Hallo,
ich habe folgende Frage:
Gibt es einen rechtlichen Hintergrund, wer die allgemeine Belehrung (nach BGR A1) von neuen Mitarbeitern (insbesondere Fremdfirmen/Zeitarbeiter) dürchführen darf?
Darf das nur die Sifa oder die Sicherheitsbeauftragten. Dürfen das nur speziell ausgebildete Mitarbeiter durchführen?
Ich nehme an, dass das auch die Vorgesetzten oder die GL tun darf. Darf das aber auch an einen Mitarbeiter delegiert werden, der im Bereich Arbeitssicherheit keine Ausbildung besitzt?
Es geht hier um die allgemeine Belehrung, also allgemeines Verhalten auf dem Gelände, Rauchverbot, Handyverbot, Parkplätze, Verkehrsregeln, Erste Hilfe, Verhalten bei Unfällen.
Die Mitarbeiter bekommen dann vor Ort an Ihren jeweiligen Arbeitsstellen noch eine genaue Einweisung für ihren Arbeitsplatz von den jeweiligen Vorgesetzten.
Gruß
ADR-User