Helmpflicht im Lager

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  • Ich habe über die Suche nur einen Thread mit dem Hochregallager finden können. Da wird meine Frage aber nicht beantwortet: Braucht man in einem Lager eine Helmpflicht?
    Zu der Sache habe ich bereits die PGL-DVD durchsucht und leider nichts gefunden. Auch Google konnte da nicht helfen.

    Die Rahmenbedingungen:

    - Regalhöhe vom Boden: 5,40m
    - Begehbarer Zwischenboden in 2,70m Höhe
    - Begehbarer Boden mit GItterrosten, 3cm Raster
    - Aneinander grenzende Lagergänge mit Durchschiebeschutz
    - Gangbreite 1,00m
    - Lagersystem sorgt dafür, dass chaotische Lagerung herrscht, Randbedingungen sind Artikel mit hohem Umsatz unten und schwere Artikel unten lagern.

    Wir haben hier also mit überwiegend leichten Teilen in den oberen Reaglfächern zu tun. Da wir Elektronik-Fertiger sind, sind das zum Beispiel Bauteilrollen mit 50-100g Gewicht und ähnliche DInge, die nicht durch das Gitterrost vom Begehbaren Zwischenboden fallen können.
    Die größte Fallhöhe für solche Artikel ist also 2,70m

    Mein Bauch sagt mir "Nö, brauchen wir keine Helme" (außer vielleicht bei der Errichtung des Lagers) - aber ich hätte gerne etwas, was ich dem Verantwortlichen vorlegen kann, worauf er sich im Zweifelsfall auch stützen kann. Sozusagen der absolut Klassiker meiner Beratertätigkeit als Sifa ;)

    Gruß - Sven Wagner

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  • ...mal wieder Gefährdungsbeurteilung...

    Also, ich denke grundsätzlich auch erstmal, dass hier nicht so viel passieren kann. Dennoch solltest Du eine GefB entsprechend dokumentieren. Sollten bei den gelagerten Teilen beispielsweise solche mit scharfen Kanten oder Ecken dabei sein, so würde ich vielleicht über eine Tragepflicht für Anstoßkappen nachdenken. Die sind leicht, sehen gut aus und sind trotzdem wirkungsvoll. Wir tragen diese bereits seit Jahren in unserer Werkstatt.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo DeichShaf,

    der absolute Klassiker ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese sollte aber der Verantwortliche selber, ggf. mit Deiner Beratung, durchführen. Darauf kann er sich dann auch stützen. Nimm einfach meinen Vordruck ( Programm zur Gefährdungsbeurteilung (Excel) ), grenzt den Arbeitsplatz ab, beschreibt und beurteilt das Risiko. Je nach Ergebnis sind dann die entsprechenden Maßnahmen nach der Hierarchie TOP einzuleiten. Ob das dann der Helm ist, wird sich zeigen. Es gibt sicher auch technische Lösungen gegen Herunterfallen von gelagerten Materialien. Anschließend noch die Wirkungskontrolle und ggf. nochmals mit Maßnahmen nachbessern.

    Dann ist er auf dem sicheren Weg.

    Viel Erfolg dabei!

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

    Einmal editiert, zuletzt von Schnecke004 (13. Mai 2011 um 20:22)

  • Hallo DeichShaf,

    klar die Gefährdungsbeurteilung :thumbup:.
    Welche Gefährdungen fallen mir den zu diesem Thema ein.
    Kopfverletzungen durch ca. 100gr schwere TEile ungünstig getroffen kann man davon K.O. gehen und sich dann verletzen. Häufigkeit selten Schwere der Verletzung nicht abzugrenzen.
    Info zu DGUV Praxis Kopfschutz

    Ansonsten fehlen mir zu viele Infos!
    Baugröße der Teile?
    Transport der Teile?
    Gibt es für den unteren Lagerbereich auch schwerere Teile?
    Wie werden die Regale befüllt? Stapler? Hubwagen? Handbefüllung?
    usw..

