BGR 198 6.9 PSA im EX Bereich

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  • Hallo Zusammen,

    die neue BGR 198 schreibt vor:


    6.9Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz in explosionsgefährdeten Bereichen

    Persönliche Schutzausrüstungen sind keine Geräte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG (Explosionsschutzverordnung – 11. GPSGV).

    Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen nur dann in explosionsgefährdeten Bereichen benutzt werden, wenn diese Verwendung in der Gebrauchsanleitung des Herstellers angegeben ist.


    In über 10 Jahren Berufserfahrung in EX Bereichen habe ich noch keine PSA gefunden die jetzt noch eingesetzt werden kann. Das ganze System aus Gurt, Verbindungs- und Anschlagmittel muss ja vom Hersteller freigegeben sein.


    Wie kann ich diese neue Vorgabe in meiner Gefährdungsbeurteilung umgehen?


    Gruß

    Benedikt

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  • Die hier haben ATEX zertifizierte Gurte: http://www.seilerei-voigt.de/f-Download-d-file.html?id=38

    Ich hab aber auch nur die gefunden.

    Der Punkt in der BGR 198war mir bisher auch nicht aufgefallen. Danke für den Hinweis

    Da muss ich bei uns im Betrieb jetzt mal auf die Suche gehen. Wir haben viele EX-Bereiche und jede Menge Arbeiten mit PSAgA - ohoh

    Grüße

    awen


    PS Andrasta war schneller

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Selbst auf die Gefahr hin, dass man mich in der Luft zerreist, möchte ich doch darum bitten, dass man sich vorstellt, bevor man informationen abgreift. ;( Anstand lässt Grüßen.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?


  • Hi,

    ich hab ja vorhin auch den link zum Hersteller gepostet. Aber das mit der Atex Zertifizierung ist Unsinn,, denn die BGR sagt ja kein Gerät im Sinne der Richtlinie 94/9/EG.

    Bleibt noch die Frage nach der Herstellererklärung in der Gebrauchsanleitung.

    Warum willst du die Vorgabe umgehen. Man könnte ja Feststlegungen treffen um eine Ex-Gefährdung während die arbeiten mit Gurt auszuschließen.

    Grüße

    awen

    Rigesa, ich finde es ja auch höflicher sich vorzustellen, ich schätze bei den meisten ist es eher schusseligkeit als echte Unhöflichkeit. Du könntest ja den neuen eine PN schreiben und sie daraufhin weisen, das du ihr Verhalten Unhöflich findest.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Erst mal Danke für die schnellen Antworten.
    Der Gurt entspricht leider nur der EN 361, und es bleibt das Problem des Verbindungsmittels und so.

    Für meinen Einsatzfall sollte es sogar ein Gurt nach EN 813 zur Arbeitsplatzpositionierung sein.

    @ Ritschi: Ein Kurzvorstellung meiner Person habe ich mittlerweile im entsprechenden Unterforum gepostet.

    Bei der BG Bau und der BG ETEM habe ich jetzt auch mal nachgefragt und die TAB's wollen sich bei mir melden.

    Schönes Wochenende
    Benedikt

  • [font=&quot]Hier die Antwort der BG

    Zunächst sei gesagt, dass die vorrangige Maßnahme des Explosionsschutzes das Vermeiden des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre ist. Spezielle Regelungen dazu sind z. B. der TRBS 1112-Teil 1 zu entnehmen. [/font][font=&quot]

    [font=&quot]Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, das Persönliche Schutzausrüstungen keine Geräte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG(Explosionsschutzverordnung – 11. GPSGV) sind, da sie keine eigene potenzielle Zündquelle besitzen. Daher ist dafür keine EG-Konformitätserklärung nach ATEX 94/9/EG erforderlich.[/font][/font][font=&quot]Bei der Benutzung in explosionsgefährdeten Bereichen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die PSA gegen Absturz als Zündquelle wirken kann. Deshalb ist eine Zündquellenbewertung durch den Hersteller erforderlich. Mögliche Zündquellen können sein:[/font][font=&quot]- Mechanisch erzeugte Funken (Schlagfunken) durch Anprallen an Bau- und Anlagenteilen[/font][font=&quot]- heiße Oberflächen durch Reibungswärme[/font][font=&quot]- Statische Elektrizität[/font][font=&quot]Zündgefahren müssen entsprechend der Zonen-Einteilung und der Stoffeigenschaften durch den Unternehmer eingeschätzt werden, der die Einrichtungen betreibt. In den Zonen 1 und 2 können z. B. Schlagfunken bis auf wenige Ausnahmen (Acetylen, Wasserstoff, Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Ethylen) durch die Benutzung von Karabinerhaken und Beschlagteilen aus Stahl vermieden werden. [/font][font=&quot]Die bei der Benutzung der PSA gegen Absturz auftretenden Oberflächentemperaturen können nur bei sehr seltenen Stoffgemischen als Zündquelle wirken.[/font][font=&quot]Eine gefährliche elektrostatische Entladung ist durch die Benutzung von PSA gegen Absturz in Zone 1 und Zone 2 nicht zu erwarten. Diese tritt erst bei Seildurchmessern von größer 30 mm auf.

    So weit meine neuen Informationen.

    Benedikt
    [/font]