Heimarbeit

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  • Hallo, ich nochmal...

    kann mir jemand sagen, wie ich jemanden, der in Heimarbeit für ein Seniorenheim Speisen zubereitet, in der Gefährdungsbeurteilung betrachten muss? Klar ist schon, dass ich die Gefährdungen, die bei der täglichen Arbeit (einkaufen, kochen, Speisen anliefern) mit einfließen lasse, aber wie ist das z.B. mit den elektrischen Geräten? Die stellt ja nicht der Arbeitgeber sondern sind das Eigentum des Mitarbeiters - nehme ich die elektrische Gefährdung mit auf und spreche eine Empfehlung der BGV A3-Prüfung aus? Die Entscheidung darüber fällt dann aber der Mitarbeiter, also Eigentümer der Küche, und nicht der Unternehmer, oder? Ich bin echt überfragt - Heimarbeit mit nicht gestellten Arbeitsmitteln hatte ich noch nie ...

    Danke für eure Hilfe!
    Mele

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  • Hi,

    die Textil BG hat mal was für Heimarbeiter gemacht. http://www.bgetem.de/htdocs/r30/vc_…94_a10-2007.doc

    Das beantwortet dein Frage nach der Elektroprüfung aber nicht. Verantwortlich ist der Betreiber und das ist bei dir der Küchenbesitzer.

    Ich hab da noch eine Frage, Wie bekommt ihr das mit den Hygieneregeln hin?

    Die Verordnung (EG) 852/2004 zur Lebensmittelhygiene fordert doch von jeder Einrichtung ein Lebensmittelsicherheits- oder Hygienekonzept. Jede Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung (auch Schulen und Kitas) muss ein auf ihre Belange zugeschnittenes Konzept entwerfen. Wie umfangreich dieses ist, ist sicherlich von der Größe einer Einrichtung abhängig, insbesondere aber vom Umfang der Lebensmittelverarbeitung. So ist es vom Hygieneaufwand her ein Unterschied, ob eine Einrichtung lediglich warm angeliefertes Essen ausgibt oder aus Rohwaren und/oder Convenience-Produkten Speisen vor Ort herstellt

    Also, wie regelt ihr das?

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • was sie schon immer über die Zustände in Altenheimen wissen wollten, sich aber nie zu fragen getrauten... Genau die Frage lag mir auch auf der Zunge - würde mich auch wirklich mal interessieren, welches Konzept dahinter steckt.

    Grundsätzlich, Mele, könntest Du auch mal hier schauhen: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Themenfelder/b…rbeit/index.php


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo awen,

    das wäre vielleicht meine nächste Frage geworden ;)

    Es wäre theoretisch einfach, wenn ein Betrieb die Speisen anliefert - aber in diesem Fall ist es ja quasi doch eine interne Zubereitung. Zwar nicht im Haus, aber durch einen angestellten Mitarbeiter... Und es wird auch oft durch Salate und Dessert in der internen Küche ergänzt. Von daher denke ich, dass es ein "komplettes" Konzept sein muss. Wie genau das aber aussehen wird (und muss), weiß ich noch nicht - ich bin gerade dabei, Infos zu sammeln.

    Mele

  • Hi,

    das Hygienekonzept muss erstellt werden egal ob in- oder externe Essenszubereitung. Bei der externen musst du halt die Lieferwege zusätzlich betrachten. Wenn ich sehe, welchen aufwand unsere Kantine in Sachen Hygiene betreiben muss, bin ich da echt skeptisch was da eine Küche in einem Privathaushalt angeht.

    VO (EG) 178/2002 „Basis-Verordnung“
    Das deutsche Lebensmittelrecht basiert in wesentlichen Bereichen auf den Vorgaben der Europäischen Union. Als Grundlage dient die europäische Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die als Basis-Verordnung (Basis-VO) für das Lebensmittelrecht bezeichnet wird. Hier werden umfangreiche Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit, die Eigenkontrollen in Betrieben (HACCP), die Einbeziehung der Primärproduktion in die Überwachung und die Zusammenführung des Lebensmittelrechts mit dem Futtermittelrecht beschrieben. So sollen u.a. Lebensmittel entlang der gesamten Produktionskette bis zur Abgabe an den Verbraucher rückverfolgbar sein („from farm to fork“).

    Also das find ich echt nicht ohne.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Ehrlich gesagt, in dem Altersheim möchte ich nicht Bewohner sein. ;(

    Denn die oben zitierten Hygieneregeln sind zwingend. Es ist auch ganz schön leichtsinnig vóm Mitarbeiter sich darauf einzulassen. Denn passiert was durch Bakterien, dann wird der seines Lebens nicht mehr glücklich werden. Womöglich kann dann das Altersheim seine Pforten schließen.

  • Deshalb wird es ja auch Zeit, dass das Thema Arbeitssicherheit mal angegangen wird... Damit auch solche Dinge geregelt werden...

    Aber hier war es wie so oft, wenn ich Neukunden akquirieren will: "Ist durch die Zahlung der BG-Beiträge nicht schon alles erledigt? Wir dachten, die BG macht dann alles, was notwendig ist..." Ich habe den Eindruck, dass die Unternehmen einfach nicht genügend aufgeklärt sind, was denn alles deren Pflichten sind. Meistens wissen Sie nicht mal, dass es was zu tun gibt, sondern gehen wie eben schon zitiert, davon aus, dass durch die BG-Beiträge alles abgedeckt ist... Oft kommt es auch vor, dass ich in Betriebe komme, die mir erzählen, dass ein TAB vor kurzem da war und nichts zu bemängeln hätte - wenn ich dann nachfrage, wer denn die Fasi und der Betriebsarzt sind, die so gute Arbeit machen, sehe ich nur Fragezeichen in den Augen - die BG kommt anscheinend oft nur in die Firmen und macht Begehungen, aber die dahinterstehenden Dinge (Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Beauftragungen...) werden nicht abgefragt - schade :(

  • Da hast du sicher recht Mele, nur zu den Hygienefragen und in Sachen Lebensmittelrecht hat die BG nix zu sagen, das ist nicht deren Arbeitsgebiet.

