Ich habe folgende Frage bzgl. Qualifikationsanforderungen an eine befähigte Person zur Prüfung von Ortsveränderlichen Betriebsmittel (BGV A3).
Gemäss BGV A3 besteht die Möglichkeit eine „Elektrofachkraft mit festgelegten Tätigkeiten“ auszubilden. Diese darf dann die im Rahmen Ihrer Ausbildung vermittelten Tätigkeiten eigenverantwortlich ausführen. Meine Frage: Besteht die Möglichkeit eine Person mit einer nicht-elektrotechnischen-Ausbildung durch eine solche Zusatzqualifizierung dazu zu befähigen, dass Sie eigenverantwortlich die Prüfungen gemäss BGV A3 durchführen kann?
Danke bereits jetzt für Eure Antworten