Bereitstellungspflicht von Unterweisungen / Betriebsanweisungen und sonstiger Regeln in der jeweiligen Sprache des Mitarbeiters ?

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  • Hallo zusammen!

    Erstmal kurz zu mir: Bin erst seit kurzem in dem "Gebiet der Arbeitssicherheit tätig" und komme ursprünglich aus dem Qualitätsmanagement. Bin somit noch relativ unerfahren, weshalb ich wirklich seeeeehr froh bin eine Plattform wie das SIFABOARD für den Austausch gefunden zu haben!! Daher schonmal ein Lob an die Macher und Teilnehmer dieser Seite....RESPEKT!!!

    So nun zu meiner Frage:

    Wir sind ein großes Unternehmen (>10.000MA) und haben natürlich auch Mitarbeiter, die der deutschen Sprache nicht richtig bzw. sehr schlecht mächtig sind. Nun stellte sich mir die Frage, wie es mit der Bereitstellungspflicht von Unterlagen (Betriebsanweisungen, wichtige Regeln, Unterweisungen) gehalten werden soll bzw. evtl. sogar gesetzliche Pflichten gibt?!!? Müssen diese Unterlagen den jeweiligen Mitarbeitern in ihrer Landessprache (um ein paar zu nennen: Russisch, Türkisch, Polnisch, Chinesisch usw.) bereitgestellt werden?

    Aufgekommen ist die Frage, da ich bezweifle dass diese Mitarbeiter die jeweiligen Unterweisungen sowie Betriebsanweisungen wirklich bis ins Detail verstehen. Klar unterschreiben die Mitarbeiter, dass sie es verstanden haben, aber was ist im Ernstfall beim einem Unfall oder ähnlichem (Staatsanwalt usw.)?

    Fazit:

    Mir geht es folglich um 2 Sachen: Erstens um die Mitarbeiter sowie natürlich auch um die Absicherung des Unternehmens im Schadenfall.

    Würde mich über eine regen Erfahrungsaustausch, gerne auch mit evtl. gesetzlichen Hinweisen usw. freuen!!

    Vorab vielen Dank für Eure Hilfe!!!!

    Schönen Tag

    Stog

    Einmal editiert, zuletzt von stog83 (15. Dezember 2011 um 15:21)

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    • Offizieller Beitrag

    hallo christian,

    zu diesem bzw. ähnlichen themen haben wir hier schon einige beiträge im forum - bitte auch dort noch mal umschauen.

    Aber ganz kurz mal die zwei wesentlichsten punkte dazu angegerissen:

    1. Jeder unterweisende hat nach der unterweisung in geeigneter art und weise zu prüfen, ob und wie weit der inhalt von den unterwiesenen verstanden wurde: z.b. durch wiederholen lassen von einzelnen unterweisungsinhalten, mündliche fragen, tests am computer oder schriftlich usw. Das gilt für jeden mitarbeiter, ob deutsch oder ausländisch, ob behindert oder "normal", ...

    2. Ausländische mitarbeiter sollten vom beschäftigten betrieb angehalten werden sich dringend mit der deutschen sprache vertraut zu machen. Es könnte im fall des falles sehr schwierig werden, wenn man sich gegenseitig nicht zu einem verhalten oder unfall oder einer gefährdung verständigen kann. Man kann den ausländischen mitarbeiter vielleicht nicht ausreichend vor einer drohenden gefahr warnen oder man versteht nicht, vor welcher gefahr oder von welchem ereignis der mitarbeiter uns warnen will.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Peter!
    Vielen Dank für die prompte Hilfe!
    Ich hatte bereits versucht mich im Forum darüber zu informieren, allerdings bin ich da leider nur auf die BGI 578 (Betriebsanweisungen) gestoßen, in der steht, dass es ggf. erforderlich sein kann, diese in entsprechend anderer Sprache bereitzustellen.
    Allerdings sind Betriebsanweisungen ein Teil davon, was alles betroffen sein kann....z.B. eben auch Flucht-/Rettungspläne oder sonstige wichtige Aushänge.
    Über weitere Antworten bzw. rege Diskussionen würde ich mich sehr freuen!
    VG
    Christian

  • Hallo stog83,

    versuch doch mal eine Unterweisung für eure Bereiche zu entwickeln, die zum größten Teil aus Bildern und Piktogrammen
    besteht (Unterweisungshandbuch).
    Haben wir so gemacht, die Aufsichtspersonen der BG waren begeistert von der Idee.

    Gruß ASM10

  • Hallo Christian,
    Nach BGV A1 und BGR A1 ist jeder Beschäftigter so zu unterweisen das die Inhalte auch Verstanden werden.

    Das Zauberwort heist mal wieder Gefährdungsbeurteilung, "Gefährdung durch organisatorische Faktoren - Unterweisungen".

    Ein Gefährdungsfaktor währe mangelnde Unterweisung aufgrund sprachschwierigkeiten. Maßnahme z.B. nur Personal mit ausreichenden Deutschkenntnissen einsetzen, dabei ein Verfahren einführen mit dem Ihr sicherstellt das ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind. Könnt Ihr das nicht sicherstellen sind vielleicht Dollmetscher und muttersprachliche Unterlagen erforderlich.

    Viele Grüße

    kuddel

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    • Offizieller Beitrag

    Könnt Ihr das nicht sicherstellen sind vielleicht Dollmetscher und muttersprachliche Unterlagen erforderlich.


