Hallo
Beim Mittagessen habe ich mir mal wieder Gedanken gemacht, ob es Vorschriften für die Bestuhlung von Kantinen gibt.
Beim Suchen bin ich auf die SBauVO §10 gestossen.
Demnach müssen die Tischreihen mindestens 1,5 m auseinander stehen, inkl. einer Gangbreite von mind. 0,4 m und maximal 10 Sitzplätze je Schmalgang. Zwischen zwei Schmalgängen dürfen maximal 20 Sitzplätze angeordnet sein.
Eine Anordnung von 6 Vierertischen wäre demnach nicht zulässig.
Gibt es sonst noch Anforderungen an eine Bestuhlung in Kantinen, die ggf. noch über diese Anforderungen hinausgehen?
Gruß A