    Weitere Infos zu Kopfverletzungen Nr 1; Komnet Link 2; Komnet Link 3

    BGV A1

    Zitat

    § 4 Persönliche Schutzausrüstungen

    (1) Ist es durch betriebstechnische Maßnahmen nicht ausgeschlossen, daß die Versicherten Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so hat der Unternehmer geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

    (2) Der Unternehmer hat insbesondere zur Verfügung zu stellen:

    Kopfschutz, wenn mit Kopfverletzungen durch Anstoßen, durch pendelnde, herabfallende, umfallende oder wegfliegende Gegenstände oder durch lose hängende Haare zu rechnen ist;


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Erstmal Entschuldigung, dass ich mich hier tagelang nach meiner Anfrage nicht blicken lasse - manchmal hat man so viel um die Ohren, dass andere Sachen auf der Strecke bleiben.

    Der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung ist wertvoll, ohne Frage. Auch die Excel-Tabelle macht auf den ersten Blick einen sehr brauchbaren Eindruck. Vielen Dank dafür!

    Mir ging es in meiner Fragestellung aber weniger um selbsterstellte Dokumente sondern mehr darum, was der Gesetzgeber und die BG in diesem Bereich schon an Vorschriften, Regeln und Empfehlungen haben. (Ja, das hätte ich dann auch so schreiben sollen...) - vielleicht kann ja jemand von euch hier noch etwas nachliefern, was mir argumentatorisch hilft.


    Mein eigenes Ergebnis sieht übrigens so aus: Keine Helmpflicht.

    In der Gefährdungsbeurteilung ist ja auch eine Risikobewertung enthalten. Diese hübsche kleine Tabelle nach Nohl ist ja hilfreich:

    Wie wahrscheinlich ist es, dass Teile aus der oberen Etage des Lagers herabfallen, durch das Gitterrost fallen und dann einen Mitarbeiter verletzen, der darunter steht?
    Sehr unwahrscheinlich.
    Wie schwer sind dabei mögliche Verletzungen?
    Eher geringe Verletzungen, da Teile, die durch ein Gitterrost fallen sehr klein sein müssen.

    Wie wahrscheinlich ist es, dass Teile vom Umlaufgang auf darunter stehende Mitarbeiter fallen?
    Sehr unwahrscheinlich
    Wie schwer sind dabei mögliche Verletzungen?
    Je nach Größe und Schwere der Teile sind Verletzungen im Kopfbereich vorstellbar, die einen Ausfall über mehrere Tage aber ohne bleibende Schäden nach sich ziehen. (Randbedingung des Lagers: Keine schweren Teile auf den oberen Regalen, Gewichte der Teile dort wie oben beschrieben um 100g, Fallhöhe 2,70)

    Ich komme also für das eine Szenario auf eine Maßzahl von 1 (kein Handlungsbedarf) und für das zweite Szenario auf eine Maßzahl von 2 (kein Handlungsbedarf)

    Ich kann davon ausgehen, dass dieses Arbeitssystem in der geplanten Form mit dem Restrisiko weit unter dem Grenzrisiko liegt. Deshalb ist hier guten Gewissens davon auszugehen, dass eine Helmpflicht dem Sicherheitsgedanken eher entgegen wirkt.

    Gruß - Sven Wagner

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  • Hallo,

    Ja es gibt ein Regelwerk der BG und zwar die BGR 193 Benutzung von Kopfschutz...

    Da steht unter anderem drin der Unternehmer hat in einer Gefbeurt *grins* festzulegen welche Gefährdungen vorliegen und welche Maßnahmen dagegen eingesetzt werden sollen...

    Gruß

    B

  • Hallo Deichshaf,

    die Vorschriften ,Regelwerke... sind wichtig. Aber ich denke die Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Risikoanalyse ist in der Praxis ausreichend. Ich habe Lagerbereiche wo die Benutzung des Kopfschutzes nur auf die Ein-Auslagerung beschränkt ist. Es kommt immer auf den Einzelfall mit seinen individuellen Bedingungen an. Der ganze Bereich Arbeitsschutz wird zur Zeit weg von vielen Gesetzen und Vorschriften hin zur Gefährdungsbeurteilung verlagert.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.