Hallo zusammen!
Erstmal kurz zu mir: Bin erst seit kurzem in dem "Gebiet der Arbeitssicherheit tätig" und komme ursprünglich aus dem Qualitätsmanagement. Bin somit noch relativ unerfahren, weshalb ich wirklich seeeeehr froh bin eine Plattform wie das SIFABOARD für den Austausch gefunden zu haben!! Daher schonmal ein Lob an die Macher und Teilnehmer dieser Seite....RESPEKT!!!
So nun zu meiner Frage:
Wir sind ein großes Unternehmen (>10.000MA) und haben natürlich auch Mitarbeiter, die der deutschen Sprache nicht richtig bzw. sehr schlecht mächtig sind. Nun stellte sich mir die Frage, wie es mit der Bereitstellungspflicht von Unterlagen (Betriebsanweisungen, wichtige Regeln, Unterweisungen) gehalten werden soll bzw. evtl. sogar gesetzliche Pflichten gibt?!!? Müssen diese Unterlagen den jeweiligen Mitarbeitern in ihrer Landessprache (um ein paar zu nennen: Russisch, Türkisch, Polnisch, Chinesisch usw.) bereitgestellt werden?
Aufgekommen ist die Frage, da ich bezweifle dass diese Mitarbeiter die jeweiligen Unterweisungen sowie Betriebsanweisungen wirklich bis ins Detail verstehen. Klar unterschreiben die Mitarbeiter, dass sie es verstanden haben, aber was ist im Ernstfall beim einem Unfall oder ähnlichem (Staatsanwalt usw.)?
Fazit:
Mir geht es folglich um 2 Sachen: Erstens um die Mitarbeiter sowie natürlich auch um die Absicherung des Unternehmens im Schadenfall.
Würde mich über eine regen Erfahrungsaustausch, gerne auch mit evtl. gesetzlichen Hinweisen usw. freuen!!
Vorab vielen Dank für Eure Hilfe!!!!
Schönen Tag
Stog