Ich möchte hier gerne mal die Behauptung von einigen unserer Kollegen berichtigen die da Aussagt dass eine Fasi KEINE Gefährdungsbeurteilungen macht und dokumentiert.
Ich habe dem bisher nie widersprochen obwohl ich der Meinung war das anders gelernt zu haben, aber wie das so ist, Dinge die man für sich selbst nie in Frage gestellt hat, verunsichern einen wenn jemand das Gegenteil behauptet von dem was man zu wissen glaubt. Und wenn derjenige es auch noch so Selbstbewußt rüberbringt, dann will Frau sich erst mal nicht blamieren. Ich hatte aber auch nie Zeit nachzuschauen wo diese obige Behauptung steht.
Nun war ich ja gestern auf einer Info 'Veranstaltung wo es um die DGUV 2 ging. Es war schon interessant.
Dabei kam das Thema Gefährdungsbeurteilung auch auf den Tisch. Und dann wurden die Aufgaben die vom Unternehmer zu delegieren sind aufgezählt. Unter anderm Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Und prompt war da jemand der sich meldete und die gleiche Behauptung aufstellte, nämlich dass die Fasi keine erstellt.
Der Dialog war dann wie folgt. Ich nenne den Seminarleiter mal BG ums kurz zu halten.
BG: Warum nicht?
Fasi: Das steht im Arbeitsschutzgesetz.
BG: Wo steht das denn da?
Fasi: Da steht der Unternehmer ist verantwortlich für Gefährdungsbeurteilungen.
BG: Ohja, das steht da wohl, aber das heißt nicht dass er sie nicht an jemanden delegieren darf. In dem Fall beauftragt er die Fasi damit, das ist absolut in Ordnung.
(wortwörtlich kann ich das nicht wiedergeben, aber sinngemäß war das so)
Also, es steht nirgends geschrieben dass ich als Fasi keine Gefährdungsbeurteilung machen soll. (wozu lerne ich das sonst?)
Ich für meinen Teil handhabe das nämlich so. Wenn ich einen Arbeitsplatz beurteilen soll, dann lasse ich mir von dem betroffenen Mitabeiter seinen Arbeitsablauf beschreiben und erarbeite die GFB mit ihm gemeinsam. Anschließend dokumentiere ich diese und übergebe sie dem Unternehmer. (oder dessen Vertretung, Meister, Abteilungsleiter usw.)