Hallo, ich nochmal...
kann mir jemand sagen, wie ich jemanden, der in Heimarbeit für ein Seniorenheim Speisen zubereitet, in der Gefährdungsbeurteilung betrachten muss? Klar ist schon, dass ich die Gefährdungen, die bei der täglichen Arbeit (einkaufen, kochen, Speisen anliefern) mit einfließen lasse, aber wie ist das z.B. mit den elektrischen Geräten? Die stellt ja nicht der Arbeitgeber sondern sind das Eigentum des Mitarbeiters - nehme ich die elektrische Gefährdung mit auf und spreche eine Empfehlung der BGV A3-Prüfung aus? Die Entscheidung darüber fällt dann aber der Mitarbeiter, also Eigentümer der Küche, und nicht der Unternehmer, oder? Ich bin echt überfragt - Heimarbeit mit nicht gestellten Arbeitsmitteln hatte ich noch nie ...
Danke für eure Hilfe!
Mele