Hallo Leute,
hier mal was zum Diskutieren.
Ich habe an einer Anlage in der zweiten Ebene eine Grubenförmige Bodenöffnung in der man Abstürzen könnte. Man fällt dann leicht 6m tief. Zusätzlich läuft an dieser "Grube" noch eine Art Laufkatze hin und her, also besteht auch noch die Gefahr des Abtrennens von Gliedmaßen.
Die Risikobeurteilung für den Teil der Maschine hat ergeben, dass eine feststehende trennende Schutzeinrichtung benötigt wird.
Jetztwurde in ca. 1m Abstand zur Grube ein Geländer montiert.
Jetzt die Frage: Ist ein Geländer eine trennende Schutzeinrichtung? Ich denke nein, denn in der DIN EN 953 steht" das ein Klettern verhindert werden muss". Dies ist doch aber bei einem Geländer nicht gegeben.
Wie seht ihr das?
Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Problemen gemacht?
Freue mich wie immer auf eure Meinungen.
Gruß aus Hamburg, hbdfan