Schwangere im Betrieb

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Forum, wir haben derzeit mehrere Schwangere Frauen bei uns im Unternehmen. Wie ist das da mit Unterweisungen? Sollen oder müssen schwangere besonders unterwiesen werden z.B. keine schweren Lasten tragen etc.? Gibt es vielleicht auch eine gesetzliche Regelung zu diesem Thema? Danke Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

  • ANZEIGE
  • Hallo thoko!

    Spätestens bei Bekanntwerden der Schwangerschaft muss eine Gefährdungsbeurteilung für die Schwangere erstellt werden.
    Das werdende Leben steht unter einem besonderen juristischen Schutz.
    -Kontakt mit Chemikalien, Bakterien, und fremden Menschen sind besonders zu betrachten.
    -Ebenso natürlich körperlich schwere Arbeit oder besondere klimatische Bedingungen
    -Schließlich geht es auch um Alleinarbeit und besondere Bedingungen wie dunkle oder verschneite Wege

    Bei uns muss das GAA eingeschaltet sein.
    Besondere Unterweisungen: Mindestens müsste bekannt sein, wo das Mutterschutzgesetz ausliegt.

    Jenseits von juristischen Überlegungen sollte unsere Fürsorge der werdenden Mutter gelten.
    Einige gute Tipps, sind sicher, auch wenn schon bekannt, wertvoll.
    Junge Frauen verfügen oft noch nicht über die Erfahrung, die Leute besitzen, die schon Jahrzehnte im Beruf/Betrieb sind.

    Grüße
    Flügelschraube

    PS
    Ist Ausbildungsleiter ein Beruf?

  • ... Schwangere Frauen bei uns im Unternehmen. Wie ist das da mit Unterweisungen?

    Die notwendigen Unterweisungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
    Ein Muster dafür hier "Mutterschutz_Fragebogen00.doc "
    Grundlagen sind hier: "IHK-Merkblatt-DA_mutterschutz.pdf"
    Meldung an die Gewerbeaufsicht am Beispiel Niedersachsen: "Mitteilung_ueber_die_Beschaeftigung_einer_werdenden_Mutter_MuSchG.pdf"

  • ANZEIGE
  • Zitat von »thoko« ... Schwangere Frauen bei uns im Unternehmen. Wie ist das da mit Unterweisungen?
    Die notwendigen Unterweisungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
    Ein Muster dafür hier "Mutterschutz_Fragebogen00.doc "
    Grundlagen sind hier: "IHK-Merkblatt-DA_mutterschutz.pdf"
    Meldung an die Gewerbeaufsicht am Beispiel Niedersachsen: "Mitteilung_ueber_die_Beschaeftigung_einer_werdenden_Mutter_MuSchG.pdf"


    Danke für die Info, in dem Fragebogen wird angegeben das das Entbindungsdatum dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden muss.

    Ist das Pflicht?

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

    Einmal editiert, zuletzt von thoko (18. Januar 2012 um 12:51)


  • Zitat von »thoko« Danke für die Info, in dem Fragebogen wird angegeben das das Entbindungsdatum dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden muss.

    Ist das Pflicht?

    Das ergibt sich aus § 5, Abs. 1 des Mutterschutzgesetz:
    "Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben."

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016