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  • Hallo Sifas,

    hätte da mal wieder ein Anliegen und benötige mal eure Hilfe.
    Ich habe einen guten Bekannten der in einer Vließstoff Fabrik wo sehr viel Stäube freigesetzt werden tätig ist bzw. war. Letzte Woche wurde bei ihm auf Grund von immer schlimmer werdenen Atembeschwerden ein allergisches Asthma festgestellt. Entzündungen bzw. Ausschlag an den Händen der laut Allergietest auf ein Bestandteil des Zellstoffes zurück zu führen ist. Die Bg wurde eingeschaltet und eine Untersuchung Angeordnet, wo herausgekommen ist das er diese tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Betriebsarzt hat ihn arbeitsunfähig geschrieben und sich nicht weiter darum gekümmert, daraus folgte heute promt die Kündigung.
    Die Bg lässt noch weitere Gutachten machen um fest zustellen ob es sich wirklich um eine Berufskrankheit handelt. Bis diese Gutachten fertig sind geht schon mal ein halbes Jahr ins Land und die Bg handelt bis dahin angeblich nicht.

    Nun die Frage ist die Kündigung rechtens und wie soll er sich am besten jetzt verhalten.


    Gruß Marcus

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  • Hallo Marcus,

    es handelt sich hierbei eher um ein Problem bzgl. des Arbeitsrecht.


    Quellenangabe : http://arbeits-abc.de/die-kuendigung…tlich-zur-wehr/
    Zitat :


    Schöne Grüße aus Köln

    Max2004

    Quellenagabe korrigiert, 22.12.11, peter -moderator-

    2 Mal editiert, zuletzt von max2004 (15. Dezember 2011 um 20:44) aus folgendem Grund: Quellenangabe:

  • Hi,

    wenn der Betriebsarzt ihn für diesen Bereich!!!! als Arbeitsunfähig geschrieben hat und es keine weitere Stelle im Betrieb gibt, wo er diesen Stoffen nicht ausgesetzt ist, kann nur ein sehr guter Anwalt noch was rausholen.
    Der Betriebsarzt sollte sich dabei auch Gedanken über alternative Einsatzmöglichkeiten machen, dazu ist der da!!!!!

    Wichtig ist dabei einen Anwalt zu nehmen, der sich auf Arbeitsrecht und medizinisches Spezialisiert hat, davon gibt es zwar nicht viele, aber die haben wenigsten Ahnung davon.

    Ich kenne leider viele Fälle, wo der Anwalt zu viel verbockt hatte und am Ende hatte der Kläger noch mehr Probleme.
    Ein Bekannter ist Ehrenamtlicher Richter an einem Arbeitsgericht und kann ein langes Lied davon singen.

    Aber als Richter darf er den Anwalt nicht darauf hinweisen, das er einfach was vergessen hatte, denn wenn der Anwalt das nicht einreicht, kann es ja zur Strategie gehören.

    In dem Sinne.
    Grüße aus München
    Lucy

  • wenn der Betriebsarzt ihn für diesen Bereich!!!! als Arbeitsunfähig geschrieben hat und es keine weitere Stelle im Betrieb gibt, wo er diesen Stoffen nicht ausgesetzt ist, kann nur ein sehr guter Anwalt noch was rausholen.
    Der Betriebsarzt sollte sich dabei auch Gedanken über alternative Einsatzmöglichkeiten machen, dazu ist der da!!

    Danke, Du weist auf einen entscheidenden Punkt hin, der wahrscheinlich dazu führt, dass die krankheitsbedingte Kündigung von einem Arbeitsgericht kassiert wird.
    Eingedenk der Tatsache, dass wir keine Rechtsberatung machen dürfen :D werfe ich mal das Stichwort "Eingliederungsmanagement" in den Raum.
    Ein solches ist nachzuweisen für den Umgang von Mitarbeitern, die mehr als 6 Wochen im Jahr krank sind / waren - die 6 Wochen müssen nicht am Stück sein.
    Das Eingliederungsmanagement leitet sich aus §84 SGB IX her.
    Kann ein solches im Rahmen der Kündigung nicht nachgewiesen werden, hat der Betrieb sehr schlechte Karten.
    Schau mal, inwieweit das auf die Situation Deines bekannten übertragbar ist ...

    Fundstellen:
    http://www.zbfs.bayern.de/integrationsam…ment/index.html
    http://www.gleichstellung.uni-wuerzburg.de/fileadmin/3602…und_Anlagen.pdf
    http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-expert…smanagement.php
    http://www.pr-schulen-bremen.de/archiv/Handlungshilfe_BEM.pdf

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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