Fahrzeuge in ExSchutzzonen Kat. 1 -3

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  • Ich habe hier eine Diskussion mit einem Franzosen. Und zwar wird demnächst die Anlage die der Gasspeicherung in Salzkavernen dienen soll mit Gas befüllt. Nun haben wir auf relativ engem Raum EX Zonen der Kat. 1 - 3 recht nah beieinander. Ich arbeite nun an einer neuen Einweisung für alle Mitarbeiter inkl. aller Verhaltensregeln, Verbote und Gebote.
    Nun meint er Dieselfahrzeuge müßten gestattet sein. Ich sag nein. Er ist der Meinung es gäbe Dieselfahrzeuge mit einer Messeinrichtung in der Luftzufuhr. Ich weiss ehrlich gesagt nicht wovon er redet. Ich bin der Meinung dass die Batterien das Gefährliche an Fahrzeugen sind und ich nicht wahllos einfach Fahrzeuge zulassen kann. Die müßten mir erst mal nachweisen dass sie ATEX zertifizierte Batterien haben.
    Er meint man könne generell Dieselfahrzeuge zulassen.

    Kann mir vieleicht jemand weiter helfen? Entweder bestätigen was er sagt oder ich? ?(

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  • Ich hab jetzt nirgends nachgeschaut, und auch keine Erfahrung mit Dieselfahrzeugen im Ex-Schutzbereich, aber ich würde dir Recht geben. Das gefährliche da dran sind die Batterien und auch die heiße Oberfläche des Motors.
    Ich würde auch ein Dieselfahrzeug aus dem Ex-Schutzbereich rauslassen. Nur Ex-geschütze Fahrzeuge dürfen da rein.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Im Steinkohlenbergbau fahren auch Dieselloks und Laufkatzen,und da wird der Ex-Schutz naturgemäß ganz groß geschrieben (Methan,Kohlenstaub).
    Prinzipiell geht's also. Die Vorgaben für den Betrieb in Deinem Fall bekommst Du garantiert und fundiert vom zuständigen Bergamt.
    Die haben auch die Aufsicht, sind damit als Quelle die erste Wahl.

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Bis ich vom Bergamt eine Antwort habe oder einen Ansprechpartner herausfinde ist hier alles zu spät.
    Nun gut, ich werde mich weiter durchfragen bis ich eine zufriedenstellende Antwort habe. Mit einem der Verantwortlichen habe ich gestern schon ein Gespräch geführt der mit mir einer Meinung ist dass ohne Genehmigung und damit vorheriger Prüfung kein Fahrzeug auf die Anlage darf wenn wir erst mal Gas drauf haben. So werde ich das auch erst mal beibehalten. Ich weiß dass in Raffinerien nur Dieselfahrzeuge rauf dürfen. Je nach Bereich müssen die aber von jemandem begleitet werden der vor dem Fahrzeug läuft mit einem Gaswarngerät.
    Ich werd mich hier schon durchsetzen. :21:

  • Im Steinkohlenbergbau fahren auch Dieselloks und Laufkatzen,und da wird der Ex-Schutz naturgemäß ganz groß geschrieben (Methan,Kohlenstaub).
    Prinzipiell geht's also. Die Vorgaben für den Betrieb in Deinem Fall bekommst Du garantiert und fundiert vom zuständigen Bergamt.
    Die haben auch die Aufsicht, sind damit als Quelle die erste Wahl.

    Für das unterägige benutzen von Dieselkatzen sind durch das Sonderrecht Bergbau andere Grenzwerte zulässig. Diese wirst du in anderen Bereichen nicht zugelassen bekommen.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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    • Offizieller Beitrag

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Wir haben hauptsächlich Ex-Elektrostapler aber auch noch einen alten Dieselstapler im Ex-Betrieb, dieser hat meines Wissens nur nen Abgaswäscher am Auspufftopf ansonsten gibts daran nichts aussergewöhnliches zu finden.

    Gruß Martin

  • Danke Peter für die Links, einige davon kannte ich zwar schon, aber es gab dann auch neues dazwischen.

    Inzwischen habe ich mich durchgesetzt. Die Einweisung verbietet komplett den Fahrzeugverkehr auf unserer Anlage. Dieselfahrzeuge dürfen nach Prüfung und nur mit Sondergenehmigung in eingeschränkte Bereiche. Jenachdem wird ein Mann mit einem mobilen Meßgerät vorangehen. Genehmigung für das Fahrzeug wird schriftlich erteilt und die Ausgehändigte Karte ist sichtbar in der Windschutzscheibe zu hinterlegen.