Hallo Zusammen,
die neue BGR 198 schreibt vor:
6.9Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz in explosionsgefährdeten Bereichen
Persönliche Schutzausrüstungen sind keine Geräte im Sinne der Richtlinie 94/9/EG (Explosionsschutzverordnung – 11. GPSGV).
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen nur dann in explosionsgefährdeten Bereichen benutzt werden, wenn diese Verwendung in der Gebrauchsanleitung des Herstellers angegeben ist.
In über 10 Jahren Berufserfahrung in EX Bereichen habe ich noch keine PSA gefunden die jetzt noch eingesetzt werden kann. Das ganze System aus Gurt, Verbindungs- und Anschlagmittel muss ja vom Hersteller freigegeben sein.
Wie kann ich diese neue Vorgabe in meiner Gefährdungsbeurteilung umgehen?
Gruß
Benedikt