

    Hat da jemand schon mal etwas in der Art erlebt oder gehört?

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

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  • aber es findet sich keiner der es machen will


    Hallo,

    also: Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber hat doch ein Weisungsrecht zu den übertragenen Aufgaben. Und in jedem Arbeitsvertrag wird doch ein entsprechender Passus vorhanden sein, der festlegt, dass auch andere Aufgabe im Interesse des Betriebs übernommen werden müssen.

    Weiter: Wenn der Unternehmer niemand freiwillig findet, dann ist die Betriebskultur aber katastrophal. aber das soll es ja geben.
    Und: Wie wird denn der Betrieb nach DGUV Vorschrift 2 betreut? Was sagt denn die SiFa dazu?

    Und nochmal weiter: SiB oder sogar Sifa sind doch hervorragende Möglichkeiten, um mit externer Unterstützung (BG, Gewerbeaufsicht) auf den Unternehmer einzuwirken. Dass da der Betriebsrat noch nicht draufgekommen ist...


    Ansonsten habe ich es noch nie erlebt oder gehört, dass die BG oder Gewerbeaufsicht das Vorhandensein von SiB verlangt oder gar mit Restriktionen geahndet hat.
    Wieder ein Grund mehr, um die Haftungsablösung der BG in Frage zu stellen...
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • *Finger heb*
    Bei einem ehemaligen Arbeitgeber wurde explizit von der damaligen BG die Bestellung von SiBe eingefordert, ich war bei dem Gespräch dabei.
    Mein Chef hat sich der BG-lichen Anordnung nicht widersetzt und letztendlich doch jemanden gefunden.

    Aber umgekehrt kenne ich es auch ... Da will ein Unternehmer Sicherheitsbeauftragte bestellen und ausbilden lassen, und die Unfallkasse weigert sich.
    Kein Jux.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Es würde bestimmt keinen Sinn machen, wenn der Arbeitgeber einem MA die SB Aufgabe zuweist ohne dessen Bereitschaft. Diese Lösung scheidet, meint man es ernst, völlig aus.

    Einer unserer Zulieferbetriebe mit 30 MA hat das "Problem" keinen SB zu finden. Was die Betriebskultur betrifft, ich kenne den Chef (mein Nachbar). Er läd seine MA zu sich nach Hause zum Grillen oder zum Brunch ein, kümmert sich um Haushaltshilfen bei Erkrankung der Ehepartner und reißt sich über gebühr den Ar... für seine Leute auf. (ja sowas gibt es noch!) Es lässt keiner der MA was auf einen Chef kommen aber bei SB sagen alle "laßt uns mit dem Schei.. in Ruhe" und zwingen bringt halt nix.

    Der Unternehmer fragte mich halt zwischen zwei Bier ob ihm da von SEiten BG oder GAA was passieren kann.

    Meine Aussage war, wenn er sich bemüht und es nachweislich immer wieder versucht ist er seiner Verpflichtung zwar nicht gerecht geworden, das aber ohne schuldhaftes zutun. Somit dürfte es keine vorwerfbare Sache sein.

    Ich wollte halt mal hören ob es da bei anderen SiFa`s schon Erfahrungen gibt.

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    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

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  • So wie ich das sehe, liegt der Fall so. Wenn jetzt ein MA etwas beanstandet, geht er die 10 Meter zum Büro vom Chef, sagt was los ist und der kümmert sich.(oder auch mal nicht wenn es eben nicht geht) In so einer "Betriebskultur" sehen die MA weder die Notwendigkeit von SB oder gar Betriebräten. Ich kann die Leute ein Stück weit verstehen.Natürlich ist es schade, weil man ja auch mal was neues lernt in dem SB-Kurs, aber wie gesagt. Hier zählt Freiwilligkeit.

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

  • Wenn das so tatsächlich funktioniert und jeder auf den anderen aufpasst ... ist das doch echt klasse.
    Dann noch einfach die Meldungen dokumentieren (kurze Notiz), nach Erledigung abhaken und ablegen, fertig.
    Was will man mehr ... :)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hi,

    auch Mitarbeiter habe eine Mitwirkungspflicht!

    Wenn sich keiner Freiwillig meldet, kann der Chef bestimmen, gilt vorallem in der Ersten Hilfe, aber auch auf Sicherheitsbeauftragte ist es Anwendbar.

    Siehe dazu BGV A1 und Arbeitsschutzgesetz.

    In dem Sinne.
    Grüße
    Lucy

  • Hallo Leute,


    da muss ich meinen Vorrednern zustimmen, es bringt nichts jemanden zwangszuverpflichten. Wir haben bei uns im Krankenhaus die selben Probleme und was hat die PDl gemacht... sie hat Leute die ihr "hörig" sind verpflichtet. Und die Erfahrung über Jahre zeigt nun, dass diese SB nichts, aber auch gar nichts bringen. Es ist einfach nur dem Gesetzte genüge getan. SB die sich angagieren findet man nicht in Massen, die muss man sich ziehen, immer wieder mit denen reden und sie mit einbeziehen in Problemstellungen und auch Lösungen, dann wird es was.


    Grüße aus der Pfalz

    Thomas

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  • ... es bringt nichts jemanden zwangszuverpflichten...
    ...Es ist einfach nur dem Gesetzte genüge getan...


    Hallo SiFas,

    manchmal geht es halt nicht anders als mit Zwang. Das weiß jeder, der mal versucht hat, Kinder zu erziehen.
    Und das erleben die Griechen ja jetzt und in den nächsten Monaten sehr drastisch... ;)

    Und auch dem Gesetz muss nun mal Genüge getan werden... Ob es passt oder nicht.

    Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung: Wenn der Unternehmer niemand freiwillig findet, dann ist es um die Betriebskultur sehr schlecht bestellt.
    Wenn das Verständnis zur Einhaltung behördlicher Vorschriften nicht den Mitarbeitern vermittelt werden kann, dann ist zu erwarten, dass das auch für andere Vorschriften als den SiB so gehandhabt wird.

    Gruß, Niko.

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