OHSAS18001 und Betriebsrat

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  • Hallo SiFas,

    inwieweit hat der Betriebstrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht bei der Zertifizieurng eines Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem?

    Hier wird ja die Ordnung des Betriebes geregelt und Maßnahmen (Ziele, Programme) zur Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge werden initiiert.
    Wie habt ihr das geregelt?
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Zusammen,

    lest euch einmal die §§ 80 und 81 BetrVG durch.

    Der BR muss demnach bei der Einhaltung von "gesetzlichen Vorderungen" mitwirken und darauf hinwirken.#
    Es bietet sich also an den BR mit ins Boot zu nehmen.
    Ansonsten hat der Arbeitgeber den BR nur darüber zu informieren, dass er ein System einbringen will.


    Gruß
    Andreas

  • der BR hat auch Mitwirkungspflicht.... hinsichtlich Einhaltung gesetzlicher Richtlinien... das ist richtig aber OHSAS ist freiwillig..... klar dient es zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen etc. und dementsprechend wird sich ein guter BR auch nicht dagegen sperren.

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Also laut BetrVG §87 hat er das Mitbestimmungsrecht

    Zitat

    § 87 Mitbestimmungsrechte
    (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

    7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften

    Gruß Martin

  • Hallo,

    besten Dank schon einmal.
    Noch zur Präzisierung:
    Wir sind der Meinung, dass die Maßnahmen zur Zertifizierung OHSAS18001 unter Absatz 1 (Ordnung des Betriebes) fallen. Damit ist es ein Mitbestimmungsrecht.

    § 87 Mitbestimmungsrechte
    (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:


    1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;


    Heißt das nun aber, dass der BR
    - das Handbuch freigeben darf/muss?
    - die Maßnahmen genehmigen muss oder sogar mit-umsetzen?
    - am Managementreview zu beteiligen ist?
    - die Ziele genehmigen darf/muss?
    - an internen Audits zu beteiligen ist?
    - etc.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Zusammen,

    eigentlich sind es doch Normen über die wir hier reden und die stehen doch in der Nahrungskette ganz unten.
    Eine Norm wie die 9001; 14001; 18001 dienen doch nur zur Überprüfung des "Systems". Eine Normforderung heißt "Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften"..............................

    Das müssen wir doch sowieso oder?? Deswegen sehe ich das ganze entspannt, der BR sollte froh sein, dass ein Auditor kommt und mal drüber schaut ob alles rechtmäßig ist.
    Falle es Abweichungen gibt, kann man dann daran arbeiten und die gefundenen Dinge abstellenj.

    Gruß
    Andreas

  • Hallo zusammen,

    aus eigener Erfahrung(ich war selber 8 Jahre im Betriebsrat) kann ich sagen, ein Tor der den BR nicht mit einbezieht.
    Es gibt zwar keine Mitbestimmung was ein Managementsystem angeht aber wahrscheinlich ist der BR durch einzelne Prozesse betroffen. (Kommt er seinen gesetzlich geforderten Aufgaben nach?)
    Außerdem kann diese Zusammenarbeit einige Dinge ins Rollen bringen, bei denen sich die Sifa eine blutige Nase holt.
    Und schaden tut´s auch nicht.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Hallo SiFas,

    inwieweit hat der Betriebstrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht bei der Zertifizieurng eines Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem?

    Hier wird ja die Ordnung des Betriebes geregelt und Maßnahmen (Ziele, Programme) zur Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge werden initiiert.
    Wie habt ihr das geregelt?
    Gruß, Niko.

    Der Diskussionsfaden ist ja schon alt, aber ich freue mich, dass ich darüber gestolpert bin. Ich bin Mitglied in einem Betriebsrat und habe OHSAS 18001 erst kürzlich entdeckt. Der Standard stärkt sogar die Mitbestimmung. Aber vielen Betriebsräten scheint das Thema zu kompliziert zu sein. Sie nehmen solche Standards nicht ernst. Dabei ist es ihre eigene Schuld, wenn z.B. in einem zertifizierten Betrieb der Standard nicht "gelebt" wird: Mitwirkung und Mitbestimmung in OHSAS 18001:2007

  • ... Es gibt zwar keine Mitbestimmung was ein Managementsystem angeht aber wahrscheinlich ist der BR durch einzelne Prozesse betroffen. (Kommt er seinen gesetzlich geforderten Aufgaben nach?)
    Außerdem kann diese Zusammenarbeit einige Dinge ins Rollen bringen, bei denen sich die Sifa eine blutige Nase holt.
    Und schaden tut´s auch nicht. ...

    Volle Zustimmung. Tatsächlich müssten Audits den Betriebsrat mit einbeziehen, und zwar auch als Gegenstand des Audits. Es gibt Betriebsräte, die sich mit der Aufgabe, auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu achten, ziemlich schwer tun. Und der Hinweis, dass der BR Dinge ins Rollen bringen kann, bei denen sich die Sifa eine blutige Nase holt, ist der zweite gute Hinweis von ixetic.

    Aus BR-Sicht ein großes Kompliment an eine Sifa wie ixetic. --- Götz

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  • Moin.
    Ich bin jetzt nicht der Experte auf dem Gebiet aber mal unabhängig von der Einführung des ASM-Systems, ob der BR jetzt betroffen ist oder nicht. Die AN werden es sein. Hier wird umstrukturiert. Abläufe ändern sich, Anforderungen ändern sich ebenfalls. Das kann sehr belastend für die AN sein. Somit könnte es aus AN-Sicht auch zu Beschwerden beim BR kommen. Da sollten die schon mit im Boot sein, zumindest was den Stand, die Ziele und die Umsetzung angeht. Sieht das jemand anders?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • inwieweit hat der Betriebstrat ein Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrecht bei der Zertifizieurng eines Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem?

    In den Niederlanden gibt es ein Zertifizierungsverfahren, in dessen englischsprachiger Beschreibung Einiges zu dem Thema gesagt wird. Es gibt auch einen Musterbrief zur Einladung der Arbeitsnehmervertretung zu Audits. Mehr dazu in einem anderen Beitrag im SIFABOARD.