So blöd es klingt, du kannst wirklich nur hoffen, das einige Kunden "wegfallen" - auch wenn damit der Umsatz zurückgeht ...
Du glaubst nicht wirklich, dass dann keine neuen Patienten übernommen werden...
Hardy
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Neues Benutzerkonto erstellenSo blöd es klingt, du kannst wirklich nur hoffen, das einige Kunden "wegfallen" - auch wenn damit der Umsatz zurückgeht ...
Du glaubst nicht wirklich, dass dann keine neuen Patienten übernommen werden...
Hardy
Bereitschaftszeit gibt es in der ambulanten Pflege nicht. Und deshalb ist das ein echtes Problem ... die pflegebedürftigen Leutchen kannst du ja nicht einfach liegen lassen.
Und wer berät diese engagierten Arbeitnehmer? Ist denen und deren Vorgesetzten bewusst, dass bei dieser Überstundenanzahl bspw. bei einem Wegeunfall gefragt wird "Wann hat Ihre Schicht begonnen? Wie lange hat sie gedauert? Erklären Sie mal, warum dieser Unfall 4 Std. nach dem offiziellen Dienstende stattfand ..."
Ich werde folgende Aussage sicherlich in anderen Beiträgen wiederholen: letzte Woche hat mir ein TAB der BG RCI mitgeteilt, dass die Regressabteilung allein dieser BG aus 35 Juristen besteht, die sich künftig selbst finanzieren sollen ... man werde sich aber nicht an die Arbeitnehmer (anerkannt als ärmste Luder in diesem Zusammenhang) halten, sondern an die zuständigen Vorgesetzten ... viel Spaß noch für skrupellose Unternehmer ...
Du glaubst nicht wirklich, dass dann keine neuen Patienten übernommen werden...
Zum einen hast du deine MDK-Kontrollen, zum zweiten die so genannten "Transparenz-Plattformen" mit den Pflegenoten ... viel Spielraum ist da nicht.
Erklären Sie mal, warum dieser Unfall 4 Std. nach dem offiziellen Dienstende stattfand
4 Std. sind's nicht, keine Sorge ...
Aber im Pflegedienst passiert es halt, das Oma Müller rumzickt und so aus den geplanten - und bezahlten(!) 30 Minuten schnell mal 45, 50 Minuten werden.
Überstunden hast du so schnell und bei einem passenden Personalstamm könnten die ja auch abgebaut werden ...
Was erzähl' ich ... Es geht aber nicht nur dem Betrieb so.
letzte Woche hat mir ein TAB der BG RCI mitgeteilt, dass die Regressabteilung allein dieser BG aus 35 Juristen besteht, die sich künftig selbst finanzieren sollen ... man werde sich aber nicht an die Arbeitnehmer (anerkannt als ärmste Luder in diesem Zusammenhang) halten, sondern an die zuständigen Vorgesetzten ... viel Spaß noch für skrupellose Unternehmer ...
Die Aussage kenne ich so ähnlich von der UK-Bund (war's 2004?) ... nur die Umsetzung scheint nicht ganz so einfach zu sein.
Aber jetzt wird es ganz OT ... Wie bekomme ich wieder dem Bogen zum Ursprung hin ... Ich denke, wir brechen hier an dieser Stelle ab.
Wie ich sehe, sprecht Ihr nicht unbedingt die selbe Sprache.
Ein Arbeitsplatz in der Chemie ist sicher mit einem Arbeitsplatz in sozialen Pflegeberufen nicht zu vergleichen.
Reihenweise wissenschaftliche Untersuchungen, zeigen, dass die psychische Belastung in den Sozialberufen allgemein sehr hoch ist.
In der Pflege ist jeder zweite an der Grenze.
Es ist daher wohl oft die Notbremse (und nicht Faulheit, Dickfälligkeit oder Gleichgültigkeit), die zu einer Aus-Zeit zwingt.
Während heute Rettungsdienste, Hilfsdienste, Pflegedienste, ..... als wirtschaftliche Unternehmungen gegründet werden, erzählt man den MA sie seien sozial verpflichtet, Samarita, usw.