    So gesehen war dein Ansatz das auch die Arbeitsbedingungen der Heimarbeiter betrachtet werden müssen natürlich richtig. Von de´n Fragen rund um Hygiéne und Lebensmittelrecht solltest du die Finger lassen. Vielleicht aber den Betreiber mal darauf hinweisen, das das mit dem Kochen in Heimarbeit nicht ganz koscher ist.

    Wenn ich mir so eine normale Küche vorstelle, da ist ja nicht nur der Heimarbeiter tätig, da sind dann ja auch noch andere Familienmitglieder. Und ob die sich immer alle so verhalten wie es Infektionsschutzgfesetz und Co vorsehen wage ich zu bezweifeln. Wie willst du denn sicherstellen, das da kein Famileinmitglied, das z.B eine Durchfallerkrankung hat keine Keime verteilt. Angesichts der aktuellen EHEC Situation mag ich mir sowas gar nicht vorstellen.

    Vielleicht liege ich aber auch völlig daneben und der Heimkoch kocht nur Tee füllt den In Thermoskannen ab und fährt die ins Seniorenheim, dabei passiert dann vermutlich nicht viel.

    Grüße

    awen

    ps Mele, vielleicht kannst du uns ja noch genaueres verraten. Was wird gekocht? Ist das Seniorenwohnheim ein reines Wohnheim, also mit noch mobilen Bewohnern die noch weitgehend selbstständig sind oder gibt es auch Pflegebetten?

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hallo Awen,

    ich habe mir das auch so gedacht, dass ich in der Gef.beurt. bzw. in der Besprechung deren mit dem Unternehmer darauf hinweise, dass es kein Hygiene-/Lebensmittelsicherheitskonzept gibt und dass dafür aber ggf. auf weitere Experten zurückgegriffen werden muss.

    Das Wohnheim ist eigentlich kein Wohnheim, sondern eher eine Tagesstätte. Die Renter und Rentnerinnen sind an für sich noch recht fit und selbstständig (max. Pflegestufe 1), werden morgens abgeholt oder von Angehörigen hingebracht, verbringen den Tag dort mit Spielen, Basteln, Fernsehen, Singen etc. und werden abends wieder nach Hause gebracht oder wieder von den Angehörigen abgeholt.

    Deshalb sind auch eigentlich nur das Mittagessen und Kaffee und Kuchen nachmittags relevant, da die Damen und Herren normalweise erst nach dem Frühstück kommen. Gekocht wird prinzipiell alles (wie gesagt außer Haus) und vor Ort werden dann noch Salate und ggf. Desserts dazu gemacht. Der Kuchen für Nachmittags kommt meistens vom Bäcker.

    Grüße
    Mele

  • ......Deshalb sind auch eigentlich nur das Mittagessen und Kaffee und Kuchen nachmittags relevant, da die Damen und Herren normalweise erst nach dem Frühstück kommen. Gekocht wird prinzipiell alles (wie gesagt außer Haus) und vor Ort werden dann noch Salate und ggf. Desserts dazu gemacht. Der Kuchen für Nachmittags kommt meistens vom Bäcker.

    Grüße
    Mele


    Hi,

    welche mahlzeiten betroffen sind ist egal denke ich. Mein Problem liegt darin das in "Heimarbeit" also in der Küche eines Privathaushaltes gekocht wird. Das ist m.E. nicht zulässig.

    Es ist jedenfalls eine gute Idee, den Betreiber der Tagesstätte mal darauf hinzuweisen das er da ein Problem hat.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Die Renter und Rentnerinnen sind an für sich noch recht fit und selbstständig (max. Pflegestufe 1), werden morgens abgeholt oder von Angehörigen hingebracht, verbringen den Tag dort mit Spielen, Basteln, Fernsehen, Singen etc. und werden abends wieder nach Hause gebracht oder wieder von den Angehörigen abgeholt.

    oh gott, müssen wir im Alter wieder in den Kindergarten? 8)


  • Zitat von »Mele« Die Renter und Rentnerinnen sind an für sich noch recht fit und selbstständig (max. Pflegestufe 1), werden morgens abgeholt oder von Angehörigen hingebracht, verbringen den Tag dort mit Spielen, Basteln, Fernsehen, Singen etc. und werden abends wieder nach Hause gebracht oder wieder von den Angehörigen abgeholt.

    oh gott, müssen wir im Alter wieder in den Kindergarten?

    Das hab ich mich auch gefragt. Ich fürchte das ist so. Ich hab vor kurzem einen Bericht über ein Seniorenwohnheim (klingt besser) gesehen, da wurde ständig hervorgehoben das es Bastelgruppen gibt, das gesungen und gespielt wird. Da ging es mir auch schon so das ich dachte, das gleich könnte man von einer Kindergartengruppe sagen

    Haben wir keinen OT smiley?

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    Einmal editiert, zuletzt von awen (24. Juni 2011 um 11:00)

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