Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur

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  • Aus der ASR:

    Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden.

    Was tun wenn sich der Arbeitgeber nicht darum kümmert ? Meldung an die Aufsichtsbehöhrde ?

    Wenn die Außenlufttemperatur über +26°C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden.

    Also weitere Maßnahmen erst wenn Sonnenschutzsysteme nichts bringen.

    Wir drehen uns im Kreis.....

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  • Hallo schau mal hier

    http://www.sifatipp.de/fachwissen/fac…e-und-masnahmen.

    Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung ? Meldung an die Aufsichtsbehörde halte ich nicht für ne gute Lösung, wird in dem Fall wenig bringen. Das Thema kommt eigentlich jeden Sommer um diese Zeit auf.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Brauche ich eine Gef.Beurteilung ?

    In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.

    schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,

    besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder

    hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.

    In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.


    Wenn ja, wie soll die aussehen ? Hat jemand ein "Muster"?

  • Brauche ich eine Gef.Beurteilung ?


    Hallo ,

    eine Gefährdungsbeurteilung ist ganz sicher nötig. Zur Erinnerung:


    ArbSchG

    § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

    (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

    (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

    (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

    1.
    die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
    2.
    physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
    3.
    die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
    4.
    die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
    5.
    unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

    Als Anhang BGI zum Arbeitsplatz Hitze

    Gruß Tanzderhexen

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  • Wenn ich den Risikograph nach BGI 5012 nehme komme ich bei 28 Grad und 30% Luftfeuchte noch in den grünen Bereich, also keine Maßnahmen.

    Ist das ein Widerspruch der ASR 3.5 ???


    Nein, das ist kein zwingender Widerspruch. Die ASR3.5 betrachtet lediglich die Temperatur, nicht aber die relative Luftfeuchte. Wenn diese Luftfeuchte sehr niedrig ist, kann der menschliche Körper durch Schweißverdunstung sehr gut gekühlt werden. Da lassen sich - je nach Wert - auch sehr hohe Temperaturen ertragen. Das wird Dir sicherlich schnell deutlich, wenn Du mal die Grenze für relative Luftfeuchte auf 5% legst. Als Grenzwert für den grünen Bereich landest Du dann bei etwa 40°C.

    Eine leichte Luftbewegung kann schon viel zur Behaglichkeit beitragen. Zugluft selbst ist aber keine Option. Auch der regelmäßige Konsum von Flüssigkeit ist unabdingbar, insbesondere dann, wenn die Luftfeuchtigkeit sehr niedrig ist. Sonst droht die akute Gefahr der Dehydration.

    Wir haben bei uns neuerdings Außenjalousien in einem solchen Bereich, weil der Versuch mit Spezialfolien gezeigt hat, dass diese nicht ausreichten. Dennoch wird dort mit großer Regelmäßigkeit der Wert von 26°C überschritten - nur eben nicht mehr so drastisch. In solch einem Fall gilt die hausinterne Anweisung, nach eigenem Ermessen zusätzliche Kurzpausen einzulegen, die nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Ein Angebot ungekühlter, gekühlter und auch heißer Getränke ist ständig vorhanden und die Leute werden animiert, das zu nutzen.

    Gruß - Sven Wagner