Sicherheitsdatenblätter und GHS

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  • Moin Forum,

    wie kann es anders sein: Ich hätte da mal ne Frage.

    Im letzten SCC-Audit hat uns ein Auditor aufgefordert unsere Gefährdungsbeurteilungen auf das neue GHS umzustellen.

    Unsere Situation ist folgende: Wir beurteilen Gefahrstoffe mit Hilfe des EMKG, und eine der wichtigsten Informationsquellen dafür ist das Sicherheitsdatenblatt des zu beurteilenden Produktes.

    Ich habe mich also auf die Suche nach aktuellen Sidablas mit Kennzeichnung nach GHS gemacht - und eigentlich so gut wie nichts gefunden. Ist aus meiner Sicht auch zum jetzigen Zeitpunkt erklärlich, da es ja für Stoffgemische (die wir fast nur verwenden) noch eine lange Übergangsfrist gibt.

    Vielleicht suche ich ja wieder mal an den falschen Stellen; deshalb bitte ich Euch um Tipps, wo ich aktuelle Sidabla finden kann. Außerdem würde mich interessieren, wie bei Euch der Stand der Dinge ist.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin nj1964,
    immer die selben Probleme mit den Auditoren.
    In meinem Bereich gibt es für die ca. 20.000 zahntechnichen Einsatzstoffe noch kein einzoges SIDA nach GHS.
    Die lieben Herren haben irgendwann mal ein bissel Halbwissen aufgenommen und wollen damit auftrumpfen. Am besten auflaufen lassen, denn aufklären lassen sich die wenigsten. :511:

    LG Fritz :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo ihr alle,

    ich glaube in meinem nächsten Leben werd ich auch Auditor... ?(

    Zu den Sicherheitsdatenblättern. Wir bekommen die von den Herstellern und wenn der keine Garagengiftküche hat,
    sind die auch aktuell. Und bei den Namhaften Herstellern z.T. auch schon mit neuer und alter Kennzeichnung.
    Zur Gefährdungsbeurteilung, guckst Du auf Seite 2, letzter Absatz.

    Schönes WE
    Michael

  • da hab ich also noch nix verpennt. :sleeping: Ich bin also (Ironie an) der Zeit nur meilenweit voraus (Ironie und Schulterklopfmaschine aus).

    Michael: Das EMKG-Modul ist mir bekannt, ich dachte nur, dass man mittlerweile schon auf GHS umstellen kann. Und die Änderung von R- und S-Sätzen auf H- und P-Sätze muss ja irgendwann mal erfolgen.

    Gruß aus dem Norden und allen ein schönes Wochenende

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Wenn Du gerne vorarbeiten möchtest... :thumbup:
    Für Stoffe (Kaltreiniger, etc.) gibt es ja schon neue Datenblätter. Wir haben die passenden Betriebsanweisungen für Stoffe nach GHS umgestellt und arbeiten im Moment mit zwei Betriebsstoffkatastern.
    Dann hat man am Tag X nicht ganz so viel Arbeit. Außerdem "gewöhnen" sich die Mitarbeiter schon mal an die neuen Bezeichnungen.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

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  • ...Im letzten SCC-Audit hat uns ein Auditor aufgefordert unsere Gefährdungsbeurteilungen auf das neue GHS umzustellen. ...


    Da hätte ich sofort zurückgefragt, was sich denn aus seiner Sicht an der Gefährdung geändert hat?
    Ergebnis: nichts => keine Änderung der Gefährdungsbeurteilung notwendig.
    Natürlich kann man nach und nach im Gefahrstoffverzeichnis die neuen Kennzeichnungen aufnehmen, sobald sie vom Lieferanten verwendet bzw. im SDB übermittelt werden. Bei vielen Mischungen (Zubereitungen) wird dies noch ein paar Jahre dauern und die Hersteller von z.B. Reinigungmitteln werden bewusst die volle Übergangszeit ausnützen, denn die Verschärfungen in der Kennzeichnung z.B. bei reizender/ätzender Wirkung treffen in diesem Bereich viele Produkte.
    Erst wenn man keine Daten mehr nach dem EU System 67/548 bekommt macht eine Umstellung der Gefährdungsbeurteilung Sinn, denn die Gefährdungen werden momentan ja noch anhand der R-Sätze abgeleitet. Somit ist erst ab dem 1.6.2015 eine entsprechende Umstellung notwendig, da dann keine R-Sätze mehr vom Lieferanten im SDB mitgeteilt werden müssen. Bis dahin müssen die entsprechenden Regelungen zur Bewertung der Gefährdung angepasst werden. Das ist aber nicht Deine Aufgabe, hier müssen erst einmal die Fachgremien und Verordnungsmacher ran.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was soll man da noch sagen...."kopfschüttel". Es gibt halt gute Auditoren und ..... sehr gute Auditoren. Da heisst es einfach mal den Auditor wechseln. :124:
    Ich hoffe es gibt auch Kollegen mit guten Auditoren-Erfahrungen.

    Viele Grüße
    QMSifa

  • Moin tiefflieger,

    natürlich hast Du Recht. Ein Gefahrstoff wird nicht einfach automatisch gefährlicher, bloß weil eine neue Vorschrift erlassen wurde. Die eigentliche GFB wird sich nicht ändern - sehe ich auch so.

    Das einzige, das sich möglicherweise irgendwie ändern könnte, ist eine andere, verschärfte Einstufung in dern Gefahrenklassen, sodass daraus evtl. zusätzliche Schutzmaßnahmen resultieren können. So meine ich das zumindest aus einigen Fachbeiträgen rausgelesen zu haben - und da wollte ich möglichst aktuell sein.

    Hat jemand diesbezüglich schon irgendwelche Erfahrungen gemacht?

    Gruß und Frage aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ...Das einzige, das sich möglicherweise irgendwie ändern könnte, ist eine andere, verschärfte Einstufung in dern Gefahrenklassen, sodass daraus evtl. zusätzliche Schutzmaßnahmen resultieren können...


    Noch beziehen sich alle Gefährdungsbetrachtungen auf die R-Sätze und deren Zuordnung hat sich mit CLP nicht geändert. In der Zukunft müssen sich diese Gefährdungsbetrachtungen auf andere Parameter beziehen. Hier ist es naheliegend, dass dann die H-Sätze an die Stelle der R-Sätze treten. Da bei vielen Kategorien eine Verschiebung der Zuordnungskriterien erfolgt (in der Regel Verschärfungen), ist dann natürlich auch mit verschärften Maßnahmen zu rechnen. Bisher gibt es aber solche Neuregelungen noch nicht. Da bis zum 1.6.2015 die Hersteller auch noch die Einstufung mit R-Sätzen in den SDB mitteilen müssen ist dafür auch noch Zeit.
    Vielleicht entschließt sich der Gesetzgeber auch dazu nicht die H-Sätze als Kriterium heranzuziehen, sondern entsprechende Prüfdaten, dann kann eine ganz andere Bewertung erfolgen => abwarten und nicht in panische Aktion verfallen, das kann einem viel Arbeit ersparen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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