Schriftliche Beauftragung für Hubarbeitsbühnen

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  • Hallo Zusammen,
    ich suche eine "Musterbestellung" / schriftliche Beauftragung für Hubarbeitsbühnen/Hubsteiger.
    Beauftragungen für Kran, Stapler usw. habe ich alles, nur für genannte Arbeitsmittel nicht.
    Danke euch schon einmal im Voraus.

    Gruß
    Andreas

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  • Hallo Sueppie,

    mach doch einfach einen dreizeiler, etwa so:


    [font=&quot] [/font]


    [font=&quot]Hiermit
    beauftragen wir Herrn / Frau[/font]


    [font=&quot] [/font]


    [font=&quot] [/font]


    [font=&quot] [/font]


    [font=&quot]Die
    Hebebühne bedienen zu dürfen.[/font]


    [font=&quot] [/font]


    [font=&quot] [/font]


    [font=&quot]Eine
    genaue Unterweisung ist erfolgt und die zuständige Betriebsanleitung und
    Betriebsanweisung ist zu beachten.[/font]


    Keltengruß :37:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Frage: Darf ich als Sifa unsere Mitarbeiter im Umgang mit HAB unterweisen?

    Ich gehe erst Mitte des Jahres auf einen BG Lehrgang zu diesem Thema, aber wie sieht es in der Zwischenzeit aus?

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
    Erich von Däniken

    Zuständig für:
    - HSE
    - Gefahrstoffe
    - Brandschutz
    - WHG

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  • Frage: Darf ich als Sifa unsere Mitarbeiter im Umgang mit HAB unterweisen?

    Hallo!

    Auf diese Frage gibt es wohl kein klares "Ja" oder "Nein". Die Randbedingungen machen es aus.
    Jeder der fachlich dazu in der Lage ist und beauftragt wird, kann eine Unterweisung durchführen.
    Ob es sich dabei um eine FASI handelt oder nicht ist eigentlich nicht von Bedeutung.

    Im Betrieb ist es eher eine Frage, wer wie viele Stunden womit verbringen darf.
    FASI haben sicher Zeit für eine Unterweisung, die Erstellung von schriftlichen Unterlagen, Dokumentation, Organisation von Zeitplänen oder Unterweisungsorten.

    Gruß
    Flügelschraube

  • Hallo,

    auch wir standen vor der Frage wer bildet die Bediener aus. extern oder intern. Da ich auch Staplerfahrerausbilder bin habe ich darauf hin einen Bedienerlehrgang für Hubarbeitsbühnen bei unserer zuständigen BG mitgemacht. Zu der Zeit wurden noch keine Ausbilderlehrgänge von der BG angeboten. Habe dann mit dem Ausbilder der BG vereinbart, das ich erstmal unsere Leute schule. Gemäß dem Motto vorher hatten wir gar nichts und jetzt haben wir was. Das ist schon 100 % mehr als vorher.

    Am besten den Kontakt zu TAB suchen und mit Ihm die weitere Vorgehensweise abklären. Es spricht nach meiner Meinung nichts dagegen die Mitarbeiter mit der Notwendigen Fachkenntnis selbst auszubilden. Die Ausbildung sollte aber der DGUV 966 entsprechen. Siehe Anhang.

    Gruß Ossis

  • Ja wie gesagt gehe ich Mitte des Jahres auf die Schulung. Mir ging es halt um Zeit dazwischen. Werde mich von der Firma dazu ernennen lassen und die Bediener gemäß der bestehenden Regelung schulen. Da wir nichts hatten ist das wie erwähnt 100% mehr als vorher. Solltet Ihr noch gute Vorschläge in Sachen Schulung haben, würde ich mich auf Info freuen. Danke Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk

    "Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler."
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