Grüße
Flügelschraube
awen, Safety-Officer
Wie ich sehe, sprecht Ihr nicht unbedingt die selbe Sprache.
Wir bemühen uns um gegenseitiges Verständnis ...
Während heute Rettungsdienste, Hilfsdienste, Pflegedienste, ..... als wirtschaftliche Unternehmungen gegründet werden, erzählt man den MA sie seien sozial verpflichtet, Samarita, usw.
Wenn man das erzählen muss, wirft das ein nicht gerade gutes Bild auf den Nachwuchs.
Wenn man das erzählt ist das sinnvoll, damit der Nachwuchs weiß, was
eine unabdingbare Grundvoraussetzung für den Pflegeberuf ist:
Empathie und vor allem eine gesunde Dosis Althruisimus.
Denn ohne diese Voraussetzungen zu haben, sollte man tunlichst die Finger von einem Pflegeberuf lassen.
Darin liegt aber auch das Problem: Man startet mit der gesunden Portion,
wird aber immer mehr genötigt diese Portion zu vergrößern. Das liebt
u.A. daran, dass die Pflegeheime, die Krankenhäuser einfach nicht genug
Geld bekommen um adäquat Personal einzustellen, in den ambulanten
Pflegediensten wird die Pflege nicht adäquat mit Pflegeminuten vergütet.
Aber wärst du bereit deutlich höhere Sozialbeiträge zu bezahlen? Sicher
nicht, zumindest wenn es ernst wird. Der AG darf ja der Konjunktur
willen nicht stärker belastet werden, die Lohnnebenkosten werden jetzt
schon als größtes Konjunkturhindernis angesehen.
Ich muss für jeden vernünftigen Bürostuhl verhandeln, da muss der
Beschäftigte fast schon Rückenprobleme nachweisen. Es fehlt einfach
hinten und vorne am Geld.
Da müssen sichere Arbeitsgeräte nach BiostoffV verwendet werden, ein sicheres Skalpell kostet etwas das Vierfache. Das muss an anderer Stelle eingespart werden, da besetzt man eine vakante Stelle halt erst nach einigen Monaten. Und schon wird zwangsläufig die Althruismus-Dosis erhöht. Aber möchtest du nicht gut versorgt sein, wenn du im KH liegst?
Hardy, und Mist jetzt isses völlig OT, aber ich konnte da einfach nicht anders
Hi,
wenn ein Arzt jemanden Krankschreibt, also auch Arbeitsunfähig, ist das ein ärztliches Atest und kann nur von einem anderen Arzt widerrufen werden.
Ein Betriebsarzt soll dir bei der Unfallermittlung helfen, die Körperschäden mit dem Unfallhergang in verbindung zu bringen, also auch das Medizinische Fachchinesisch übersetzt, das es in Ingenieur versteht.
Was den Schonarbeitsplatz angeht, wäre eine Betriebsvereinbarung von Vorteil, und auch der behandelnde Arzt muss dem zustimmen, vorallem wenn es sich um einen Facharzt handelt.
Ein Arbeitsmediziner hat nicht das Wissen eines Kardiologen oder Neurologen um eine fachliche Aussage treffen zu können, er kann zwar den Bericht lesen, aber wenn es komplexer wird, gilt die Meinung des Facharztes.
Was den Weg zur Arbeit betrifft, hier hat auch der Unternehmer eine gewisse Verantwortung, wenn er weiss, das sein kranker Mitarbeiter trotzdem Auto fährt, auch wenn er dazu gesundheitliche nicht in der Lage ist (nicht eingestellter Diabetis, Epilepsie oder Herzkreislaufkrankheiten), hat er noch eine gewisse Führsorgepflicht, das der Mitarbeiter auch nicht zur Arbeit kommt, vorallem wenn ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllt.
Und was überstunden angeht, auch als Ingenieur kann man leicht mal auf eine 60-80h/Woche kommen, auch als angestellter Ingenieur...
Grüße
Lucy