    Und was passiert, wenn ich gerade keinen dolmetscher dabei habe und ein ausländischer mitarbeiter in seiner muttersprache um hilfe ruft oder auf eine gefahr aufmerksam machen will ??

    peter


  • Und was passiert, wenn ich gerade keinen dolmetscher dabei habe und ein ausländischer mitarbeiter in seiner muttersprache um hilfe ruft oder auf eine gefahr aufmerksam machen will ??

    peter

    Du gibst ihm ein Antragsformular in seiner Muttersprache. Aber das mit den fünf Durchschlägen.

    Hardy, ja der Clown zum Frühstück war lecker

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ja, ja, immer das gleiche Thema. Ich wurde auch schon angefeindet ich wäre ausländerfeindlich, weil ich sagte, die Arbeitnehmer müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Man ist aber nicht ausländerfeindlich, als Arbeiter in dem Land wo ich arbeite und auch lebe, muss ich mir schon einen gewissen Wortschatz aneignen um dort auch Überleben zu können. Ich kann mir nicht vorstellen dass wenn ich z.B in Polen, Rumänien arbeite alles auf Deutsch bekomme.
    Faktum: die Leute müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, sonst sind Sie an diesem oder jenem Arbeitsplatz falsch. Ich wierderhole, dies hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit oder Ausländerdiskreminierung zu tun. Die Arbeitssicherheit geht vor!!!

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • . . . ich persönlich sehe das ähnlich wie Ritschi!

    Ohne die "Landessprache" zu beherrschen wirds schwierig, wenn wirklich Gefahr droht und man mit dem nicht deutschsprachigen MA kommunizieren will/muss!

    In dem Fall kann ich dem MA 100x die ganzen Anweisungen/Unterweisungen in seiner Muttersprache bereitgestellt haben...

    ALLERDINGS denke ich dass ich mit dieser "Thematik" nicht der einzig Betroffene bin, da mittlerweile in vielen Unternehmen nicht deutsschrachige MA tätig sind und somit dieses Thema eig. viele SIFAs hier betreffen müsste oder?

    Wie schon erwähnt, meine persönliche Ansicht kennt ihr, aber reicht es aus Sicht der Fürsorgepflicht der Führungskraft sowie aus seitens der Unternehmerhaftung, wenn ich den MA die Anweisungen und Unterweisungen in Ihrer Muttersprache aushändige bzw. übermittle? Natürlich dokumentieren lassen, klar.

    Ist meiner Meinung nach ein ziemlicher Spagat im Fall der Fälle?!?!

    VG

    Stog

  • Dann will ich da auch mal meinen Senf zugeben:

    Ganz logisch finde ich die Argumentation nicht. Wie kann ich dem ausländischen Beschäftigten denn einerseits seinen Arbeitsauftrag erklären, aber andererseits nicht was er bezüglich des Arbeitsschutzes wissen muss? Entweder er versteht nichts, dann kann er überhaupt nicht arbeiten, oder ich habe zumindest ein Mittel gefunden um ihm zu zeigen, wie er arbeiten soll. Das schließt dann aber auch die Arbeitssicherheit ein.

    Es ist wohl eher so, dass die Leute nicht so Recht den Sinn der Maßnahmen einsehen, das müssen sie erst noch lernen. Sie sind den Standard in den Herkunftsländern gewöhnt.
    Wenn ich beispielsweise den öffentlichen Dienst mit der Industrie vergleiche, kann ich da eindeutig Prallelen erkennen und da liegt das ganz sicher nicht an einem Verständigungsproblem. Viele Sicherheitsfachleute würden von Beschäftigten des öffentlich Dienstes schlichtweg ausgelacht ob ihrer Maßnahmen. Auch hier ist eben der Standard ein wesentlich niedriger.

    Käme in der Industrie jemand auf die Idee mit nicht vorn geschlossenen Schuhen zu arbeiten, wenn die realistische Gefahr besteht, dass ihm jemand auf die Zehen defäkiert oder uriniert?

    Und noch ein ganz anderer Punkt: Sollte es nicht für einen Arbeitgeber eine Selbstverständlichkeit sein, einen des deutschen nicht mächtigen Beschäftigten mittels Sprachkurs auszubilden? Schließlich hat er ihn ganz bewusst eingestellt. Er muss ihm aus bestimmten Gründen so wichtig sein, dass er ihm einem Konkurrenten vorzieht, der des Deutschen mächtig ist.

    So, jetzt habe ich halt mal wieder den Ketzer gegeben.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
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  • Servus,

    Nach meinem Verständnis -auch und gerade vor dem Hintergrund der europäischen Niederlassungsfreiheit- lautet die Antwort schlicht: "Der Arbeitgeber hat mit geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass...". Ab da steht es ihm frei, Arbeitssprachen vertraglich festzulegen, Übersetzer zu engagieren, sprachliche Fortbildung anzubieten, eine lingua-franca (z.B. Englisch) einzuführen, NAPO zu bemühen... Darüber hinaus eine Bringschuld eines Arbeitnehmers zusätzlich zu seinen seinen arbeitsvertraglichen Pflichten zu konstruieren, halte ich für eher abwegig.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Wir hatten auch das Problem mit MA die der Deutschen Sprache nicht mächtig waren.

    Wärend der ASA-Sitzung kam man zu dem Entschluß, das das PW nur noch MA einstellen kann, die Deutsch können oder eine Sprache können, welche von einer Führungskraft verstanden wird. Da wir Türkische Vorarbeiter haben, kann es also auch Türkisch sein.

    Diese Unterweisen dann die neuen MA. Trotzdem legen wir den neuen MA ans Herz, die deutsche Sprache zu lernen!!!


    Er will sich auch mal verbessern und nach oben kommen ;)

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