Aus der ASR:
Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden.
Was tun wenn sich der Arbeitgeber nicht darum kümmert ? Meldung an die Aufsichtsbehöhrde ?
Wenn die Außenlufttemperatur über +26°C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden.
Also weitere Maßnahmen erst wenn Sonnenschutzsysteme nichts bringen.
Wir drehen uns im Kreis.....