Trennende Schutzeinrichtungen

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  • Hallo Leute,

    hier mal was zum Diskutieren.

    Ich habe an einer Anlage in der zweiten Ebene eine Grubenförmige Bodenöffnung in der man Abstürzen könnte. Man fällt dann leicht 6m tief. Zusätzlich läuft an dieser "Grube" noch eine Art Laufkatze hin und her, also besteht auch noch die Gefahr des Abtrennens von Gliedmaßen.

    Die Risikobeurteilung für den Teil der Maschine hat ergeben, dass eine feststehende trennende Schutzeinrichtung benötigt wird.

    Jetztwurde in ca. 1m Abstand zur Grube ein Geländer montiert.

    Jetzt die Frage: Ist ein Geländer eine trennende Schutzeinrichtung? Ich denke nein, denn in der DIN EN 953 steht" das ein Klettern verhindert werden muss". Dies ist doch aber bei einem Geländer nicht gegeben.

    Wie seht ihr das?

    Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Problemen gemacht?


    Freue mich wie immer auf eure Meinungen.


    Gruß aus Hamburg, hbdfan

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  • Moin,

    wenn ich das richtig verstehe, geht es doch hauptsächlich darum den Absturz aus der Höhe zu verhindern. Dann sollte ein Geländer nach DIN EN ISO 14122-3 ausreichen. Wo kommt denn die Risikobeurteilung her? Vom Hersteller?

    Gruß

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Das Geländer ist 1,10m hoch. Die RB kommt vom Hersteller.

    Ich sehe es so, dass das Geländer ausreichend wäre, wenn ich nur den Absturz sichern möchte. Aber ich habe auch noch die gefährliche Maschinenbewegung. Daher die Frage ob dann ein Geländer reicht.

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  • Ein Geländer dient m. E. dem Schutz vor (unbeabsichtigtem) Absturz.

    Wenn ich verhindern will / muss, dass der Mitarbeiter an der Stelle evtl. in den Produktionsprozess eingreift (warum auch immer), sollte es schon eher nach der DIN gebaut werden.

    Als Maschinenhersteller sieht man in dem Moment ein Geländer schnell mal als ausreichend an. Und gegen die Illusion der eigenen Unverletzbarkeit hat man es immer schwer....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo zusammen,

    ich denke, dass die trennende Schutzeinrichtung im Falle es Sturzes, auch über das Geländer hinweg, die Laufkatze abschalten soll. Das ist aber bei einem Sturz über 6 m nur noch eine retorische Frage denke ich mal. Daher sehe ich es schon mehr wie possiblesafety dass man die Mulde vielleicht noch mit einem Gitter abdeckt.

    Grüße aus der Pfalz

  • Mir erschliesst sich das noch nicht ganz. Muss der Mitarbeiter erst abstürzen um von der Laufkatze erfasst zu werden, oder kann/muss er von der Absturzkante an die Laufkatze ran um z.B. Kontrolle oder Wartung/Reparatur durchzuführen?

    Wenn Erstes, dann reicht meiner Ansicht nach das Geländer. Ich würde dann mit dem Hersteller reden um die Risikobeurteilung zu ändern.

    Wenn Zweites, Sicherheitszaunnach nach DIN.

    Gruß

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Danke für die vielen Meinungen und Vorschläge.


    Kurz zur Hilfe. Man kann von der Laufkatze auch erfasst werden ohne Abzustürzen. Deshalb ja die Frage. Gegen Absturz alleine hätte das Geländer gereicht. Aber durch die zusätzliche Gefahr der Maschinenbewegung denke ich muss ein Schutzzaun gebaut werden.

    Betreten wird der Bereich nur zur Störungsbehebung und zur Wartung. Man kann grob sagen 8 mal im Jahr.

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  • Dann sollte, wie von T.Mattern schon geschrieben, beim Betreten des Bereiches die Laufkatze über Sicherheitsschalter abgeschalten werden. PSAgAbsturz nicht zu vergessen.

    Und wenn ich so darüber nachdenke, hat die Risikobeurteilung des Herstellers hier wohl ein Loch :(

    Gruß und schönen Feierabend

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Kurz zur Hilfe. Man kann von der Laufkatze auch erfasst werden ohne Abzustürzen. Deshalb ja die Frage. Gegen Absturz alleine hätte das Geländer gereicht. Aber durch die zusätzliche Gefahr der Maschinenbewegung denke ich muss ein Schutzzaun gebaut werden.

    Das klärt einiges, also eher nach DIN

    Betreten wird der Bereich nur zur Störungsbehebung und zur Wartung. Man kann grob sagen 8 mal im Jahr.

    Dafür würde ich dann unter anderem einen abschließbaren Hauptschalter vorsehen

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo ,
    Krane und sogenannte Laufkatzen müssen sowieso einen abschließbaren Hauptschalter haben.
    zum Thema Schutzzaun bzw trennende Schutzeinrichtungen gibt es Sicherheitsabstände.
    Wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird reicht meiner Meinung auch ein Geländer 1,10 m Höhe ohne Aufstiegshilfe (Querstrebe) bzw. mit zusätzlich Maschendraht verkleidet. Siehe BGI 859 - für die Papiermacher.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-