Ich habe folgendes Problem:
Wie hoch muss eine Leiter sein, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen, hier das Aufhängen von Gardinen?
In der TRBS2121 Teil 2 steht in 4.2.3 steht, dass Sicheres Stehen und Festhaltgen gegeben ist, wenn z.B. der Beschäftigte mit beiden Füßen auf Sprossen oder Stufen steht und sich mit einer Hand an der Leiter festhalten kann oder ausreichend Kontakt mit beiden Beinen zur Leiter hat.
Für die Beschäftigte mit der Gardine gilt dann ja wohl der Teil nach dem oder. Aber was ist ausreichend Kontakt? Meiner Meinung nach sollten oberes und unteres Sprunggelenk sicher fixiert sein, dass nur eine Bewegung über eine Gelenk, hier das Kniegelenk möglich ist. Damit sollte IMHO die Leiter mindestens 50 cm über die Standhöhe (Fußhöhe) hinausragen.
Oder sehe ich das falsch, habt ihr andere Meinungen?
TIA
Hardy